Hochschulgesetz

Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – Gesetzestext

Das Hochschulfreiheitsgesetz in Sachsen hat schon einige Novellierungen hinter sich. Die KSS hat diese begleitet und dabei so einiges an Material zusammengetragen. Bereits 2008 hat die KSS die umfangreiche Novelle sehr kritisch begleitet, wie für euch hier dokumentiert wurde.
Auch 2012 hat sich die KSS in einer sehr ausführlichen Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes geäußert. Während des Novellierungsprozesses brachte sich die KSS erneut mit 9 Punkten zum SächsHSFG ein.

Am 10.5.2017 legte die Staatsregierung das Gesetz zur Änderung des SächsHSFG, unsere weiterführenden Vorstellungen legten wir in einer Stellungnahme dar. Es fand außerdem eine öffentliche Anhörung zu der Novelle sowie zum Linken Gesetzesentwurf des Hochschulselbstverwaltungsgesetzes statt.

Erst 2021 war es soweit, dass laut Koalitionsvertrag die Änderungen am SächsHSFG 2020 erarbeitet werden sollen. Die KSS vertritt dabei die Beschlusslage des LSR.

Am 1. Juni 2022 gab es dann erst einmal eine kleine Novelle, in der vor allem Onlineprüfungen legitimiert und die Möglichkeit von Freisemestern ähnlich den Coronasemestern eingeführt wurden. Hier gab es leider eine Menge zu kritisieren, wie ihr in der Stellungnahme der KSS dazu nachlesen könnt.

Im Wintersemester 2022/23 ist es dann wirklich soweit und es gibt eine Neufassung des Hochschulgesetzes (hier geht es zum Referent*innenentwurf vom 19.07.22). Die KSS hat auch jetzt wieder eine, recht umfangreiche, Stellungnahme abgegeben und darin die Visionen für ein zeitgerechtes Hochschulgesetz skizziert sowie die einzelnen Änderungen und Nicht-Änderungen kommentiert. Nun begleitet sie den Gesestzgebungsprozess mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne.