{"id":2250,"date":"2021-05-22T20:47:22","date_gmt":"2021-05-22T18:47:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/?page_id=2250"},"modified":"2024-01-14T00:56:14","modified_gmt":"2024-01-13T23:56:14","slug":"stellungnahme-hep-2025-von-2021","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/stellungnahme_HEP_21","title":{"rendered":"Hochschulentwicklungsplanung 2025 von 2021"},"content":{"rendered":"<h3>Vorbemerkungen<\/h3>\n<p>Die KSS bef\u00fcrwortet den Erhalt der Studierendenzahl von 101.000 ausdr\u00fccklich und zeigt sich erfreut dar\u00fcber, dass die Staatsregierung damit &#8211; gem\u00e4\u00df der letzten Stellungnahme der KSS zum Hochschulentwicklungsplan von 2016 [1] &#8211;\u00a0von der urspr\u00fcnglichen Zielzahl 95.000 abkehrt. Da abgesehen von den Stellen des \u201eZukunftsvertrag Lehre und Studium st\u00e4rken\u201c mit der gleichen Anzahl an Stellen gerechnet wird, ist es entscheidend, dass ein Halten der Studierendenzahl nicht zu einem abfallenden Betreuungsverh\u00e4ltnis f\u00fchrt. Hierf\u00fcr muss sichergestellt werden, dass die Finanzierungsprogramme mit Beteiligung des Bundes nahtlos ineinander \u00fcbergehen und die Stellen trotz der Verz\u00f6gerungen im Beschluss des Doppelhaushaltes fr\u00fchzeitig verl\u00e4ngert bzw. entsprechend ausgeschrieben werden.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass derzeit noch nicht \u00f6ffentlich ist, wie die Stellen des Zukunftsvertrages auf die Hochschulen verteilt werden. Eine abschlie\u00dfende Bewertung, welche Auswirkungen die Umstellung von Hochschulpakt auf Zukunftsvertrag und die Anpassung der Zielzahlen haben, ist uns demnach zum Zeitpunkt der Stellungnahme nicht m\u00f6glich. Es muss Wert auf gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz in diesem Sachverhalt gelegt werden, sodass alle Beteiligten eine fundierte Einsch\u00e4tzung und Vorschl\u00e4ge einbringen k\u00f6nnen. Gerade Hochschulen, dessen Studierendenzahlen wieder ansteigen sollen, m\u00fcssen daf\u00fcr entsprechend mehr Mittel zugesprochen bekommen.<\/p>\n<p>Da der Zukunftsvertrag im Gegensatz zum Hochschulpakt unbefristet ist, m\u00f6chten wir als KSS bereits ausdr\u00fccklich darauf dr\u00e4ngen, dass die Zielsetzung in der Verstetigung der derzeitigen Studierendenzahl liegen sollte und das gegenwertig teils noch mangelnde Betreuungsverh\u00e4ltnis dabei ebenso ausgebaut werden muss.<\/p>\n<p>Den Ausbau der Studienpl\u00e4tze in Studienf\u00e4chern im Bereich der Daseinsvorsorge sehen wir kritisch. Die KSS erkennt die Notwendigkeit an, Berufe der Daseinsvorsorge zu st\u00e4rken &#8211; verweist aber darauf, dass eine Hochschulentwicklungsplanung nicht daf\u00fcr geeignet ist, das Problem des Mangels in Berufen der Daseinsvorsorge im Freistaat vollst\u00e4ndig zu l\u00f6sen. Vielmehr m\u00fcssen Anreize f\u00fcr junge Menschen geschaffen werden, sich nach der Ausbildung im l\u00e4ndlichen Raum Sachsens niederzulassen. Au\u00dferdem sollten die zus\u00e4tzlichen Kapazit\u00e4ten im Gegensatz zu mehr Studierenden in diesen F\u00e4chern, einerseits f\u00fcr alle Studierenden genutzt werden, andererseits vielmehr daf\u00fcr, die Studienqualit\u00e4t zu steigern und die Studierenden so besser auf die angestrebten Berufe vorzubereiten.<\/p>\n<p>Des Weiteren ist es f\u00fcr uns nicht nachvollziehbar, dass die Anmerkung unserer letzten Stellungnahme, den zeitlichen Rahmen zur Stellungnahme auf acht Wochen zu erweitern, keine Ber\u00fccksichtigung gefunden hat.<\/p>\n<p>Erneut merken wir an, dass der zeitliche Rahmen zur Stellungnahme, welcher den durch Gremienstrukturen gepr\u00e4gten Akteur*innen der s\u00e4chsischen Hochschullandschaft gegeben wurde, \u00fcberaus ambitioniert angelegt ist. Es ist f\u00fcr einen Gro\u00dfteil der Gremien nicht m\u00f6glich, innerhalb der vier angesetzten Wochen eine vollumf\u00e4ngliche Stellungnahme einzureichen.<\/p>\n<p>Bereits zu Beginn m\u00f6chten wir darauf hinweisen, wie wichtig der im HEP erw\u00e4hnte Dialog mit den Hochschulen ist. Im Vergleich zur Ausarbeitung des HEP 2025, bei der die Zustimmung zu den Rahmenbedingungen der Hochschulentwicklung die Bedingung f\u00fcr die Beendigung des Stellenabbaus darstellte, bekommen wir den Eindruck, dass der aktuelle Prozess mit weniger Druck auf den Hochschulen verbunden ist. Diese Tendenz muss weiter ausgebaut und mit allen Akteur*innen in einem angemessenem Rahmen verhandelt werden, um die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Hochschullandschaft und Landesregierung zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Die Formulierung, dass der HEP &#8222;aus wichtigem Grund&#8220; ge\u00e4ndert werden kann, ist aus unserer Perspektive zu unkonkret und damit wenig transparent.