{"id":1457,"date":"2019-09-04T09:58:44","date_gmt":"2019-09-04T07:58:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/?p=1457"},"modified":"2019-09-04T10:28:26","modified_gmt":"2019-09-04T08:28:26","slug":"unsere-zehn-forderungen-an-die-kunftige-regierung-des-freistaates-sachsen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen","title":{"rendered":"Unsere zehn Forderungen an die k\u00fcnftige Regierung des Freistaates Sachsen"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-1303 size-large\" src=\"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1-1024x453.png\" width=\"1024\" height=\"453\" srcset=\"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1-1024x453.png 1024w, https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1-300x133.png 300w, https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1-768x340.png 768w, https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1-520x230.png 520w, https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1-740x328.png 740w, https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/header_logo_Zeichenfl\u00e4che-1.png 1920w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<h3>Die Forderungen finden sich als .pdf <a href=\"https:\/\/cloud.kss-sachsen.de\/s\/UOkJOhrtmdfGn74\">hier<\/a> und in der Kurzfassung <a href=\"https:\/\/cloud.kss-sachsen.de\/s\/uLG3JNOpiG0asYj\">hier<\/a>.<\/h3>\n<h3><b>Kurzfassung der Forderungen<\/b><b>\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b> <b>\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b> <b>\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b> <b>\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><\/h3>\n<ol>\n<li><b> Abschaffung der Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Studierendenvertretungen vertreten die Interessen der Studierendenschaft und k\u00fcmmern sich um ihre sozialen und kulturellen Belange. Die Austrittsoption untergr\u00e4bt unsere Legitimation und gef\u00e4hrdet unsere Arbeit, w\u00e4hrend die Ausgetretenen weiter von der Vertretung durch die Studierendenschaft profitieren.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert die Wiederherstellung der Solidargemeinschaft unter den Studierenden durch die Abschaffung der Austrittsoption in \u00a7 24 Abs. 1 S\u00e4chsHSFG.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li><b> Mehr Stellen f\u00fcr die s\u00e4chsischen Hochschulen<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Trotz des K\u00fcrzungsstops durch die schwarz-rote Regierungskoalition herrscht an den s\u00e4chsischen Hochschulen Personalknappheit. Auch wenn der K\u00fcrzungsstop ausdr\u00fccklich zu begr\u00fc\u00dfen ist, bleibt das Problem, dass die Betreuungsschl\u00fcssel zu klein sind.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert eine deutliche Anhebung der Grundfinanzierung der s\u00e4chsischen Hochschulen unabh\u00e4ngig von Antr\u00e4gen, Leistungsindikatoren und Zielvereinbarungen, die Entfristung von 1.000 wissenschaftlichen Stellen und eine Erh\u00f6hung der Haushaltsstellen der s\u00e4chsischen Hochschulen um 270 Stellen in der Verwaltung oder f\u00fcr QM.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li><b> Abschaffung aller Studiengeb\u00fchren<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein Studium in Sachsen ist vor allem denjenigen vorbehalten, die einen finanzstarken sozialen Hintergrund vorweisen k\u00f6nnen. Ein Studium sollte jedoch auch die soziale Durchmischung bef\u00f6rdern und den gesellschaftlichen Aufstieg erm\u00f6glichen. Dies ist aktuell durch die Studiengeb\u00fchren eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert die Abschaffung aller Studiengeb\u00fchren in Sachsen, namentlich der Langzeit-, Zweit- und Nicht-EU-Ausl\u00e4nder*innenstudiengeb\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li><b> St\u00e4rkung der demokratisch gew\u00e4hlten Gruppengremien<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Senat wurde mit der Reform des S\u00e4chsHSG zum S\u00e4chsHSFG eingeschr\u00e4nkt. Nur die Mitglieder der Hochschule besch\u00e4ftigen sich langfristig mit ihrer Hochschule und wissen, welche L\u00f6sungsans\u00e4tze angemessen sind. Die demokratisch gew\u00e4hlten Gruppengremien m\u00fcssen wieder gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert die St\u00e4rkung der demokratisch gew\u00e4hlten Gruppengremien gegen\u00fcber dem Rektorat sowie die Abschaffung der Hochschulr\u00e4te.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"5\">\n<li><b> Steigerung der Finanzierung der Studentenwerke<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die vier s\u00e4chsischen Studentenwerke betreuen rund 110.000 Studierende an 23 Hochschulen. Diese soziale Infrastruktur gew\u00e4hrleistet Chancengerechtigkeit f\u00fcr Studierende. Um das Funktionieren der StuWe in Zukunft zu gew\u00e4hrleisten, sind sie zwingend auf eine Erh\u00f6hung der staatlichen Zusch\u00fcsse angewiesen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert eine Erh\u00f6hung der Zusch\u00fcsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke sowie eine Erh\u00f6hung der Investitionszusch\u00fcsse f\u00fcr Aus-, und Neubau sowie Sanierung von Wohnheimen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"6\">\n<li><b> Absicherung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4fte<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Studentische Besch\u00e4ftigte sind ganz normale Arbeitnehmer*innen der Hochschule. Die Arbeit der SHKs &amp; WHKs muss mit einer angemessenen rechtlichen Stellung einhergehen. Das geht nur mit einem sachsenweiten Tarifvertrag f\u00fcr Studierende der ihre Rechte und Pflichten\u00a0 klar und transparent formuliert.