Unsere Forderungen

Forderungen für das Sommersemester 2022

Und täglich grüßt das Murmeltier… Corona ist immer noch nicht aus unserem Alltag verschwunden und wird wohl auch dieses Semester prägen. Damit bleiben auch unsere Forderungen zum Thema Coronapandemie bestehen.

Vier Onlinesemester haben ihre Spuren hinterlassen, sowohl in der Psyche der Studierenden als auch im sozialen Gefüge der Hochschulen. Dementsprechend fordern wir, dass möglichst viel Präsenzlehre durchgeführt wird, sofern Indikatoren wie Inzidenz und Krankenhausauslastung es zulassen.
Entsprechend der pandemischen Lage sollen die entsprechenden Maßnahmen des Infektionsschutz wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen und 3G- bzw. 2G-Zugangsbeschränkungen angewandt werden. Dabei muss insbesondere auf die durch Corona besonders gefährdeten Studierenden Rücksicht genommen werden, beispielsweise durch Hybridangebote.

Außerdem fordern wir weiterhin einen Nachteilsausgleich. Selbst, wenn dieses Semester zu 100% in Präsenz stattfinden würde, haben viele Studierende immer noch mit den Nachwirkungen der Pandemie zu kämpfen, beispielsweise durch geschobene Prüfungen, die sie nachholen müssen. Corona ist noch nicht vorbei, vor allem für die nicht, die aufgrund ihres Gefährdetenstatusses noch nicht an der Präsenzlehre teilnehmen können.
Die Nachteilsausgleiche Verlängerung der Regelstudienzeit und Freiversuchsregelungen sollen für zukünftige vergleichbare Notlagen direkt im SächsHFG verankert werden.

Beschlusstexte

Beschlusstext zum Sommersemester 2022 vom 12.03.2022
Der LSR möge beschließen, seine Beschlüsse bzgl. dem Umgang mit dem Coronavirus an den Sächsischen Hochschulen aus den letzten Semestern für das kommende Semester zu bekräftigen. Damit soll unter den gegebenen Voraussetzungen, wie der Inzidenz und anderen Indikatoren, aber auch der Impfquote unter den Hochschulangehörigen, insbesondere den Studierenden, möglichst viel Präsenzlehre angeboten werden. Digitale und hybride Lehre soll weiterhin möglich sein, insbesondere um den Belangen und Einschränkungen aller Studierender während der anhaltenden Pandemie gerecht zu werden. Der Infektionsschutz ist weiterhin hoch zu priorisieren und damit entsprechende Schutzmaßnahmen wie 2G und 3G Regelungen, Abstände, Masken etc. je nach Infektionsgeschehen konsequent umzusetzen und zu kontrollieren. Es sind weiterhin besonders gefährdete Studierende zu beachten und pandemiebedingte Nachteile möglichst flächendeckend, ansonsten mindestens durch individuelle Lösungen auszugleichen. Die Corona-bedingte Verlängerung der Regelstudienzeit muss in eine allgemeine Härtefallregelung überführt werden, sodass das Ministerium in begründeten Ausnahmefällen auch über Corona und die jetzigen Semester hinaus die Regelstudienzeit verlängern kann. Gleiches muss auch für landesweit einheitliche Freiversuchsregelungen möglich sein und gesetzlich verankert werden.

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Beschlusstext zum Wintersemester 2021/22 vom 18.09.2021

Der LSR möge beschließen, dass die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften sich, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes für jede*n einzelne Studierende*n, für eine Wiederaufnahme der Lehre in Präsenz ab dem Wintersemester an allen sächsischen Hochschulen und in so vielen Lehrveranstaltungen wie möglich einsetzt.