<\/p>\n<h3>Hochschulfinanzierung<\/h3>\n<p>Erfreulicherweise wurden &#8211; wie in unserer letzten Stellungnahme gefordert &#8211; die Mittel des Bundes f\u00fcr die Hochschulen verstetigt. Mit dem Zukunftsvertrag besteht die M\u00f6glichkeit, die Studienqualit\u00e4t in Sachsen weiter zu verbessern, solange die Mittel strikt in Ausrichtung an den Zielen des Finanzierungsprogrammes eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz sieht es die KSS nach wie vor extrem kritisch, dass die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin vielen L\u00e4ndern nachsteht, was die Ausgaben f\u00fcr Bildung anbetrifft, und im OECD-Vergleich unver\u00e4ndert unter dem Durchschnitt bleibt [2]. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, um die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Hochschulstandortes Sachsen zu gew\u00e4hrleisten, ohne dabei den Blick auf eine qualitativ hochwertige Lehre zu verlieren. Auch wenn Sachsen im bundesweiten Vergleich eine hohe Finanzierung pro einzelne*n Studierenden zu verbuchen hat, sollten die bundesweiten Ausgaben deutlich erh\u00f6ht werden und der Freistaat sollte mit den anderen Bundesl\u00e4ndern weiter auf die Bundesregierung einwirken, die Mittel zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Gerade auch in Bezug auf die Auswirkungen der Corona Pandemie halten wir die Hochschulen weiterhin nicht f\u00fcr ausreichend finanziert, um ihren grundst\u00e4ndigen Aufgaben nachzukommen. Daher muss in Zusammenarbeit von Bund und Land sowohl ein Ausgleich f\u00fcr den Mehrbedarf w\u00e4hrend der Pandemie als auch eine bedarfsgerechte Finanzierung nach der Pandemie geschaffen werden. So sollte den Hochschulen das Erf\u00fcllen ihrer grundst\u00e4ndigen Aufgaben und dar\u00fcber hinaus finanzielle Spielr\u00e4ume zur Erprobung innovativer Konzepte erm\u00f6glicht werden<em>. <\/em>Die KSS verlangt, dass die Worte \u201eausk\u00f6mmliche Ressourcenausstattung\u201c im HEP nicht als blo\u00dfe Worth\u00fclsen fungieren sollen.<\/p>\n<p>Leider m\u00fcssen wir auch konstatieren, dass &#8211; wie in der letzten Stellungnahme vorhergesagt &#8211; bisher kein reibungsloser \u00dcbergang zwischen den Programmen der Bundesfinanzierung stattgefunden hat und der Wegfall von Bundesmitteln in diesem Semester noch nicht ausreichend kompensiert werden konnte. Das zeigt sich besonders deutlich am aktuellen Beispiel der vielen wegfallenden Tutorien, haupts\u00e4chlich ausgel\u00f6st durch das Auslaufen des &#8222;Qualit\u00e4tspakts Lehre&#8220; und einer mangelnden schnell verf\u00fcgbaren Anschlussfinanzierung. Diese Tutorien haben einen enormen Stellenwert f\u00fcr den Studienerfolg. Allein in einem Semester, insbesondere weil dieses das nun dritte Pandemie-Semester mit vorwiegend digitaler Lehre ist, bedeutet diese Finanzierungsl\u00fccke einen erheblichen Qualit\u00e4tsverlust f\u00fcr die Lehre der Hochschulen in Sachsen und hat damit nat\u00fcrlich auch langfristige Auswirkungen auf die Studierenden.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Mittelzuweisung an die Hochschulen begr\u00fc\u00dfen wir die Umstellung des Drei-S\u00e4ulen-Modells auf ein Zwei-S\u00e4ulen Modell. Selbstverst\u00e4ndlich muss der bisherige Anteil des Leistungsbudgets in voller H\u00f6he dem Grundbudget zugef\u00fchrt werden und den Hochschulen darf damit nicht insgesamt weniger Geld zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang halten wir weiter an unserer Forderung fest, von der Praxis derzeitiger Zielvereinbarungen abzukehren. Statt Hochschulen bei einer Untererf\u00fcllung der Ziele finanziell zu bestrafen und somit einer Verbesserung im kommenden Vereinbarungszeitraum eher noch entgegenzuwirken, sollten klare Anreize geschaffen werden, um die vorgegebenen Ziele m\u00f6glichst vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Positiv anmerken m\u00f6chten wir, dass bez\u00fcglich der Finanzierungsquellen das Sinken des Anteils an Haushaltsmittel im Vergleich zu den Drittmitteln bis 2015 gestoppt wurde und das Verh\u00e4ltnis von 2015 bis 2017 nahezu stabil bleibt. Perspektivisch muss der Anteil der Haushaltsmittel, gegen\u00fcber den Drittmitteln, wieder aufwachsen, sodass die Grundfinanzierung der Hochschulen gesichert ist. Die Einnahme von Drittmitteln ist zwar durchaus positiv zu sehen, jedoch ergibt sich durch einen zu hohen Anteil der Finanzierung durch Drittmittel vielerorts die Problematik, dass Lehrangebote nur durch Personal aufrechterhalten werden k\u00f6nnen, das nicht durch staatliche, sondern private Gelder gestellt wird. Dies f\u00fchrt langfristig zu einer Abh\u00e4ngigkeit von der Privatwirtschaft und im schlimmsten Fall sogar zu einer Beeinflussung der Lehre. Die Unabh\u00e4ngigkeit von Forschung und Lehre ist jedoch eines der h\u00f6chsten G\u00fcter und unter allen Umst\u00e4nden zu bewahren. Da ein Gro\u00dfteil der Drittmittel aus \u00f6ffentlichen T\u00f6pfen an die Hochschulen gereicht werden, sind diese Mittel direkt \u2013 ohne langwierige Antragswege \u2013 an die Hochschulen \u00fcber Art. 91b GG zu \u00fcbermitteln, um diesen auch eine langfristige Planungssicherheit zu gew\u00e4hren. Dies w\u00fcrde ebenfalls ein langfristiges Personalplanungskonzept f\u00fcr Hochschulen erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Mit gro\u00dfer Skepsis betrachten wir, dass die Verwaltungseinnahmen anteilig an der Gesamtfinanzierung steigen. Hier gilt es herauszufinden, welche Faktoren dazu beitragen und ggf. entgegenzusteuern.