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert einen Tarifvertrag f\u00fcr studentische Besch\u00e4ftigte, ein strikteres Vorgehen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das S\u00e4chsHSFG sowie die verpflichtende Vertretung aller studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4ften durch den jeweiligen Personalrat der Hochschulen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"7\">\n<li><b> Viertelparit\u00e4t in den gew\u00e4hlten Gruppengremien der Hochschulen<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Studierende stellen die gr\u00f6\u00dfte Mitgliedsgruppe an s\u00e4chsischen Hochschulen dar. Trotz der Gr\u00f6\u00dfe ihrer Mitgliedergruppe verf\u00fcgen die Studierenden in den akademischen Gremien \u00fcber nicht einmal 20 % der Stimmen. Dadurch werden wichtige Entscheidungen oft \u00fcber ihre K\u00f6pfe hinweg getroffen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert die Einf\u00fchrung der Viertelparit\u00e4t in den gew\u00e4hlten Gruppengremien der Hochschulen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"8\">\n<li><b> <\/b><b>Reform der Krankschreibung bei Pr\u00fcfungen<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Zunehmend werden Verfahren zur krankheitsbedingten Abmeldung von Pr\u00fcfungsleistungen eingef\u00fchrt bei denen Symptome und\/oder Diagnosen offengelegt werden m\u00fcssen. Das f\u00fchrt &#8211; nicht nur unter Aspekten der Inklusion &#8211; dazu, dass Fachunkundige in Pr\u00fcfungsaussch\u00fcssen \u00fcber die Gesundheit der Studierenden urteilen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert eine gesetzliche Regelung der krankheitsbedingten Abmeldung von Pr\u00fcfungsleistungen durch Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"9\">\n<li><b> Einf\u00fchrung eines Lehrer*innenbildungsgesetz<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>In vielen Bundesl\u00e4ndern regelt ein Lehrer*innenbildungsgesetz die Lehramtsausbildung an Hochschulen. Eine solche gesetzliche Regelung der Rahmenbedingungen der Lehrer*innenbildung erm\u00f6glicht ein demokratisch legitimiertes, transparentes Gesetz anstelle sich stetig \u00e4ndernder Verordnung des zust\u00e4ndigen Ministeriums.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert die Einf\u00fchrung eines s\u00e4chsischen Lehrer*innenbildungsgesetzes.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"10\">\n<li><b> Umwandlung der Berufsakademien Sachsen<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Zuge vergangener Bildungsreformen wurden die Abschl\u00fcsse der Berufsakademie Sachsen bereits an das Niveau der Hochschulen angepasst. Die Anerkennung der Berufsakademie Sachsen als Duale Hochschule ist die logische Fortsetzung dieser Politik und ein Signal f\u00fcr die Qualit\u00e4t des dualen Studiums in Sachsen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die KSS fordert die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in duale Hochschulen, die unter den Geltungsbereich des S\u00e4chsHSFG fallen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>1. Abschaffung der Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft<\/b><\/h3>\n<p>Die Aufgaben der Studierendenvertretungen werden umfassend in \u00a724 Abs. 3 S\u00e4chsHSFG dargelegt. Jedoch wurden diese Aufgaben, welche die Interessen und Entscheidungen ALLER Studierenden betreffen, durch die in \u00a724 Abs. 1 S\u00e4chsHSFG formulierte Austrittsoption eingeschr\u00e4nkt. Durch die Austrittsoption verlieren die Studierendenvertretungen ihre umfassende Legitimation.<\/p>\n<p>Die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierendenschaft werden durch umfangreiche, kostenneutrale Beratungs- und Finanzierungsangebote derselben kompensiert. Studentische Initiativen werden solidarisch und demokratisch gef\u00f6rdert und Netzwerke, die der Einbettung in das soziale Umfeld und der Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit dienen, konnten aufgebaut und aufrecht erhalten werden. Und auch die steigende Einbindung der Studierenden in die hochschulinternen Qualit\u00e4tsmanagementprozesse l\u00e4sst sich nur durch die Finanzierung von Beratungsangeboten und Schulungen von Ansprechpartner*innen gew\u00e4hrleisten. Auch andere Verhandlungspartner*innen, wie die Verkehrsbetriebe und Verbundpartner*innen, mit denen die Semestertickets ausgehandelt werden, sind von der Austrittsoption betroffen. Denn es ist unm\u00f6glich, zufriedenstellende Verhandlungsergebnisse f\u00fcr die Studierendenschaft zu erzielen, ohne mit verl\u00e4sslichen Zahlen kalkulieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Neue solidarisch finanzierte Projekte von denen die Studierenden profitieren w\u00fcrden sind durch die aktuelle Regelung nicht umsetzbar. Ein Kulturticket, das zwischen der verfassten Studierendenschaft und \u00f6ffentlichen und privaten kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Museen und Lichtspielh\u00e4usern ausgehandelt wird, w\u00fcrde nicht nur Studierenden die kulturelle Teilhabe erm\u00f6glichen, sondern auch den Betrieb und die Finanzierung der kulturellen Einrichtungen absichern. An vielen deutschen Hochschulstandorten ist ein solches Ticket bereits Standard. Langfristig wird sich dieser Zustand zu einem echten Standortnachteil auswachsen. Das Fehlen eines Semestertickets an der Hochschule Zittau\/G\u00f6rlitz schreckt, Herrn Prof. Dr. Albrecht (Rektor der HSZG) nach, schon jetzt Studieninteressierte, die nicht aus der Lausitz kommen, davon ab dort ein Studium aufzunehmen.<\/p>\n<p>Studentische Vertreter*innen sind mittlerweile strukturell in die Qualit\u00e4tsmanagmentprozesse der Hochschulen eingebunden. Bei der Einrichtung und Aufl\u00f6sung von Studieng\u00e4ngen, Berufungskommissionen, \u00dcberarbeitung von Studiendokumenten und der Akkreditierung von Studieng\u00e4ngen oder Hochschulen sind Studierende integraler Bestandteil der Gremien. Der Austritt aus der verfassten Studierendenschaft gef\u00e4hrdet diese Arbeit, w\u00e4hrend die Ausgetretenen weiter von der Vertretung durch die Studierendenschaft profitieren.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Die Wiederherstellung der Solidargemeinschaft unter den Studierenden durch die Abschaffung der Austrittsoption in \u00a7 24 Abs. 1 S\u00e4chsHSFG<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>2. Mehr Stellen f\u00fcr die s\u00e4chsischen Hochschulen<\/b><\/h3>\n<p>Unter der schwarz-gelben Koalition, die bis 2014 in Sachsen regiert hat wurden umfassende Stellenk\u00fcrzungen u.a. f\u00fcr die s\u00e4chsischen Hochschulen beschlossen. Insgesamt sollten 1.024 Haushaltsstellen wegfallen, dieser Abbau wurde aber gr\u00f6\u00dftenteils durch die folgende schwarz-rote Koalition gestoppt: Von den geplanten 1.024 Stellen wurden nur 270 abgebaut.1<\/p>\n<p>Auch wenn der K\u00fcrzungsstop ausdr\u00fccklich zu begr\u00fc\u00dfen ist, bleibt das Problem, dass zu wenig Professor*innen zu viele Studierende betreuen m\u00fcssen und die Grundfinanzierung der s\u00e4chsischen Hochschulen zu gering ist. Au\u00dferdem wurde am 06.06.2019 der Hochschulpakt Lehre in den Zukunftsvertrag Studium und Lehre st\u00e4rken \u00fcberf\u00fchrt und damit entfristet. Die so gesicherten Mittel m\u00fcssen daf\u00fcr genutzt werden den durch die Kultusministerkonferenz bestimmten Zweck zu erf\u00fcllen: Befristete Stellen zu entfristen und so den Hochschulen mehr Planungssicherheit zu geben.<\/p>\n<p>Obwohl auf dem Papier eigentlich alle von unabh\u00e4ngigen Hochschulen profitieren, st\u00f6\u00dft die Idee eines solchen freien Ortes der Bildung in Finanzierungsfragen oft schnell an ihre Grenzen. Die Grundfinanzierung und die Paktfinanzierung durch den Bund sind nicht ausreichend, um die Aufgaben von Forschung und Lehre vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen und den s\u00e4chsischen Hochschule ein freies W\u00e4hlen ihrer Schwerpunkte zu erm\u00f6glichen. Von einer gesicherten, angemessenen Grundfinanzierung w\u00fcrden auch Studierende stark profitieren, da mehr Geld in die Lehre flie\u00dfen w\u00fcrde und nicht jeder Studiengang nach seiner Wirtschaftlichkeit \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Aktuell sind Hochschulen unternehmerisch organisiert. Die Finanzierung der Hochschulen ist darauf ausgerichtet, im Wettbewerb untereinander m\u00f6glichst viele Drittmittel einzuwerben. In der Folge sehen sich die Hochschulen dazu gezwungen, den Fokus ganz klar auf die Forschung zu legen, die mehr Mittel einwerben kann. Durch den damit verbundenen Arbeitsaufwand, fehlt den Wissenschaftler*innen oftmals die Zeit sich ausreichend um die Studierenden zu k\u00fcmmern und die eigene Lehre zu verbessern. Nur mit einer h\u00f6heren und sichereren finanziellen Ausstattung l\u00e4sst sich dieser Missstand beheben.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Eine deutliche Anhebung der Grundfinanzierung der s\u00e4chsischen Hochschulen unabh\u00e4ngig von Antr\u00e4gen, Leistungsindikatoren und \u00a0\u00a0\u00a0 Zielvereinbarungen<\/li>\n<li>Nutzung der Mittel des \u201eZukunftsvertrags Studium und Lehre st\u00e4rken\u201c zur Entfristung von mindestens 1.000 wissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen Stellen<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung der Haushaltsstellen der s\u00e4chsischen Hochschulen, um die unter der vorletzten Landesregierung gek\u00fcrzten 270 Stellen in der Verwaltung oder f\u00fcr Qualit\u00e4tsmanagement aus Landesmitteln<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>3. Abschaffung aller Studiengeb\u00fchren<\/b><\/h3>\n<p>Studiengeb\u00fchren schaffen Zugangsbarrieren und wirken abschreckend. Ein Hochschulstudium in Sachsen ist vor allem denjenigen vorbehalten, die einen finanzstarken sozialen Hintergrund vorweisen k\u00f6nnen. Dabei ist es enorm wichtig, dass alle s\u00e4chsischen Studierenden den Start in ihr Berufsleben ohne finanzielle \u00c4ngste verwirklichen k\u00f6nnen. Die Last von offenen Studienkrediten macht ein Hochschulstudium in Sachsen unattraktiv und kann zu weiteren Abwanderungen statt Fachkr\u00e4ftezuwachs f\u00fchren. Dies betrifft jegliche Art von Bildungsgeb\u00fchren. Egal ob f\u00fcr ein Zweitstudium, den allgemeinen Verwaltungsaufwand oder Langzeitstudiengeb\u00fchren.