{"id":2885,"date":"2022-07-14T23:34:42","date_gmt":"2022-07-14T21:34:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/?p=2885"},"modified":"2022-07-15T14:22:02","modified_gmt":"2022-07-15T12:22:02","slug":"keine-zweiklassenpolitik-fur-aus-der-ukraine-gefluchtete-studierende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/pm_19_22","title":{"rendered":"Keine Zweiklassenpolitik f\u00fcr aus der Ukraine gefl\u00fcchtete Studierende!"},"content":{"rendered":"<h3>Landesstudierendenvertretung KSS richtet sich mit der Forderung um Aufenthaltserlaubnisse f\u00fcr alle aus der Ukraine gefl\u00fcchteten Studierenden direkt mit einem offenen Brief an Innenminister Schuster<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend gefl\u00fcchtete Studierende mit ukrainischer Staatsb\u00fcrgerschaft seit dem 01. Juni sogar Anspruch auf BAf\u00f6G haben, m\u00fcssen Drittstaatsangeh\u00f6rige weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn mit Ablauf der aktuell geltenden Fassung der Ukraine-Aufenthalts-\u00dcbergangsverordnung zum 31. August 2022 m\u00fcssen viele gefl\u00fcchtete Studierende ausreisen, die nicht nachweisen k\u00f6nnen, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr urspr\u00fcngliches Herkunftsland zur\u00fcck k\u00f6nnen. Viele von ihnen haben dort jedoch nicht die M\u00f6glichkeit, ihr in der Ukraine begonnenes Studium fortzusetzen. Die Konferenz S\u00e4chsicher Studierendenschaften (KSS) hat sich daher bereits Anfang April an Sachsens zust\u00e4ndige Politiker*innen gewandt &#8211; unter anderem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow &#8211; und <a href=\"https:\/\/www.kss-sachsen.de\/pm_10_22\">unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen gefordert, die ein Weiterstudieren in Deutschland unabh\u00e4ngig der Staatsb\u00fcrgerschaft erm\u00f6glichen<\/a>. Nun wendet sich die Landesstudierendenvertretung mit einem offenen Brief direkt an Sachsens zust\u00e4ndigen Innenminister Armin Schuster und ruft ihn zur Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes f\u00fcr die betroffenen Studierenden in Sachsen auf. <\/p>\n<p>&bdquo;Es herrscht viel Solidarit\u00e4t mit den aus der Ukraine gefl\u00fcchteten Menschen im Land. Diese h\u00f6rt jedoch anscheinend mal wieder bei der Hautfarbe oder Staatsangeh\u00f6rigkeit auf. Wir fordern schlichtweg gleiches Recht f\u00fcr alle aus der Ukraine gefl\u00fcchteten Studierenden, die hier in Sachsen gern ihr Studium fortsetzen m\u00f6chten&ldquo;, erkl\u00e4rt <strong>Sabine Giese, Sprecherin der KSS<\/strong>.<br \/>\nNach aktuellem Stand wurde die Ukraine-Aufenthalts-\u00dcbergangsverordnung, welche die Rechtsgrundlage f\u00fcr den visumsfreien Aufenthalt der betroffenen Studierenden bietet, mit Beschluss des Bundesrates vom 08. Juli 2022 bis Ende November verl\u00e4ngert. Es gibt jedoch eine Einschr\u00e4nkung: Ohne offiziellen Aufenthaltstitel d\u00fcrfen die Gefl\u00fcchteten nur noch maximal 90 Tage in Deutschland bleiben. Diesen Titel k\u00f6nnen die gefl\u00fcchteten Studierenden jedoch nur mit einer Hochschuleinschreibung oder einen studienvorbereitenden Sprachkurs erlangen. Da diese M\u00f6glichkeiten noch nicht l\u00fcckenlos an den s\u00e4chsischen Hochschulen geschaffen wurden, werden viele gefl\u00fcchtete Studierende mit Drittstaatsangeh\u00f6rigkeit Ende August das Land verlassen m\u00fcssen. &bdquo;Die Frist von 90 Tagen reicht einfach nicht aus &#8211; die Studierenden m\u00fcssen hierf\u00fcr zun\u00e4chst einmal Zugang zu Sprachkursen erhalten. Auf die Zusage der Finanzierung ebendieser Kurse durch die S\u00e4chsische Regierung warten die Hochschulen jedoch teilweise noch immer. Unter den Ministerien wird sich die Verantwortung hierf\u00fcr offenbar hin- und hergeschoben. Es braucht daher dringend konkrete rechtliche L\u00f6sungen, die den Drittstaatsangeh\u00f6rigen die n\u00f6tige Zeit geben, um die notwendigen Vorkehrungen f\u00fcr das Weiterstudieren treffen zu k\u00f6nnen&ldquo;, erg\u00e4nzt <strong>Giese<\/strong>.