Dafür sollen folgende Bedingungen gestellt werden:
Auch wenn lokale Voraussetzungen und Unterschiede eine Rolle spielen, ist darauf zu achten, dass die Regelungen landesweit abgestimmt sind und bei vergleichbaren Hochschulen möglichst konsistent umgesetzt werden. Dafür muss auch gewährleistet sein, dass alle getroffenen Regelungen über das Semester hinweg konsistent und nachvollziehbar bleiben. Diese müssen also entweder über die gesamte Laufzeit des Semesters hinweg gleich bleiben oder es erfolgt eine transparente und nachvollziehbare Darlegung vor Semesterbeginn, welche Regelungen bei welchen Kriterien des Infektionsgeschehen gelten.
Faktoren wie die Impfquote der Hochschulmitglieder, welche bestenfalls landes- bzw. universitätsweit erhoben wird und räumliche Ausstattung im Sinne des Infektionsschutzes, z.B. Belüftungsanlagen müssen bei der Festlegung von Regelungen berücksichtigt werden. Priorität ist den Lehrformaten einzuräumen, von denen bei der Durchführung in Präsenz ein gesteigerter Kompetenzerwerb zu erwarten ist. Das betrifft unter anderem Seminare und Übungen – während Vorlesungen bei knappen Kapazitäten und sonst hohem Präsenzanteil im Studiengang weiterhin digital durchgeführt werden sollten.
Falls ein hoher Präsenzanteil für alle Studierenden gewährleistet werden kann, müssen Studierende der ersten Semester nicht mehr priorisiert, sondern allen Jahrgängen vergleichbare Zeit in Präsenz zugestanden werden. Ist durch ein erhöhtes Infektionsgeschehen erneut nur wenig Präsenz möglich, sollte darüber nachgedacht werden, den ersten Semestern wieder Priorität bei präsenten Formaten einzuräumen.
Zum Schutz der Studierenden sollte flächendeckend die 3G-Regelung (geimpft, getestet, genesen) kontrolliert werden. Falls dies bei allen Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung überprüft werden kann, können andere Maßnahmen, wie das Einhalten von Abständen oder regelmäßiges Lüften, gelockert werden. Aus datenschutztechnischen Gründen muss bei der Kontrolle der 3G-Regelung von einer Speicherung der Daten zwingend abgesehen werden. Falls eine Kontrolle aller Teilnehmenden nicht möglich ist, sollte diese zumindest stichprobenartig erfolgen. In diesen Fällen sind andere Hygienemaßnahmen (Einhaltung der Abstände, regelmäßiges Lüften etc.) vollständig umzusetzen.
Auch die Hochschulen sollten dazu beitragen, dass sich möglichst viele ihrer Mitglieder impfen lassen. Dementsprechend müssen weiterhin niedrigschwellige Impfangebote an den Campus angeboten und Anreize, bevorzugt positiver Natur, gesetzt werden. Der Austausch auf Landesebene sollte dazu dienen Best-Practice-Beispiele auszutauschen.
Für die Studierenden vor Ort muss auch der möglicherweise häufige Wechsel zwischen digitalen und präsenten Formaten bedacht werden. Dafür haben die Hochschulen mehr Aufenthaltsmöglichkeiten an den Campus zur Verfügung zu stellen und nachdrücklich dafür zu sorgen, dass alle digitalen Formate aufgezeichnet und später zur asynchronen Lehre zur Verfügung gestellt werden.
Für Studierende, die nicht an Präsenzformaten teilnehmen können oder wollen, zum Beispiel, weil sie sich nicht impfen lassen können oder noch in ihren Heimatländern sind, sind für alle präsenten Formate möglichst gleichwertige digitale Formate anzubieten. Das bedeutet, dass präsente Formate entweder aufgezeichnet und später digital zur Verfügung gestellt werden oder bei mehrgleisigen Lehrveranstaltungen eine bedarfsgerechte Anzahl direkt digital angeboten wird.
Da diese flächendeckenden digitalten Angebote sicherlich nicht überall ermöglicht werden können, können weiterhin nicht alle Nachteile für Studierende ausgeglichen werden. Deswegen sprechen wir uns für die erneute Regelstudienzeiterhöhung durch das Ministerium, sowie die Verlängerung der Sonderregelungen, wie die Nichtanrechnung nicht bestandener Prüfungsleistungen, an den Hochschulen aus. Außerdem soll so ein möglichst guter Übergang in den Normalbetrieb ohne Sonderregelungen sowie das Nachholen geschobener Prüfungsleistungen ermöglicht werden.

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Ergänzung des Beschlusstext zum Wintersemester 2021/22 vom 13.11.2021

Ergänzend zum Beschluss vom 18.09.2021 möge der LSR im Hinblick auf die aktuelle Infektionslage in Sachsen folgendes beschließen:
Wir fordern bei präsentem Lehrbetrieb die verpflichtende Kontrolle des Geimpften- und Genesenennachweises bzw. des negativen Tests aller Teilnehmenden.
Wir fordern kostenlose Testmöglichkeiten an den Campus für alle Studierenden, insbesondere auch für geimpfte und genesene. Diese sollten möglichst hochschulnah und außerhalb der Hochschulgebäude angeboten werden.
In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens fordern wir die Umsetzung der 2G-Regelung auch an den Hochschulen, solange diese für die Pandemiebekämpfung erforderlich ist. Dennoch fordern wir weiterhin, dass auch bei 2G-Veranstaltungen, abgesehen von Laborpraktika oder ähnlichen Lehrveranstaltungen, die Abstände eingehalten werden müssen und eine FFP2-Maskenpflicht grundsätzlich eingeführt wird.
Mit dem deutlich höheren Infektionsrisiko und der Forderung nach einer 2G-Regelung unterstreichen wir nochmals unsere Forderung aus dem LSR Beschluss vom 18.09.2021, dass für alle präsenten Formate digitale Alternativen anzubieten sind, die möglichst gleichwertig sind, damit der Zugang zu Bildungsangeboten für alle gewährleistet werden kann.
Der erneute Übergang in ein rein digitales Semester gilt es mit Blick auf die psychosozialen Problemlagen der Studierenden unbedingt zu vermeiden.

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Außerdem sind wir als KSS Mitglied im bundesweiten Bündnis Solidarsemester, welches viele allgemeine Forderungen, vor allem auf Bundesebene thematisiert und gemeinsam versucht die nötigen Unterstützungsmaßnahmen für alle Studierenden in Deutschland zu erreichen.

Unsere Forderungen haben wir in öffentlichen Aktionen und vor allem einigen Pressemitteilungen zum Ausdruck gebracht. Eine Sammlung dieser findet ihr hier:

2020

2021

2022