<\/p>\n<p>Ein massives Problem stellen Langzeitstudiengeb\u00fchren dar. Was auf den ersten Blick plausibel klingen mag \u2013 Studierende m\u00f6glichst zeitnah auf den Arbeitsmarkt zu entlassen \u2013 wird durch schlecht ausgestaltete und unflexible Modulstrukturen zum Teil verhindert, so dass Studierende unverschuldet l\u00e4nger studieren m\u00fcssen, um ihren Abschluss zu erhalten. Denn es ist noch immer Alltag, dass viele Studierende jobben m\u00fcssen, um sich ihr Studium finanzieren zu k\u00f6nnen. Dies versch\u00e4rft die soziale Schieflage insbesondere f\u00fcr Studierende aus Nicht-Akademiker*innen-Familien. Oftmals ist dies der Grund, warum sich das Studium \u00fcberhaupt erst verl\u00e4ngert. Ebenso strafen Langzeitgeb\u00fchren diejenigen ab, die sich ehrenamtlich engagieren oder Kinder haben, sowie Studierende mit Beeintr\u00e4chtigungen und\/oder chronischer Erkrankung und weitere soziale H\u00e4rtef\u00e4lle.<\/p>\n<p>Aber auch Zweitstudiengeb\u00fchren f\u00fchren nicht zu dem gew\u00fcnschten Ergebnis einer besseren Finanzierungsgrundlage der Hochschulen. Stattdessen entscheiden sich potentielle Studierende oft gegen eine akademische Weiterqualifizierung, da die zus\u00e4tzlichen Kosten ein effektives Studieren nicht erm\u00f6glichen. Wenn eine Hochschule Zweitstudiengeb\u00fchren einf\u00fchrt, bedeutet das f\u00fcr viele Menschen ganz einfach und konsequent eine Abschaffung des Zweitstudiums. Denn ohne einen enormen finanziellen Background ist ein solches Studium nicht mehr zu stemmen.<\/p>\n<p>Mit dem \u00a712 Abs. 3 S\u00e4chsHSFG wurde den Hochschulen die Freiheit gegeben, Studiengeb\u00fchren f\u00fcr Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland einzuf\u00fchren. Wie passt ein solches Gesetz in ein Bundesland, das nicht m\u00fcde wird, \u00fcber den hohen Fachkr\u00e4ftemangel zu klagen und das sich mehr Internationalisierung w\u00fcnscht? Mit solchen Strafgeb\u00fchren findet entgegen jeglicher Internationalisierungsbestrebung eine Diskriminierung ausl\u00e4ndischer Studierender statt, die in der derzeitigen Umsetzungspraxis zu erdr\u00fcckenden Existenzproblemen f\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Die Abschaffung aller Studiengeb\u00fchren in Sachsen, namentlich der Landzeit-, Zweit- und Nicht-EU-Ausl\u00e4nder*innenstudiengeb\u00fchren<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>4. St\u00e4rkung der demokratisch gew\u00e4hlten Gruppengremien<\/b><\/h3>\n<p>Die Befugnisse des Senates wurden mit der Reform des S\u00e4chsHSG zum S\u00e4chsHSFG empfindlich beschnitten. So wurde dem Senat die Entscheidung \u00fcber den Vorschlag f\u00fcr die Wahl des Rektors entzogen. Auch die Beschlussfassung \u00fcber die Studien- und Pr\u00fcfungsordnungen im Senat wurde bei der letzten umfassenden Novelle des S\u00e4chsHSFG durch die schwarz-gelbe Koalition gestrichen. Die bis 2012 im S\u00e4chsHSFG vorgesehene Herstellung des Benehmens des Senates mit den Studienordnungen h\u00e4tte stattdessen zu einer echten Entscheidungskompetenz des Senates \u00fcber die Errichtung, \u00c4nderung oder Einstellung von Studienangeboten ausgebaut werden m\u00fcssen, denn hier h\u00e4tte eine entsprechende Abstimmung des F\u00e4cherangebots stattfinden k\u00f6nnen. Doch dieser Schritt wurde unterlassen und die entsprechende Beschlusskompetenz blieb dem Senat verwehrt.<\/p>\n<p>Die Einflussm\u00f6glichkeiten des Senats, auch als Kontrollgremium f\u00fcr die Hochschulleitung, wurden dar\u00fcber hinaus erheblich mit der Formulierung in \u00a7 81 Abs. 2 S\u00e4chsHSFG, die dem Rektor ein Entscheidungsrecht bei Stimmgleichheit einr\u00e4umt, beschnitten. Das ist insbesondere dann problematisch, sollte der Senat die Abwahl des Rektors beim Erweiterten Senat gem. \u00a7 81 Abs. 1 Nr. 2 S\u00e4chsHSFG beantragen wollen. Wie wird wohl die Entscheidung des Rektors bei Stimmgleichheit im Senat ausfallen? Zudem sollte der Senat als h\u00f6chstes Gremium der akademischen Selbstverwaltung ma\u00dfgeblichen Einfluss auf die strategische und wissenschaftliche Entwicklung der Hochschule haben.<\/p>\n<p>Der Senat als h\u00f6chstes Beschlussfassendes Gremium der Hochschule kann ohne die Zustimmung des Hochschulrates keine grundlegenden Entscheidungen mehr f\u00e4llen. Der Hochschulrat ist ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium, in dem die Studierenden als gr\u00f6\u00dfte Statusgruppe nicht ber\u00fccksichtigt sind. Sie haben damit keinerlei Einfluss mehr in den Entscheidungsprozessen der Hochschule und verkommen dadurch zu Statist*innen. Zwar werden Teile der Mitglieder in den Hochschulr\u00e4ten von den Senaten gew\u00e4hlt, jedoch haben auch hier die Studierenden kaum Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten, aufgrund ihrer strukturellen Benachteiligungen und ihrer Unterrepr\u00e4sentation in den Senaten.