<\/p>\n<p>Neben einer leichteren Vergabe der Aufenthaltserlaubnisse fordert die KSS ein Landesaufnahmeprogramm f\u00fcr gefl\u00fcchtete Studierende in Sachsen. &bdquo;Wir wollen nicht mehr abwarten, bis der Bund sich dazu entscheidet, die Zweiklassenpolitik fallen zu lassen. Nach dem aktuellen Aufenthaltsgesetz k\u00f6nnen auch die L\u00e4nder voranschreiten und entsprechend gem\u00e4\u00df \u00a7 23 des Aufenthaltsgesetzes im Einvernehmen mit dem  Bundesministerium des Inneren Aufnahmeprogramme starten, die auch den Drittstaatsangeh\u00f6rigen ein Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Dadurch w\u00e4ren die Betroffenen ebenso wie ihre ukrainischen Kommiliton*innen f\u00fcr den Bezug von BAf\u00f6G berechtigt. Wir m\u00f6chten Sie, Herr Staatsminister Schuster, daher inst\u00e4ndig dazu aufrufen, einen mutigen Schritt in Sachen Fl\u00fcchtlingspolitik in Sachsen zu wagen und damit eine Vorreiterrolle im Bund zu \u00fcbernehmen&ldquo;, schlie\u00dft <strong>Uta Lemke, ebenfalls Sprecher*in der KSS<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Offener Brief an den s\u00e4chsischen Staatsminister f\u00fcr Inneres, Armin Schuster<\/h3>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Staatsminister f\u00fcr Inneres Schuster,<\/p>\n<p>gern m\u00f6chten wir als Konferenz S\u00e4chsischer Studierendenschaften (KSS) die Gelegenheit nicht vers\u00e4umen, Ihnen noch recht herzlich zum Amtsantritt als S\u00e4chsischen Staatsminister des Inneren zu gratulieren! Nachdem Sie nun vermutlich bereits in der allt\u00e4glichen Arbeit angekommen sind, m\u00f6chten wir uns hiermit gern direkt mit einem sehr dringlichen Anliegen an Sie wenden.<\/p>\n<p>Als offizielle Landesstudierendenvertretung gem\u00e4\u00df \u00a728 S\u00e4chsHSFG k\u00fcmmern wir uns um die Belange aller s\u00e4chsischen Studierenden &#8211; dazu geh\u00f6ren insbesondere momentan auch alle nach Sachsen gefl\u00fcchteten Studierenden. Seit mehreren Monaten treten aktuell vermehrt jene aus der Ukraine geflohenen Menschen an uns heran, welche ihr Studium aufgrund des Krieges nicht beenden konnten und dies gern in Sachsen tun wollen. Immense Sorgen bereitet uns dabei die Situation der geflohenen Studierenden mit Drittstaatsangeh\u00f6rigkeit, die nicht den Schutz nach \u00a724 AufenthG genie\u00dfen, den sie gem\u00e4\u00df dem Schreiben M3-21000\/33 des BMI vom 14. M\u00e4rz 2022 zur \u201eUmsetzung des Durchf\u00fchrungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms\u201c nur dann bek\u00e4men, wenn sie nachweisen k\u00f6nnen, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen. Ob sie im Herkunftsland auch ihr Studium beenden k\u00f6nnen, wird dabei nicht ber\u00fccksichtigt. Viele spiegeln uns daher die gro\u00dfe Angst, ihr in der Ukraine begonnenes Studium nie mehr fortf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Diese Studierenden sind aus denselben Gr\u00fcnden wie ihre ukrainischen Mitstudierenden aus dem Kriegsgebiet geflohen, und haben dennoch nicht dieselben Rechte.