<\/p>\n<p>Scharf zu kritisieren ist aus unserer Sicht der Satz \u201eDie Hochschulen m\u00fcssen ihre internen Planungen daraufhin ausrichten, dass alle vereinbarten Ziele und damit verbundene Bedarfe mit den in der entsprechenden Zuschussvereinbarung festgelegten Budgets, mit den Mitteln aus den genannten Bund-L\u00e4nder-Programmen &#8211; und den im Wettbewerb eingeworbenen Drittmitteln erreicht werden.\u201c. Hierdurch wird die Erreichung der vereinbarten Ziele an f\u00fcr die Hochschulen nicht kalkulierbare weitere Finanzierungsquellen gebunden. Vorgaben an die Aufgabenerf\u00fcllung der Hochschulen seitens des Landes zu machen, ohne ausreichende Finanzierung daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung zu stellen und die Suche nach Finanzierungsquellen ihnen selbst zu \u00fcberlassen, ist nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass viele der Kostenarten und damit der Aufgaben der Hochschulen nicht mit Drittmitteln, die hochschulweit vorwiegend f\u00fcr Forschung eingeworben werden, bedient werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir sehen zus\u00e4tzlich die Gefahr, dass diese Entwicklungen zu einem starken Ungleichgewicht bei der Finanzierung einzelner Studienf\u00e4cher f\u00fchrt, die professionsbedingt bspw. weniger Drittmitteleinnahmen verbuchen.<\/p>\n<h3>Studienbedingungen<\/h3>\n<p>Durch die Mittel des Zukunftsvertrages ist es m\u00f6glich, die Studierendenzahl zu halten und die Studierenden weiterhin auf dem bisherigen Niveau zu betreuen. Allerdings spiegelt das nur den globalen Blick auf den gesamten Freistaat wider, der nicht ausreicht, um die Situation in G\u00e4nze zu bewerten. Es kommt in erheblichem Ma\u00df darauf an, in welcher Zahl Stellen des Zukunftsvertrags an die einzelnen Hochschulen zugewiesen werden, um die Entwicklung des Betreuungsverh\u00e4ltnisses zu evaluieren.<\/p>\n<p>Speziell an den Hochschulen, bei welchen mit aufwachsenden Studierendenzahlen geplant wird &#8211; wie insbesondere an den Hochschulen f\u00fcr Angewandte Wissenschaft (HAW), besteht die Gefahr einer Verschlechterung der Studienbedingungen, sollten nicht auch mehr Ressourcen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Dementsprechend darf auch das Betreuungsverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr alle Hochschulen eines Typs gemeinsam betrachtet, sondern muss differenziert analysiert werden.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang bekr\u00e4ftigt die KSS, dass sich das komplexe Themenfeld Lehrqualit\u00e4t und Studienbedingungen nicht durch Statistiken, geschweige denn durch eine einzige Kennzahl &#8211; wie dem Betreuungsverh\u00e4ltnis &#8211; beziffern l\u00e4sst. Viele der \u00fcblichen Kriterien k\u00f6nnen im Kontext einer anderen Hochschule zu v\u00f6llig falschen Schlussfolgerungen und die betroffenen Hochschulen durch Zielvereinbarungen sogar zu finanziellen Nachteilen f\u00fchren. Die KSS fordert daher sachsenweit den Ausbau des Qualit\u00e4tsmanagements und eine differenziertere Betrachtung der Zielvereinbarungen.<\/p>\n<p>Mit Sorge betrachten wir au\u00dferdem die Entwicklungen des zeitlichen Studienablaufs, insbesondere aufgrund der Folgen f\u00fcr die Studierenden beim Abweichen des vorgegeben Studienablaufs. Die Zahl der Studierenden, die ihr Studium in Regelstudienzeit abschlie\u00dfen, verringert sich, wodurch Sachsen in diesem Bereich weiter unter dem Bundesdurchschnitt bleibt. Auch die Zahl der Studierenden, die in Regelstudienzeit zuz\u00fcglich 2 Semestern abschlie\u00dfen, ist keinesfalls zufriedenstellend.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich halten wir jedoch die Bewertung von Erfolg einer Hochschule an den Abschl\u00fcssen in Regelstudienzeit f\u00fcr keineswegs zeitgem\u00e4\u00df. Nicht die Zeit, die Studierende f\u00fcr ihren Studienabschluss brauchen, sondern wie und welche Kompetenzen vermittelt werden, sollten daf\u00fcr ausschlaggebend sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Verringerung der Abbrecher*innenquote ist es von sehr gro\u00dfer Bedeutung, dass sowohl vor dem Beginn des Studiums als auch in den ersten Semestern eine intensive Studienberatung angeboten wird. Die KSS bekr\u00e4ftigt ihren Wunsch, dass der HEP-2025 mehr Anreize f\u00fcr innovative Beratungskonzepte schafft und auch verstetigt. Zielsetzung muss hier ein kontinuierliches Angebot an Studienberatungen sein, welche bislang durch befristete projektgebundene Mittel, nicht entsprechend umgesetzt werden konnte.