<\/p>\n<p>Nur die Mitglieder der Hochschule besch\u00e4ftigen sich langfristig mit den Problemen ihrer Hochschule und wissen, welche L\u00f6sungsans\u00e4tze angemessen sind, ohne dass Partikularinteressen im Vordergrund stehen. Deswegen muss die Rolle der demokratisch gew\u00e4hlten Gruppengremien gest\u00e4rkt werden und zentrale Aufgaben wieder in die H\u00e4nde der Senate und Fakult\u00e4tsr\u00e4te gelegt werden.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Den Erhalt der Meinungspluralit\u00e4t auf Hochschulebene durch die St\u00e4rkung der demokratisch gew\u00e4hlten Gruppengremien gegen\u00fcber dem Rektorat<\/li>\n<li>Die Abschaffung der Hochschulr\u00e4te<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>5. Steigerung der Finanzierung der Studentenwerke<\/b><\/h3>\n<p>Die vier s\u00e4chsischen Studentenwerke (StuWe) betreuen rund 110.000 Studierende an 23 Hochschulen. Grundlegende Aufgaben der Studentenwerke in Sachsen sind die Bereitstellung einer angemessenen Verpflegungsleistung in den Mensen zu studentischen Preisen, der Betrieb der Studierendenwohnheime, das Angebot von Beratungs- und Betreuungsleistungen im Rahmen Sozialer Dienste sowie der Vollzug der staatlichen Ausbildungsf\u00f6rderung BAf\u00f6G und die Bewilligung von Stipendien. Die soziale Infrastruktur an den Hochschulstandorten gew\u00e4hrleistet Chancengerechtigkeit f\u00fcr Studierende &#8211; unabh\u00e4ngig ihrer sozialen Herkunft und finanziellen Situation.<\/p>\n<p>Hierzu erhalten die s\u00e4chsischen Studentenwerke Zusch\u00fcsse zum laufenden Betrieb durch den Freistaat Sachsen. Aktuell werden 10 Mio. \u20ac f\u00fcr den laufenden Betrieb und 2 Mio. \u20ac f\u00fcr notwendige Investitionen bereitgestellt. F\u00fcr die k\u00fcnftige Absicherung m\u00fcssen diese Zusch\u00fcsse nachhaltiger gestaltet werden, um eine verl\u00e4ssliche Finanzierung f\u00fcr den Erhalt und die Modernisierung der sozialen Infrastruktur zu gew\u00e4hrleisten. Die Zusch\u00fcsse zum laufenden Betrieb sind dabei entsprechend der tarif- und preisbedingten Kostensteigerung zu dynamisieren. Eine festgeschriebene Bezuschussung f\u00fcr mehrere Jahre w\u00fcrde den StuWe eine gr\u00f6\u00dfere Planungssicherheit bieten. Dies ist n\u00f6tig, um den Studentenwerken eine kostendeckende Bewirtschaftung zu erm\u00f6glichen und den Studierenden somit angemessene Unterst\u00fctzungen und Leistungen f\u00fcr eine chancengleiche soziale Infrastruktur bereitstellen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zudem wird dringend eine Erh\u00f6hung der Investitionszusch\u00fcsse gebraucht. Investitionen f\u00fcr die Ausstattung von Mensen oder den Neubau und die Sanierung von Wohnheimen sind fr\u00fcher aufzubringen als geplant. So fallen die geplante Abschreibedauer der Wohnheime (60 Jahre) und der reale Bedarf auseinander. Aber auch um die Klimaziele erreichen zu k\u00f6nnen m\u00fcssen Mittel bereitgestellt werden, um den Geb\u00e4udebestand der Studentenwerke unter Nachhaltigkeitsaspekten zu modernisieren und so den CO2-Aussto\u00df zu reduzieren. Um Mietpreise nach Sanierungen auf dem Niveau der BAf\u00f6G-Pauschale von 250,- \u20ac zu halten und auch die Semesterbeitr\u00e4ge f\u00fcr Studierende nicht zu steigern, sind die notwendigen Erhaltungskosten der Wohnheime und Mensen zwingend durch angemessene staatliche Zusch\u00fcsse auszugleichen.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Eine Erh\u00f6hung der Zusch\u00fcsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke<\/li>\n<li>Eine Erh\u00f6hung der Investitionszusch\u00fcsse f\u00fcr Aus-, und Neubau sowie Sanierung von Wohnheimen<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>6. Absicherung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4fte<\/b><\/h3>\n<p>Die aktuelle Liste an Problemen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskr\u00e4fte ist lang: Entgegen des in \u00a7 57 Abs. 3 S\u00e4chsHSFG geregelten T\u00e4tigkeitsbereich studentischer und wissenschaftlicher Hilfskr\u00e4fte \u00fcbernehmen diese in der Praxis oft Aufgaben die au\u00dferhalb dieses T\u00e4tigkeitsbereiches liegen. Studentische und wissenschaftliche Hilfskr\u00e4fte sind in der gro\u00dfen Mehrheit enorm kurzfristig besch\u00e4ftigt und haben so keinerlei Planungssicherheit2. Es existiert gro\u00dfer Nachholbedarf bei der arbeitsrechtlichen Absicherung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4ften an den s\u00e4chsischen Hochschulen. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr Feiertagsregelungen, bei denen Studierende nicht dieselben Rechte bekommen wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. Hinzu kommt, dass oftmals Urlaubsanspruch und die Verg\u00fctung von Krankheitstagen bzw. Feiertagen verschwiegen werden. Dennoch stellen die studentischen Besch\u00e4ftigten einen wichtigen Bestandteil der Arbeitsf\u00e4higkeit der Hochschulen dar.