<\/p>\n<p>Der legale Aufenthaltsstatus, den gefl\u00fcchtete Studierende genie\u00dfen, die nicht dem vor\u00fcbergehenden Schutz nach \u00a724 AufenthG unterliegen, wird durch die Ukraine-Aufenthalts-\u00dcbergangsverordnung geregelt und galt bislang bis zum 31. August 2022. Der Bundesrat hat nun in seiner 1023. Sitzung vom 08. Juli der Verl\u00e4ngerung dieser Verordnung bis zum 30. November 2022 mit G\u00fcltigkeit zum 01. September 2022 zugestimmt. Allerdings wurde in diesem Beschluss die Begrenzung des visumsfreien Aufenthalts auf maximal 90 Tage vorgenommen. F\u00fcr die betroffenen aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit Studieninteresse reicht diese Zeit aus vielen Erfahrungswerten in keiner Weise aus, um sich entsprechend \u00a716b AufenthG um einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums und eine Immatrikulation an einer Hochschule zu bem\u00fchen.<\/p>\n<p>Durch diese Einschr\u00e4nkung auf 90 Tage m\u00fcssen viele Betroffene also trotz der Verl\u00e4ngerung der Ukraine-Aufenthalts-\u00dcbergangsverordnung das Land nun zum 31. August 2022 verlassen. Dieses Datum r\u00fcckt immer n\u00e4her. Kurz nach diesem Stichtag beginnt an einigen s\u00e4chsischen Hochschulen das Wintersemester &#8211; eigentlich eine Chance f\u00fcr die gefl\u00fcchteten Studierenden aus Drittstaaten, an nun beginnenden Sprachkursen teilzunehmen oder nach erfolgreicher Teilnahme ihr Studium nun endlich fortzusetzen. Viele dieser Studierenden streben einen Abschluss in Studieng\u00e4ngen an, bei denen Fachkr\u00e4ftemangel in Sachsen herrscht \u2013 Expertise also, die unser Land dringend ben\u00f6tigt! Dennoch m\u00fcssen die Betroffenen das Land dann verlassen \u2013 schlichtweg, weil einige Voraussetzungen f\u00fcr den Erwerb eines entsprechenden Aufenthaltstitels in dieser kurzen Zeit nicht erreicht werden konnten. Viele S\u00e4chsische Hochschulen warten bspw. weiterhin auf die Genehmigung der finanziellen Mittel f\u00fcr ihre geplanten zus\u00e4tzlichen Sprachkurse f\u00fcr die gefl\u00fcchteten Studierenden durch das SMWK.<\/p>\n<p><strong>Wir bitten Sie daher allen voran, sich f\u00fcr eine wirkliche Verl\u00e4ngerung des vor\u00fcbergehenden visumsfreien Aufenthaltsrechtes f\u00fcr die betroffenen Studierenden einzusetzen, damit alle Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die sich ordnungsgem\u00e4\u00df in Sachsen immatrikulieren wollen, ausreichend Zeit hierf\u00fcr erhalten!<\/strong><\/p>\n<p>Neben den Abmilderungen durch \u00dcbergangsl\u00f6sungen ist uns jedoch bewusst, dass nun langfristige L\u00f6sungen gefunden werden m\u00fcssen. Hierf\u00fcr haben wir uns bereits im April mit einer entsprechenden Bitte an Ihren Kollegen und den f\u00fcr uns Studierende zust\u00e4ndigen Minister f\u00fcr Wissenschaft, Hochschule und Forschung &#8211; Sebastian Gemkow &#8211; gerichtet und m\u00f6chten die aus unserer Sicht m\u00f6glichen Ma\u00dfnahmen nunmehr direkt auch an Sie herantragen.<\/p>\n<p>Unser Ziel ist es allen voran, allen Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die in Sachsen studieren m\u00f6chten, dieses Weiterstudieren hier auch zu erm\u00f6glichen. <strong>Nach aktuell geltenden rechtlichen M\u00f6glichkeiten, k\u00f6nnte bereits der Erwerb des legalen Aufenthaltstitels nach \u00a716b AufenthG zum Zweck des Studiums erleichtert werden.