Türchen 3 | 2018

#KSSAdventskalender
Wer letztes Jahr unseren Adventskalender verfolgt, wird feststellen, dass diese Forderung auch bereits letztes Jahr Teil war. Nun wir dachten uns: „Steter Tropfen höhlt den Stein.“
Alle, die BAföG bekommen kennen ihn… Den Leistungsnachweis.
Viele Umstände können dazu führen, dass man ein bisschen im Studium zurückfällt und der Leistungsnachweis nicht mehr erfüllt werden kann. Das BAföG wird dann nach dem 4. Semester gestrichen. Deswegen ist die ersatzlose Streichung des Leistungsnachweises Teil unseres BAföG Forderungskatalogs. Denn ohne Moos nix los.

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