<\/p>\n<p>Vielen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4ften f\u00e4llt es schwer, ihr Recht gegen\u00fcber ihren Arbeitgeber*innen geltend zu machen. Sie stehen vor dem Problem, dass ihre Arbeitgeber*innen auch ihre Professor*innen und damit gleichzeitig ihre Pr\u00fcfer*innen sind. Daraus ergibt sich ein asymmetrisches Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis, das nicht selten dazu f\u00fchrt, dass die Studierenden ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte nicht durchsetzen k\u00f6nnen, da sie eine schlechte Benotung oder das Auslaufen ihres auf kurze Zeit befristeten Vertrages bef\u00fcrchten m\u00fcssen. Studentische und wissenschaftliche Hilfskr\u00e4fte werden in Sachsen nicht \u00fcber die M\u00f6glichkeit von den Personalr\u00e4ten der Hochschulen vertreten zu werden nicht informiert und es ist nicht vorgesehen, dass die Studierendenvertretungen personal- und arbeitsrechtliche Vertretung leisten. Damit fehlt studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4ften an s\u00e4chsischen Hochschulen jede personal- und arbeitsrechtliche Vertretung.<\/p>\n<p>Studentische Besch\u00e4ftigte sind ganz normale Arbeitnehmer*innen der Hochschule und sollen nicht l\u00e4nger k\u00fcnstlich aus dieser Gruppe ausgeschlossen werden. Die gute und wichtige Arbeit der studentischen Hilfskr\u00e4fte muss auch mit einer guten und angemessenen rechtlichen Stellung einhergehen. Nur durch einen sachsenweiten Tarifvertrag f\u00fcr Studierende lassen sich diese Probleme durch klar und transparent formulierte durch Rechte und Pflichten ersetzen.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Einen \u00a0\u00a0\u00a0 Tarifvertrag f\u00fcr studentische Besch\u00e4ftigte nach dem Vorbild des TV-Stud aus Berlin<\/li>\n<li>Ein strikteres Vorgehen bei arbeitsrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen gegen das S\u00e4chsische Hochschulfreiheitsgesetz<\/li>\n<li>Die verpflichtende Vertretung aller studentischen und wissenschaftlichen Hilfskr\u00e4ften durch den jeweiligen Personalrat der Hochschulen<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>7. Viertelparit\u00e4t in den gew\u00e4hlten Gruppengremien der Hochschulen<\/b><\/h3>\n<p>Studierende stellen die gr\u00f6\u00dfte Mitgliedsgruppe an s\u00e4chsischen Hochschulen dar. In basisdemokratischen Wahlen bestimmen sie ihre Vertreter*innen in den Gremien der Hochschule, wie zum Beispiel den Fakult\u00e4tsr\u00e4ten oder dem Senat. Trotzt der Gr\u00f6\u00dfe ihrer Mitgliedergruppe verf\u00fcgen die Studierendenvertreter*innen in den Gremien nicht einmal \u00fcber 20 % der Stimmen. Somit haben die Studierenden nur geringen Einfluss auf die Entscheidungsfindung in den Hochschulen.<\/p>\n<p>Im S\u00e4chsHSFG ist festgelegt, dass die Professor*innen in jedem akademischen Gremium \u201e\u00fcber die Mehrheit von einem Sitz verf\u00fcgen. F\u00fcr uns ist jedoch klar, dass ein Gremium mit professoraler Mehrheit kein demokratisches Gremium sein kann. Die Entscheidungen an Hochschulen und insbesondere in den Gremien sind politischer Natur. Das aktuelle System der Statusgruppenhochschule ist aus einem Kompromiss zwischen der alten Ordinarienhochschule und echter Demokratie entstanden. Diese Missstand ist erst behoben, wenn alle Statusgruppen die gleichen Mitspracherechte genie\u00dfen.<\/p>\n<p>Auch angesichts der teilweise bedenklichen Auffassungen von Demokratie in Sachsen, muss echte partizipative Demokratie an den Hochschulen erm\u00f6glicht werden, um zuk\u00fcnftigen Generationen s\u00e4chsischer Fachkr\u00e4fte lebensnah die Funktionsweisen demokratische Prozesse zu vermitteln. Die heute oftmals offengelegte Blockadehaltung der Professor*innen in den akademischen Gremien verhindert eine h\u00fcrdenarme demokratischer Beteiligung der Studierenden.<\/p>\n<p>Insbesondere im erweiterten Senat, in dem die Rektor*innen gew\u00e4hlt werden und Grundordnungen beschlossen werden, sollte die gr\u00f6\u00dfte Gruppe mehr Mitspracherechte haben, um studentische Interessen vertreten zu k\u00f6nnen. Aber auch in den anderen Gruppengremien lie\u00dfe sich eine andere Sitzverteilung mit dem Verfassungsgerichtsurteil vereinbaren, wenn die Professor*innen in Fragen der Lehre und Forschung ein Vetorecht bekommen w\u00fcrden, mit dem sie ihre Interessen vertreten k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Nur dort, wo Wissenschaft frei ist von einseitiger interessengesteuerter Beeinflussung kann sie sich kritisch den gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen widmen und zur Ver\u00e4nderung dieser beitragen. Weder die Entscheidungsbestimmung durch Externe in Hochschulr\u00e4ten, noch das Diktat drittmittelstarker Hochschulbereiche und auch nicht die Top-Down Durchsetzung einer Hochschulleitung, k\u00f6nnen die zu Stimulation von Innovationen notwendige Autonomie durchsetzen. Nur ein wahrhafter Bottom-Up-Ansatz in der Hochschulverwaltung wird das beschreiten neuer Wege in Zukunft erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Die Einf\u00fchrung der Viertelparit\u00e4t in den gew\u00e4hlten Gruppengremien der Hochschulen<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>8. <\/b><b>Reform der Krankschreibung bei Pr\u00fcfun<\/b><b>gen<\/b><\/h3>\n<p>Die bislang g\u00e4ngige Praxis zur krankheitsbedingten Abmeldung von Pr\u00fcfungsleistungen ist von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang stark unterschiedlich, da die Regelungen der Hochschulen und Fakult\u00e4ten eigenst\u00e4ndig per Ordnung erlassen werden. Das f\u00fchrt zu Krankheitsnachweisen die sich teilweise zwischen Fakult\u00e4ten der selben Hochschulen unterscheiden, was insbesondere bei krankheitsbedingten Abmeldungen von Pr\u00fcfungen des interfakultativen Wahlbereiches zu Unklarheiten f\u00fchrt. Zunehmend wird eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung von den Pr\u00fcfungs\u00e4mter nicht mehr akzeptiert.