<\/strong> Die Voraussetzung hierf\u00fcr ist die Immatrikulation an einer Hochschule oder die Aufnahme eines Intensivsprachkurses zur Studienvorbereitung. Unseres Erachtens gibt es hierbei in mehrerer Hinsicht Spielraum f\u00fcr die Ermessensaus\u00fcbung, auf den Sie als Innenminister ma\u00dfgeblich hinwirken k\u00f6nnten:<\/p>\n<p>1) Wir m\u00f6chten Sie darum bitten, die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden dazu aufzufordern, in der aktuellen Lage fl\u00e4chendeckend die &bdquo;Kann&ldquo;-Regelungen gem\u00e4\u00df \u00a716b Abs. 5 Nr. 2 im Ausnutzen des Ermessens Anwendung finden zu lassen, d.h. bereits die Teilnahme an Intensivsprachkursen als ausreichend f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder studienvorbereitender Ma\u00dfnahme zu werten &#8211; auch wenn diese weniger als 19h\/Woche umfassen. Viele dieser Sprachkurse befinden sich schlie\u00dflich noch im Aufbau bzw. warten auf die ben\u00f6tigte Finanzierung, um die hohe Nachfrage abdecken zu k\u00f6nnen wie bspw. an der Hochschule Zittau\/G\u00f6rlitz. <br \/>\n2) Zus\u00e4tzlich kann der notwendige Nachweis der Lebensunterhaltssicherung nach \u00a72 Abs. 3 Satz 5 AufenthG zun\u00e4chst f\u00fcr weniger als 1 Jahr mit der Auflage akzeptiert werden, vor Ablauf des Zeitraumes, f\u00fcr den der Nachweis erbracht wurde, die weitergehende Lebensunterhaltssicherung nachzuweisen gem\u00e4\u00df 16.0.8.3 VwV AufenthG. Dies wird von einigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden zwar bereits so gehandhabt, aber ein Appell von ihrer Seite w\u00fcrde dies nochmals ankurbeln. Damit k\u00f6nnten die Prozesse beschleunigt und das Erwirken der entsprechenden Finanzierung des Aufenthaltes erleichtert werden. <\/p>\n<p>Dies w\u00fcrde f\u00fcr die an den Hochschulen und den Studienkollegs bereits begonnenen bzw. in Planung befindlichen oder auf Finanzierung wartenden Intensivsprachkurse gelten und einen Studienbeginn im n\u00e4chsten Jahr erm\u00f6glichen. <br \/>\nDamit jedoch eine konkrete und nachhaltige L\u00f6sung gefunden werden kann, m\u00f6chten wir Sie dazu aufrufen, einen mutigen Schritt in Sachen Fl\u00fcchtlingspolitik in Sachsen zu wagen und damit eine Vorreiterrolle zu \u00fcbernehmen:\n<\/p>\n<p><strong>Gem\u00e4\u00df \u00a723 Abs. 1 AufenthG haben Sie als oberste Landesbeh\u00f6rde die M\u00f6glichkeit ein L\u00e4nderaufnahmeprogramm umzusetzen, welches die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr bestimmte Ausl\u00e4ndergruppen beinhaltet.<\/strong> Anders als die Erm\u00f6glichung der humanit\u00e4ren Aufnahme nach \u00a722 AufenthG durch das BMI oder nach \u00a723a AufenthG durch die L\u00e4nder, kann durch das Inkrafttreten des \u00a723 AufenthG direkt einer gesamten Interessensgruppe die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. F\u00fcr Studierende w\u00fcrde dies gleichzeitig bedeuten, dass auch Fragen der Studienfinanzierung keine Rolle mehr spielen w\u00fcrden, da die Betroffenen gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs. 2 BAf\u00f6G direkt zum Bezug der Ausbildungsf\u00f6rderung berechtigt w\u00e4ren. Unseres Erachtens ist die Anwendung dieser Regelung sowohl aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden als auch zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik sehr gut begr\u00fcndbar.