<\/p>\n<p>Weiterhin betrachten wir es kritisch, dass die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzulassungsberechtigung und dem Studienbeginn k\u00fcrzer wird. Junge Menschen brauchen gen\u00fcgend Freiraum, um sich entfalten zu k\u00f6nnen und Zeit, sich auszuprobieren. Offensichtlich scheinen immer mehr Schulabg\u00e4nger*innen den Druck zu versp\u00fcren, schnell mit einem Studium beginnen zu m\u00fcssen, was neben pers\u00f6nlichen Nachteilen f\u00fcr die Studierenden nat\u00fcrlich auch zu h\u00f6heren Studienabbrecher*innenquoten f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Jedoch braucht es auch im Studium mehr Raum und Angebote f\u00fcr Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung, welche einen immanenten Anteil des Studiums darstellen. Daf\u00fcr werden personelle Ressourcen gebraucht, die sich mit dieser Kompetenzvermittlung besch\u00e4ftigen. Wir m\u00fcssen leider zur Kenntnis nehmen, dass unsere Anmerkung, die Pers\u00f6nlichkeitsbildung in den angedachten Profillinien auch f\u00fcr HAWs bzw. Universit\u00e4ten und nicht nur die Musik- und Kunsthochschulen zu st\u00e4rken, bei der \u00c4nderung nicht ber\u00fccksichtigt wurde.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem merken wir an, dass zu untersuchen bleibt, inwiefern der R\u00fcckgang von 1765 Studieng\u00e4ngen 2014\/15 auf etwa 1000 Studieng\u00e4nge 2020\/21 allein z.B. mit dem Auslaufen vieler Diplomstudieng\u00e4nge und anderer vorhersehbarer Entwicklung zu begr\u00fcnden ist oder auf strukturelle Probleme in der Studiengangsentwicklung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00fcssen wir gro\u00dfe Bedenken ob des starken Sinkens des Wanderungssaldo \u00e4u\u00dfern. Seit 2015, unter anderem dem Zeitpunkt des Erstarkens sichtbar rechtsextremer Organisationen und Bewegungen in Sachsen, ist die Zahl der Bewerber*innen aus den alten Bundesl\u00e4ndern stetig gefallen. Bei weiterem Anhalten dieses Trends ist fraglich, ob die geplante Zahl von 101.000 Studierenden \u00fcberhaupt gehalten werden kann. Daher braucht es Strategien, Studienanf\u00e4nger*innen auch aus anderen Bundesl\u00e4ndern zu gewinnen. Eine M\u00f6glichkeit, das Potential an Studienanf\u00e4nger*innen zu erh\u00f6hen, k\u00f6nnte durch eine weniger restriktive Handhabung der H\u00fcrden f\u00fcr das Aufnehmen eines Studiums geschaffen werden &#8211; beispielsweise durch weniger NC-Beschr\u00e4nkungen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Hochschulen Konzepte entwickeln, Studierende zu gewinnen und brauchen dahingehend entsprechend Unterst\u00fctzung seitens des Landes.<\/p>\n<h3>Erh\u00f6hung der Studienpl\u00e4tze in der Daseinsvorsorge<\/h3>\n<p>An dieser Stelle m\u00f6chten wir noch einmal unsere eingangs vorgebrachte Kritik am Aufwuchs der Studienpl\u00e4tze in Studieng\u00e4ngen der Daseinsvorsorge ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>Das Problem der Unterversorgung des l\u00e4ndlichen Raums erkennen wir als KSS an. Allerdings ist diese nicht losgel\u00f6st von den Entwicklungen im st\u00e4dtischen Bereich zu sehen und die Problemlagen ergeben sich teilweise auch nur in einzelnen Feldern der F\u00e4cher. Beispielsweise ist in der Medizin vor allem ein Defizit an Allgemeinmediziner*innen zu erkennen. Wir gehen nicht davon aus, dass dem durch eine Erh\u00f6hung der Studienpl\u00e4tze Rechnung getragen werden kann. Wir warnen ausdr\u00fccklich davor, dies ohne Ergreifung weiterer Ma\u00dfnahmen als einzigen L\u00f6sungsweg zu betrachten. Aus unserer Sicht ist die Schaffung von Anreizen f\u00fcr junge Menschen, sich beruflich in den betroffenen Bereichen zu verwirklichen, eher bedarfsgerecht und zielorientierter. Diese m\u00fcssen besonders im Studium selbst geschaffen werden und z.B. explizit nicht durch Landquoten oder \u00e4hnlichen Instrumenten vor dem Studium. Zwingend einher geht damit z.B. ein entsprechender Ausbau der Infrastruktur im l\u00e4ndlichen Raum, um diesen auch f\u00fcr Absolvent*innen attraktiver zu machen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem braucht es sowohl in der Lehrer*innenbildung als auch im Medizinstudium dringend \u00dcberarbeitungen der Studienkonzepte. Diese sind teilweise schon im Gang und sollten daher auch Erw\u00e4hnung im HEP finden. Mit den zus\u00e4tzlichen Mitteln des Zukunftsvertrags w\u00e4re es m\u00f6glich, die Studienqualit\u00e4t gerade in diesen F\u00e4chern zu verbessern. Das bedeutet f\u00fcr uns vor allem das Integrieren einer Reflexion der gesellschaftlichen Verantwortung in den zu erwartenden Berufsbildern in das Studium. Das Betreuungsverh\u00e4ltnis und die Beratungsangebote sollten verbessert werden, wodurch wiederum einer zu hohen Abbrecher*innenquote entgegengewirkt werden kann und mehr Personal in diesen Berufen zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite bedeutet die Steigerung der Kapazit\u00e4t in Studienf\u00e4chern der Daseinsvorsorge bei insgesamt gleichbleibender Anzahl an Studierenden das Sinken von Kapazit\u00e4ten in anderen Studienf\u00e4chern. Es erscheint nach dem derzeitigen Entwurf des HEP 2025 nicht klar, an welcher Stelle der Aufwuchs kompensiert werden soll. Denn hinzukommt, dass die geplanten Studierendenzahlen an den Universit\u00e4ten, an denen eben diese Studieng\u00e4nge angesiedelt sind, abnehmend sind. Hier ergibt sich eine Diskrepanz, die sich durch den Hochschulentwicklungsplan nicht konkret aufl\u00f6sen l\u00e4sst. Bei diesen Entwicklungen muss unbedingt mehr Transparenz geschaffen werden.