<\/p>\n<p>Stattdessen werden Verfahren eingef\u00fchrt und angewandt bei denen die Student*innen Symptome und\/oder Diagnosen offenlegen m\u00fcssen, um sich krankheitsbedingt von einer Pr\u00fcfung abmelden zu k\u00f6nnen. Anders als bei der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung gibt es kein standardisiertes Gutachten, das von den Krankenkassen \ufb01nanziert wird und von den behandelnden \u00c4rzt*innen routinem\u00e4\u00dfig erstellt werden kann. In der Regel m\u00fcssen betro\ufb00ene Studierende die entstehenden Unkosten selbst tragen. Neben Kosten entsteht bei einer solchen Art der Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeitsbescheinigung ein enormer Aufwand f\u00fcr ohnehin \u00fcberlastete \u00c4rzt*innen sowie Pr\u00fcfungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse sind zumindest teilweise mit hochbezahlten Hochschullehrer*innen besetzt, die hierbei lediglich einfache Verwaltungst\u00e4tigkeiten durchf\u00fchren ohne echten Mehrwert zu erzielen und zudem abseits der medizinischen Fakult\u00e4ten oftmals nicht f\u00fcr die Beurteilung medizinischer Gutachten qualifiziert sind. Um der notwendigen Expertise zur Bewertung medizinischer Befunde gerecht zu werden, bedeutet das, dass entweder die Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse nicht \u00fcber die krankheitsbedingte Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit entscheiden k\u00f6nnen d\u00fcrfen, eine Arbeitsunf\u00e4higkeit wie an jedem Arbeitsplatz fraglos akzeptiert werden muss oder verpflichtend bei jeder Zusammenkunft eines Pr\u00fcfungsausschusses eine Amts\u00e4rzt*in zugegen sein muss.<\/p>\n<p>Auch aus Inklusionsperspektive ist die aktuelle Situation ein Horrorszenario. Die partiell praktizierte Offenlegung von Symptomen stellt nicht nur einen massiven Eingriff in die Privatsph\u00e4re der Studierenden dar, insbesondere psychische Erkrankungen lassen sich nicht anders als durch eine Arbeitsunf\u00e4higkeit einsch\u00e4tzen. Einen Pr\u00fcfungsausschuss der dar\u00fcber abstimmt, ob eine psychisch erkrankte Person psychisch erkrankt genug ist, um eine Pr\u00fcfungsleistung abzulegen, kann niemand \u2013 der Gesetzgeber eingeschlossen \u2013 wollen.<\/p>\n<p>Es muss deswegen eine gesetzliche Regelung im Rahmen des S\u00e4chsHSFG eingef\u00fchrt werden, wonach die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung ausreicht um die Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit der Studierenden festzustellen. Ein gutes Beispiel f\u00fcr solch eine gesetzliche Regelung durch ein Hochschulgesetz ist \u00a763 Abs. 7 HG NW.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Eine gesetzliche Regelung der krankheitsbedingten Abmeldung von Pr\u00fcfungsleistungen durch Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><b>9. Einf\u00fchrung eines Lehrer*innenbildungsgesetz<\/b><\/h3>\n<p>In vielen Bundesl\u00e4ndern (z.B. Bayern, Berlin, Brandenburg und Th\u00fcringen) regelt ein Lehrer*innenbildungsgesetz die Lehramtsausbildung an Hochschulen. Eine solche gesetzliche Regelung der Rahmenbedingungen der Lehrer*innenbildung erm\u00f6glicht ein demokratisch legitimiertes, transparentes Gesetz anstelle einer Verordnung des zust\u00e4ndigen Ministeriums.<\/p>\n<p>Ein Lehrer*innenbildungsgesetz muss auf die ver\u00e4nderten Anforderungen des Lehrer*innenberufs reagieren. Durch eine ver\u00e4nderte Struktur der Lehr\u00e4mter in einer Stufenausbildung k\u00f6nnen p\u00e4dagogische Konzepte besser vermittelt werden. Die bestehenden Praxisanteile sollen ausgebaut und wichtige Querschnittsthemen als elementare Bestandteile in das Studium integriert werden. Inklusion muss endlich so ein Querschnittsthema werden, dass sich durch alle Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken zieht. In einem Lehrer*innenbildungsgesetz muss der Aspekt der Inklusion miteinbezogen werden. Das darf sich allerdings nicht nur physische Einschr\u00e4nkungen beziehen, sondern muss auch die kulturellen und sozialen Belange der heterogenen Sch\u00fcler*innenschaft ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Aber auch politische Bildung und Medienbildung muss angesicht der sich rasch \u00e4ndernden politischen Kultur schritthalten zu k\u00f6nnen. Social Media und andere Online-Formate l\u00f6sen traditionelle Medienkan\u00e4le ab und gerade junge Menschen informieren sich vermehrt mittels Medien, die nicht den strikten redaktionellen Kontrollen von TV und Zeitungen unterliegen. Um die so erhaltenen Informationen einordnen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Methoden kritischen Denkens fr\u00fcher vermittelt werden.<\/p>\n<p>Lehrer*innenbildung h\u00f6rt aber nicht mit dem Studium auf. Es ist erwiesen, dass die Inhalte von Fortbildungen einen deutlich h\u00f6heren Einfluss auf aktive Lehrer*innen haben, als Seminare im Lehramtsstudium. Daher ist es unerl\u00e4sslich, auch das Lehrer*innenfortbildungssystem einzubeziehen. Aber auch der Seiteneinstieg in den Lehrer*innenberuf muss gesetzlich verankert werden: Ein solches Gesetz kann und muss die Weiterbildung von Seiteneinsteiger*innen strukturieren und qualitativ absichern.<\/p>\n<p>Diese Vielzahl an Herausforderung kann nur durch ein Lehrer*innenbildungsgesetz gel\u00f6st werden.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Die Einf\u00fchrung eines s\u00e4chsischen Lehrer*innenbildungsgesetzes<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>10. Umwandlung der Berufsakademien Sachsen<\/b><\/h3>\n<p>Im Zuge vergangener Bildungsreformen wurden die Abschl\u00fcsse der Berufsakademie Sachsen (BAS) bereits an das Niveau der Hochschulen und Universit\u00e4ten angepasst. Dadurch steht es jedem Absolventen frei, seine akademische Laufbahn an anderen Hochschulen und Universit\u00e4ten \u00fcber ein Master- oder Promotionsstudium fortzusetzen. Zwar erwerben die Absolventen einer Berufsakademie einen staatlich anerkannten Abschluss jedoch kann ein akademischer Grad wie beispielsweise ein Diplom oder ein Bachelor nur an einer Hochschule erworben werden. So kommt es unter Umst\u00e4nden vor das die Aufnahme eines Masterstudiums nur unter der Erf\u00fcllung zus\u00e4tzlicher Kriterien m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Dabei ist das Potential des dualen Studiums weitaus gr\u00f6\u00dfer. Es zeichnet ein neues Bildungsideal, in dem Theorie und Praxis keineswegs gegens\u00e4tzlich ausgelegt werden, sondern Hand in Hand gehen. Es ist eine Option, die der Vielfalt an M\u00f6glichkeiten zu Lernen entgegenkommt und durch den Arbeitnehmer*innenstatus eine im nicht dualen Studium nie erreichte Eigenst\u00e4ndigkeit erm\u00f6glicht. Das duale Studium ist kein Angebot zweiter Klasse und auch keine Notl\u00f6sung f\u00fcr solche, die an universit\u00e4ren Zugangsbeschr\u00e4nkungen scheitern. Es ist ein eigenst\u00e4ndiges Bildungselement, dass der Bildungslandschaft \u2013 und insbesondere der akademischen Bildung \u2013 eine weitere Ebene gibt.<\/p>\n<p>Obwohl duale Studieng\u00e4nge an das duale Ausbildungssystem angelehnt sind, ist es keineswegs unser Ziel, die berufliche Ausbildung ins Studium zu \u00fcberf\u00fchren. Die Ausbildung erf\u00fcllt eine eigene unersetzliche Funktion, die durch das Ersetzen als Studiengang verloren ginge. Vielmehr gilt es das Potential aus festen Praxisphasen bei kooperierenden Arbeitgeber*innen und Theoriephasen an einer Hochschule zu nutzen, um eine alternative Ann\u00e4herung an wissenschaftliche und praktische Felder zu erm\u00f6glichen und Erkenntnisgewinnung und -anwendung schon von Beginn an zu praktizieren.<\/p>\n<p>Die Anerkennung der Berufsakademie Sachsen als Duale Hochschule ist eine logische und konsequente Fortsetzung der s\u00e4chsischen Bildungspolitik.<\/p>\n<p><b>Die KSS fordert:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in duale Hochschulen, die unter den Geltungsbereich des S\u00e4chsischen Hochschulfreiheitsgesetzes fallen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Die Forderungen finden sich als .pdf hier und in der Kurzfassung hier. 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Die Austrittsoption untergr\u00e4bt unsere Legitimation und gef\u00e4hrdet unsere Arbeit, w\u00e4hrend die Ausgetretenen weiter von der Vertretung durch dieHier weiter lesen...","og_url":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen","og_site_name":"KSS","article_published_time":"2019-09-04T07:58:44+00:00","article_modified_time":"2019-09-04T08:28:26+00:00","og_image":[{"width":594,"height":394,"url":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/image4242.png","type":"image\/png"}],"author":"administration","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"administration","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"22\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen"},"author":{"name":"administration","@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/#\/schema\/person\/fbcf1c2438e102156e84a4ba5c3daa64"},"headline":"Unsere zehn Forderungen an die k\u00fcnftige Regierung des Freistaates Sachsen","datePublished":"2019-09-04T07:58:44+00:00","dateModified":"2019-09-04T08:28:26+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen"},"wordCount":4384,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/#organization"},"image":{"@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/image4242.png","articleSection":["Uncategorized"],"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"CommentAction","name":"Comment","target":["https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen#respond"]}]},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen","url":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/10Forderungen","name":"Unsere zehn Forderungen an die k\u00fcnftige Regierung des Freistaates Sachsen - 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