<br \/>\nEin humanit\u00e4rer Grund liegt unseres Erachtens allein dadurch vor, dass diese Drittstaatsangeh\u00f6rigen aus denselben Gr\u00fcnden aus der Ukraine wie die Menschen mit ukrainischer Staatsangeh\u00f6rigkeit gefl\u00fcchtet sind und letztere bereits \u00fcber \u00a724 AufenthG die M\u00f6glichkeit haben, ihr Studium in Deutschland weiterzuf\u00fchren und auch BAf\u00f6G zu erhalten. Das Weiterf\u00fchren ihres Studiums ist zudem f\u00fcr viele Drittstaatsangeh\u00f6rige in ihrem Herkunftsland nicht m\u00f6glich. Gr\u00fcnde daf\u00fcr k\u00f6nnen finanzieller Natur sein oder schlichtweg auf der Tatsache beruhen, dass ihr Studiengang dort nicht existiert. Wir w\u00fcrden diese Menschen also ohne Existenzgrundlage in schwierige Verh\u00e4ltnisse im Herkunftsland zur\u00fcckschicken, was wir als humanit\u00e4r absolut nicht f\u00fcr vertretbar erachten.<br \/>\nAu\u00dferdem liegt unserer Auffassung nach auch ein politisches Interesse daran, Drittstaatsangeh\u00f6rige in Sachsen zu f\u00f6rdern \u2013 schlie\u00dflich suchen wir h\u00e4nderingend nach mehr Fachkr\u00e4ften im Bundesland und wollen die Internationalisierung hierf\u00fcr vorantreiben. Es ist absehbar, dass viele Studierende mit ukrainischer Staatsangeh\u00f6rigkeit nach Stabilisierung der Lage in ihr Land zum Wiederaufbau zur\u00fcckkehren m\u00f6chten. Studierende aus Drittstaaten jedoch k\u00f6nnten nach einem erfolgreichen Abschluss hier eher Fu\u00df fassen.\n<\/p>\n<p><strong>Wir bitten Sie inst\u00e4ndig darum, das Bundesministerium f\u00fcr Inneres (BMI) um Einvernehmen zu einem solchen Landesaufnahmeprogramm gem. \u00a723 AufenthG f\u00fcr aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangeh\u00f6rige zu ersuchen.<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr uns entsteht ein Zwiespalt in der aktuell doch so dringenden Lage in Sachsen, Fachkr\u00e4fte zu gewinnen und auf der anderen Seite genau jene Personen auszuweisen, die gewillt sind, hier Fu\u00df zu fassen. Die internationalen Studierenden stellen auch f\u00fcr Sachsens Hochschullandschaft sowie Wirtschaft eine gro\u00dfe Bereicherung dar. Die Bereitschaft und das Interesse der Hochschulen hierf\u00fcr ist vorhanden &#8211; beispielsweise die TU Dresden oder die TU Bergakademie Freiberg und viele weitere haben bereits viele Vorkehrungen getroffen, um Kapazit\u00e4ten und Br\u00fccken in das regul\u00e4re Studium in Sachsen zu schaffen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen daf\u00fcr zu garantieren, ist Ihre Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<p><em><strong>Herr Minister Schuster &#8211; wir m\u00f6chten Sie daher eindringlich bitten, sich f\u00fcr dieses Anliegen, f\u00fcr uns Studierende, f\u00fcr einen humanit\u00e4ren Einsatz und f\u00fcr eine Bereicherung durch angehende Fachkr\u00e4fte in Sachsen einzusetzen.<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Wir freuen uns sehr auf Ihre R\u00fcckmeldung und Ihre Unterst\u00fctzung in diesem Anliegen!<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Sabine Giese und Uta Lemke<br \/>\nSprecher*innen der Konferenz S\u00e4chsischer Studierendenschaften<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Die Pressemitteilung ist auch als <a href=\"https:\/\/nextcloud.portal.fzs.de\/s\/HTyjL76JcbZHnmT\">PDF<\/a> verf\u00fcgbar, ebenso der <a href=\"https:\/\/nextcloud.portal.fzs.de\/s\/NmpCdyF4RNsMjp6\">offene Brief<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Landesstudierendenvertretung KSS richtet sich mit der Forderung um Aufenthaltserlaubnisse f\u00fcr alle aus der Ukraine gefl\u00fcchteten Studierenden direkt mit einem offenen Brief an Innenminister Schuster W\u00e4hrend gefl\u00fcchtete Studierende mit ukrainischer Staatsb\u00fcrgerschaft seit dem 01. 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