<\/p>\n<p>Schlussfolgernd m\u00f6chten wir darstellen, dass dem Kernziel des Zukunftsvertrags &#8211; Steigerung der Lehr- und Studienqualit\u00e4t &#8211; f\u00fcr alle Studierenden Rechnung getragen werden sollte, bzw. bestehende Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Mitteln ausgeglichen werden m\u00fcssen. Dementsprechend erscheint es uns nicht im urspr\u00fcnglichen Sinne der Finanzierung durch den Bund, einzelne Studieng\u00e4nge mit diesem Geld zu f\u00f6rdern obwohl damit voraussichtlich keine Verbesserung der Studienqualit\u00e4t erreicht, sondern einzig und allein die Anzahl der Studierenden in diesen Studieng\u00e4ngen erh\u00f6ht wird.<\/p>\n<h3>Dritte Mission \u2013 Herunter vom Elfenbeinturm und hinein in die Gesellschaft<\/h3>\n<p>Bereits 2016 bef\u00fcrwortete die KSS, dass auch von Landesseite fortan die Hochschulen nicht mehr nur als Gebilde zum Wissenstransfer in die Wirtschaft der Region verstanden werden, sondern als Akteurinnen innerhalb der Zivilgesellschaft. Jedoch wurde es verpasst, mit der Fortschreibung des HEP den deutlichen Fokus auf den Transfer in die Wirtschaft gegen\u00fcber einem zivilgesellschaftlichen Engagement zu balancieren.<\/p>\n<p>Im Gegenteil wird mit der Erg\u00e4nzung \u201eDie Hochschulen unterst\u00fctzen aktiv und f\u00e4cher\u00fcbergreifend unternehmerisches Denken und Handeln.\u201c unter 5.7 Verwertungsstrategien die Tendenz deutlich, diesen unternehmerischen Aktivit\u00e4ten im Vergleich zum Kontakt mit der Zivilgesellschaft noch mehr an Stellenwert einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p>Wir fordern weiterhin die \u00d6ffnung der Hochschulen f\u00fcr gesellschaftspolitische Debatten, um die Institutionen f\u00fcr B\u00fcrger*innen erfahrbar zu machen. Hochschulen sind ein Ort der Begegnung, des Austausches und des sachlichen Disputes. Die dort gelebte demokratische Gremienkultur, welche durch die dringend notwendige Novellierung des S\u00e4chsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (S\u00e4chsHSFG) an Relevanz gewinnen w\u00fcrde, sieht die KSS nicht nur als demokratische \u00dcbung f\u00fcr Studierende und andere Mitgliedsgruppen, sondern als zivilgesellschaftlichen Motor f\u00fcr eine starke Demokratie in Zeiten von immer weiter erstarkenden Rechten, welche die Abschaffung der demokratischen Hochschulen und offenen Gesellschaft offensiv einfordern. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Hochschulen aufgefordert werden, durch ebendiese gelebte Demokratie auf die Zivilgesellschaft einzuwirken.<\/p>\n<p>Mit Sorge ist zu betrachten, dass der Fokus verst\u00e4rkt auf einem Wissenstransfer in die regionale Wirtschaft anstelle in die Gesamtheit der Gesellschaft und zum Wohle dieser liegt. Hier m\u00fcssen kleingliedrigere Regionalkonzepte der Hochschulen ohne Einflussnahme des Landes erm\u00f6glicht werden. Dresden Concept bedient beispielsweise nur das Dresdner Stadtgebiet. Die Metropolregion mit ihren Hochschulstandorten in der unmittelbaren Umgebung bleibt hiervon allerdings nahezu unber\u00fchrt. Hier bedarf es Anreize f\u00fcr st\u00e4rkere Kooperationen zwischen den Hochschulen. Die Hochschulen insgesamt tragen zur erheblichen Verj\u00fcngung der s\u00e4chsischen Gesellschaft an ihren Standorten bei; eine g\u00e4nzliche Umkehr der Demographie ist jedoch nur durch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel m\u00f6glich. Sachsen muss angehenden Wissenschaftler*innen Perspektiven abseits vom Hamsterrad der Drittmitteleinwerbung in Forschung und Entwicklung bieten. Ohne eine Beendigung der prek\u00e4ren Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse im Wissenschaftsbetrieb sowie den Erhalt und Ausbau von Infrastruktur werden weiterhin viele Studierende nach ihrem Studium dem Freistaat den R\u00fccken kehren. Ebenfalls fehlt es an attraktiven Alternativen sowie an einer Willkommenskultur gerade in l\u00e4ndlichen Regionen, in denen junge Familien ihr neues Zuhause finden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Aus Sicht der KSS \u00fcberwiegt in der \u201eDritten Mission\u201c die Ansicht, dass Hochschulen reine Ausbildungsorte darstellen, anstelle vielmehr das humboldtsche Bildungsideal zu vertreten. Jedoch k\u00f6nnen Hochschulen den Fachkr\u00e4ftebedarf in Sachsen nicht allein stemmen. Eine enge Abstimmung im gesamten mitteldeutschen Raum ist erforderlich. Nur so kann den Hochschulen und somit letztendlich den Studierenden die M\u00f6glichkeit gegeben werden, der Wirtschaft eigenst\u00e4ndige, qualifizierte Fachkr\u00e4fte zu geben, welche mehr als H\u00f6rs\u00e4le und Seminarr\u00e4ume gesehen haben und somit bereits Lebenserfahrung mit in die Berufswelt bringen.<\/p>\n<h3>F\u00e4cherabstimmung &#8211; Profilierung<\/h3>\n<p>Es bleibt Auffassung der KSS, dass eine Fokussierung auf hochspezialisierte Profillinien und die Konzentration bestimmter Fachbereiche auf einzelne Standorte sehr kritisch betrachtet wird. Dementsprechend m\u00fcssen die Hochschulen aus unserer Sicht eine breite F\u00e4chervielfalt beibehalten. Nur so kann eine starke Interdisziplinarit\u00e4t und Forschungsvielfalt gesichert werden. Ein wissenschaftlicher Austausch \u00fcber die F\u00e4chergrenzen hinweg ist aus Sicht der KSS f\u00fcr eine gute Lehre unabdingbar. Au\u00dferdem ist ein m\u00f6glichst breites Studienangebot wichtig, um den Studierenden die M\u00f6glichkeit zu geben, sich \u00fcber die Grenzen ihres Fachs weiterzubilden und so beispielsweise Wissen um andere F\u00e4cherkulturen oder auch die gesellschaftliche Verantwortung im sp\u00e4teren Berufsbild zu erlangen.<\/p>\n<p>Wir erachten die gerade in der urspr\u00fcnglichen Erstellung des HEP 2025 stark herausgestellte Position des MINT-Bereichs in Sachsen, insbesondere am Standort Dresden, im Vergleich zu den Geistes- und Sozialwissenschaften, die fortw\u00e4hrend Unsicherheiten gegen\u00fcberstehen und vor allem in Leipzig angesiedelt werden, weiterhin als hochproblematisch. Daher bef\u00fcrworten wir die Zielsetzung, die MINT-Quote lediglich \u00fcber 40% halten zu wollen und diese beispielsweise nicht noch weiter auszubauen.<\/p>\n<p>Sogenannte &#8222;Kleine F\u00e4cher&#8220; m\u00fcssen weiter erhalten bleiben und tragen unter anderem zur Attraktivit\u00e4t des Studien- und Wissenschaftsstandortes Sachsen bei.<\/p>\n<p>Insgesamt erkennt die KSS das Spannungsverh\u00e4ltnis innerhalb der s\u00e4chsischen Hochschulsteuerung seitens des Landes an. Sicherungsmechanismen zur Wahrung der Studiengangsvielfalt sollten dem Land zur Verf\u00fcgung stehen. Jedoch ist die Einstellung von Studieng\u00e4ngen immer noch nicht partizipativ und autonom genug. Nicht nur, dass die Landesregierung durch den HEP 2025 einen gro\u00dfen Einfluss nimmt, auch innerhalb der Hochschule gestaltet sich die Beteiligung der Statusgruppen nicht umfassend genug. So wird \u00fcber die Einrichtung, Aufhebung oder wesentliche \u00c4nderung von Studieng\u00e4ngen vom Rektorat entschieden, welches den Senat als das Statusgruppengremium auf Hochschulebene lediglich ins Benehmen setzen muss.<\/p>\n<p>Es sollte selbstverst\u00e4ndlich sein, dass bei einer m\u00f6glichen Einstellung von Studieng\u00e4ngen folgende Punkte sichergestellt sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Qualit\u00e4t der Lehre der noch immatrikulierten Studierenden wird weiterhin hochgehalten<\/li>\n<li>das Betreuungsverh\u00e4ltnis leidet nicht unter einer Verlagerung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Um dies zu gew\u00e4hrleisten sind die Betroffenen dieser Entscheidungen st\u00e4rker einzubeziehen. Um die Prozesse partizipativer und demokratischer zu gestalten, muss das S\u00e4chsische Hochschulfreiheitsgesetz hinsichtlich der Strukturen, Gremien und deren Besetzung entsprechend angepasst werden.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von den Entscheidungsprozessen in den Hochschulen fordern wir die Landesregierung weiterhin auf, sich mit den Studierendenschaften, bei denen F\u00e4cherabstimmungen laut HEP-2025 greifen, in einen Dialog zu begeben und Aufkl\u00e4rungsarbeit \u00fcber die Zukunft der Studierenden in den betroffenen Fachbereichen zu leisten.<\/p>\n<p>Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeut*innenausbildung und den entsprechenden \u00c4nderungen der Studieng\u00e4nge ergeben sich vor allem f\u00fcr Bachelorstudierende des 4. und 6. Semesters, die vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes angefangen haben zu studieren, erhebliche Probleme. Ab dem Wintersemester 22\/23 wird es ihnen nur noch m\u00f6glich sein, in einen klinischen Masterstudiengang immatrikuliert zu werden, wenn sie den polyvalenten Bachelorstudiengang abgeschlossen haben oder sich entsprechend nachqualifizieren konnten. Auch der \u00dcbergang in die Psychotherapeut*innenausbildung wird in einigen F\u00e4llen &#8211; zum Beispiel beim Studium eines nicht klinischen Masters &#8211; erschwert. Wir als Studierendenvertretung fordern daher von der Landesregierung, genug finanzielle Ressourcen zur Verf\u00fcgung zu stellen, um den Hochschulen die M\u00f6glichkeit zu geben, den \u00dcbergang zu beiden Zeitpunkten so reibungslos wie m\u00f6glich zu gestalten. Das hei\u00dft Studienangebote so lang wie m\u00f6glich aufrechtzuerhalten, aber mindestens die M\u00f6glichkeit auf eine Nachqualifizierung zu sichern.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Studium der Rechtswissenschaften haben wir bereits bei der Erstellung des HEP 2025 die Schwerpunktsetzung des in Leipzig vorhandenen Staatsexamensstudiengangs generell begr\u00fc\u00dft. Zur Sicherung einer hochwertigen Ausbildung aller Fachbereiche ist es jedoch weiterhin n\u00f6tig, dass die rechtswissenschaftlichen Studieng\u00e4nge an Hochschulstandorten f\u00fcr eine breite F\u00e4cheranzahl zur Verf\u00fcgung stehen, da Berufsfelder nicht nur informationstechnische Grundlagen, sondern vermehrt rechtswissenschaftliche Grundlagenkenntnisse erfordern. Sofern die Fachkr\u00e4fte vorhanden sind, sollte es den Hochschulen freistehen, rechtswissenschaftliche Studieng\u00e4nge beizubehalten.<\/p>\n<h3>Diversity<\/h3>\n<p>Leider stellen wir als KSS fest, dass sich Fortschritte im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit nur sehr langsam vollziehen und die s\u00e4chsischen Hochschulen weiterhin ein gro\u00dfes Gleichstellungsdefizit aufweisen [3]. Auch wenn der Frauenanteil in der Professor*innenschaft langsam steigt, fehlen noch viel zu h\u00e4ufig weibliche Vorbilder f\u00fcr Frauen mit Ambitionen auf eine wissenschaftliche Karriere. Gerade die Arbeitsbedingungen von Gleichstellungsbeauftragten, welche mittlerweile h\u00e4ufig studentisch besetzt werden, sind oft nicht angemessen und es fehlt vor allem an infrastruktureller Ausstattung wie R\u00e4umen oder der M\u00f6glichkeit, sensible Akten zu verstauen. Eine St\u00e4rkung der Gleichstellungsbeauftragten im S\u00e4chsHSFG hat noch nicht stattgefunden. Die von uns bereits in der letzten Stellungnahme erw\u00e4hnte M\u00f6glichkeit auf ein Teilzeitstudium erf\u00e4hrt ebenso nicht die Verbesserung, die f\u00fcr eine Weiterentwicklung der Chancengerechtigkeit notwendig ist. Noch immer sind deutlich zu wenig Studieng\u00e4nge tats\u00e4chlich in Teilzeit studierbar. Im Jahr 2018 waren es bspw. an der TU Dresden nur 33 von 206 [4]. Aufgrund des h\u00e4ufig unbegr\u00fcndeten Widerstandes der Fakult\u00e4ten, der die Erh\u00f6hung der Quote von in Teilzeit studierbaren Studieng\u00e4ngen verhindert, kommen wir zum Schluss, dass es auch hierf\u00fcr eine verpflichtende gesetzliche Regelung braucht.<\/p>\n<p>Generell darf die Herausforderung guter Gleichstellungskonzepte nicht nur bei den Hochschulen liegen, sondern der Freistaat muss geeignet unterst\u00fctzen. Infolge des n\u00e4chsten Doppelhaushaltes erscheint eine st\u00e4rkere Mittelk\u00fcrzung im Bereich der Gleichstellung zwar abgewendet, jedoch besteht Grund zum Zweifel, ob die nun abzurufenden Summen die dringend notwendige Weiterentwicklung in diesem Bereich erm\u00f6glichen. Im Bereich der seit Jahren weiterhin auszubauenden Inklusion erscheint diese Problematik noch schwerwiegender.<\/p>\n<h3>Bedingungen f\u00fcr den Mittelbau<\/h3>\n<p>Gute Lehr- und Studienbedingungen f\u00fcr uns Studierende befinden sich stets in starker Korrelation mit guten Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Lehrenden. Dementsprechend m\u00f6chten wir uns als KSS auch zu einzelnen Thematiken des akademischen Mittelbaus \u00e4u\u00dfern. Als ein Hauptziel des Zukunftsvertrages ist f\u00fcr uns die Erh\u00f6hung der Quote unbefristet Besch\u00e4ftigter von immenser Bedeutung. Kongruierend zum Betreuungsverh\u00e4ltnis ist auch hier die Erhebung einer Kennzahl f\u00fcr den gesamten Freistaat nicht ma\u00dfgebend f\u00fcr eine umfassende Beurteilung. So ist beispielsweise die Ma\u00dfgabe einer Quote von 40 % unbefristeter Besch\u00e4ftigungen wenig aussagekr\u00e4ftig &#8211; w\u00e4hrend sie f\u00fcr einige Standorte eine deutliche Verbesserung bedeuten w\u00fcrde, stellt sie f\u00fcr weitere eine Verschlechterung dar. Auch in diesem Bereich muss zur Absch\u00e4tzung ihrer Auswirkungen eine differenzierte Betrachtung erfolgen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich werden alternative Karrierewege f\u00fcr wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, wie sie im Koalitionsvertrag bereits angedeutet wurden, notwendig. Hier ist darauf zu achten, ein angemessenes und nicht zu hohes Lehrdeputat anzusetzen, sodass auch weiterhin eine forschungsbasierte Lehre die Grundlage des Studiums bleibt, ohne, dass Mitarbeitende daf\u00fcr gezwungen sind \u00fcber ihre Arbeitszeiten hinaus t\u00e4tig zu sein.<\/p>\n<h3>Digitalisierung<\/h3>\n<p>Wie die Aufnahme der Gleichstellung in die Hochschulentwicklungsplanung, begr\u00fc\u00dfen wir auch sehr den Ansatz &#8222;Digitalisierung zu einer Kernaufgabe der s\u00e4chsischen Hochschulentwicklung&#8220; zu machen und hoffen ausdr\u00fccklich auf eine tats\u00e4chliche Umsetzung dieser Ank\u00fcndigung. Jedoch m\u00f6chten wir in Anbetracht der von uns bef\u00fcrworteten Kriterien des Diskriminierungsschutzes sowie der Barrierefreiheit hinzuf\u00fcgen, dass auch auf die Standards des Datenschutzes und die klare Bevorzugung von Open Source Software geachtet werden soll.<\/p>\n<p>Es braucht gen\u00fcgend Kapazit\u00e4ten, um die guten Ans\u00e4tze, die es w\u00e4hrend der Corona-Pandemie gibt, fortzuf\u00fchren. Die digitale Infrastruktur soll auf die beschriebenen Kriterien gepr\u00fcft und mit der Unterst\u00fctzung des Landes sachsenweit auf Vereinheitlichung hingewirkt werden. Durch Befragung der Studierenden m\u00fcssen Daten zur Wirksamkeit der digitalen Konzepte erhoben und diese eingehend evaluiert werden. Auf dieser Grundlage sollten die besten didaktischen Methoden weiterentwickelt werden.<\/p>\n<p>In diesem Rahmen m\u00f6chten wir die Position des Hochschuldidaktischen Zentrums (HDS) noch einmal herausstellen und begr\u00fc\u00dfen dabei den Gewinn an Bedeutung dieser Institution. Im Hinblick auf die aktuelle gesellschaftliche Lage ist es angebracht, einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung der Hochschulen zu legen. Die Kompetenzen und M\u00f6glichkeiten des HDS sollten jedoch auch dar\u00fcber hinaus vollumf\u00e4nglich ausgesch\u00f6pft werden. Wir begr\u00fc\u00dfen weiterhin die Idee nach einer verpflichtenden Kooperation mit dem HDS, \u00fcber entsprechende Steuerungsmechanismen. Denn eine gute Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und HDS wirkt sich neben der Lehre positiv auf zentrale Ziele des HEP-2025 wie Abbrecher*innenquote und\u00a0Diversity-sensible\u00a0Lehre aus. Ein gest\u00e4rktes Hochschuldidaktisches Zentrum allein vermag jedoch die zunehmende Unterfinanzierung und die damit einhergehenden ausbauf\u00e4higen Rahmenbedingungen in der Lehre &#8211; vor allem auch im Beratungsangebot &#8211; nicht auszugleichen.<\/p>\n<h3>Forschung<\/h3>\n<p>Die KSS begr\u00fc\u00dft das Ansinnen, den HAWs, die \u00fcber die entsprechende Ausstattung verf\u00fcgen, durch ein Promotionskolleg die M\u00f6glichkeit zur selbstst\u00e4ndigen Durchf\u00fchrung von Promotionen zu geben. Damit die betroffenen Hochschulen sich im Forschungswettbewerb jedoch entsprechend behaupten k\u00f6nnen, muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Ressourcen hierf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehen. Die KSS fordert daher weiterhin, dass allen forschenden Hochschulen durch ein angemessenes Budget, die M\u00f6glichkeit zum Aufbau eines aktiven Mittelbaus zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Wir unterstreichen unsere Forderung nach einer soliden Breitenf\u00f6rderung anstelle vereinzelter Leuchtturmprojekte und sprechen uns somit gegen die derzeitige Exzellenzstrategie aus. Die s\u00e4chsische Hochschullandschaft muss auch im Bereich Forschung solide ausfinanziert sein.<\/p>\n<h3>Open Access<\/h3>\n<p>Sehr bef\u00fcrworten m\u00f6chten wir die Erg\u00e4nzung, dass Chancen des Publizierens im Open Access zur Verbesserung der Sichtbarkeit der s\u00e4chsischen Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen und zu ihrer weltweiten Vernetzung genutzt werden sollen. Neben der D\u00e4mpfung steigender Informations- und Publikationskosten sowie der verbesserten Sichtbarkeit der Wissenschaftseinrichtungen, sehen wir es als wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Hochschulen an, Wissen niedrigschwellig in die Gesamtgesellschaft zu transferieren und entsprechend zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>[1] <a href=\"https:\/\/cloud.kss-sachsen.de\/s\/7iUMmzf3IZq6ce5\">https:\/\/cloud.kss-sachsen.de\/s\/7iUMmzf3IZq6ce5<\/a><\/p>\n<p>[2] <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Gesellschaft-Umwelt\/Bildung-Forschung-Kultur\/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung\/Publikationen\/Downloads-Bildungsfinanzen\/bildungsfinanzbericht-1023206207004.pdf;jsessionid=DFC90B8213141D682E9743A17F48E5E5.live732?__blob=publicationFile\">https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Gesellschaft-Umwelt\/Bildung-Forschung-Kultur\/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung\/Publikationen\/Downloads-Bildungsfinanzen\/bildungsfinanzbericht-1023206207004.pdf;jsessionid=DFC90B8213141D682E9743A17F48E5E5.live732?__blob=publicationFile<\/a><\/p>\n<p>[3] <a href=\"https:\/\/www.kc-sachsen.de\/files\/chancengleichheit\/Publikationen\/Factbook_16.03.17_WEB_3.pdf\">https:\/\/www.kc-sachsen.de\/files\/chancengleichheit\/Publikationen\/Factbook_16.03.17_WEB_3.pdf<\/a><\/p>\n<p>[4] <a href=\"https:\/\/www.stura.tu-dresden.de\/verbesserung_des_teilzeitstudiums\">https:\/\/www.stura.tu-dresden.de\/verbesserung_des_teilzeitstudiums<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorbemerkungen Die KSS bef\u00fcrwortet den Erhalt der Studierendenzahl von 101.000 ausdr\u00fccklich und zeigt sich erfreut dar\u00fcber, dass die Staatsregierung damit &#8211; gem\u00e4\u00df der letzten Stellungnahme der KSS zum Hochschulentwicklungsplan von 2016 [1] &#8211;\u00a0von der urspr\u00fcnglichen Zielzahl 95.000 abkehrt. 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