Studentische Forderungen

Forderungen für das Sommersemester 2022

Und täglich grüßt das Murmeltier… Corona ist immer noch nicht aus unserem Alltag verschwunden und wird wohl auch dieses Semester prägen. Damit bleiben auch unsere Forderungen zum Thema Coronapandemie bestehen.

Vier Onlinesemester haben ihre Spuren hinterlassen, sowohl in der Psyche der Studierenden als auch im sozialen Gefüge der Hochschulen. Dementsprechend fordern wir, dass möglichst viel Präsenzlehre durchgeführt wird, sofern Indikatoren wie Inzidenz und Krankenhausauslastung es zulassen.
Entsprechend der pandemischen Lage sollen die entsprechenden Maßnahmen des Infektionsschutz wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen und 3G- bzw. 2G-Zugangsbeschränkungen angewandt werden. Dabei muss insbesondere auf die durch Corona besonders gefährdeten Studierenden Rücksicht genommen werden, beispielsweise durch Hybridangebote.

Außerdem fordern wir weiterhin einen Nachteilsausgleich. Selbst, wenn dieses Semester zu 100 % in Präsenz stattfinden würde, haben viele Studierende immer noch mit den Nachwirkungen der Pandemie zu kämpfen, beispielsweise durch geschobene Prüfungen, die sie nachholen müssen. Corona ist noch nicht vorbei, vor allem für die nicht, die aufgrund ihres Gefährdetenstatusses noch nicht an der Präsenzlehre teilnehmen können.
Die Nachteilsausgleiche Verlängerung der Regelstudienzeit und Freiversuchsregelungen sollen für zukünftige vergleichbare Notlagen direkt im SächsHFG verankert werden.

Beschlusstexte

Beschlusstext zum Sommersemester 2022 vom 12.03.2022
Der LSR möge beschließen, seine Beschlüsse bzgl. dem Umgang mit dem Coronavirus an den Sächsischen Hochschulen aus den letzten Semestern für das kommende Semester zu bekräftigen. Damit soll unter den gegebenen Voraussetzungen, wie der Inzidenz und anderen Indikatoren, aber auch der Impfquote unter den Hochschulangehörigen, insbesondere den Studierenden, möglichst viel Präsenzlehre angeboten werden. Digitale und hybride Lehre soll weiterhin möglich sein, insbesondere um den Belangen und Einschränkungen aller Studierender während der anhaltenden Pandemie gerecht zu werden. Der Infektionsschutz ist weiterhin hoch zu priorisieren und damit entsprechende Schutzmaßnahmen wie 2G und 3G Regelungen, Abstände, Masken etc. je nach Infektionsgeschehen konsequent umzusetzen und zu kontrollieren. Es sind weiterhin besonders gefährdete Studierende zu beachten und pandemiebedingte Nachteile möglichst flächendeckend, ansonsten mindestens durch individuelle Lösungen auszugleichen. Die Corona-bedingte Verlängerung der Regelstudienzeit muss in eine allgemeine Härtefallregelung überführt werden, sodass das Ministerium in begründeten Ausnahmefällen auch über Corona und die jetzigen Semester hinaus die Regelstudienzeit verlängern kann. Gleiches muss auch für landesweit einheitliche Freiversuchsregelungen möglich sein und gesetzlich verankert werden.

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Beschlusstext zum Wintersemester 2021/22 vom 18.09.2021

Der LSR möge beschließen, dass die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften sich, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes für jede*n einzelne Studierende*n, für eine Wiederaufnahme der Lehre in Präsenz ab dem Wintersemester an allen sächsischen Hochschulen und in so vielen Lehrveranstaltungen wie möglich einsetzt.

Dafür sollen folgende Bedingungen gestellt werden:
Auch wenn lokale Voraussetzungen und Unterschiede eine Rolle spielen, ist darauf zu achten, dass die Regelungen landesweit abgestimmt sind und bei vergleichbaren Hochschulen möglichst konsistent umgesetzt werden. Dafür muss auch gewährleistet sein, dass alle getroffenen Regelungen über das Semester hinweg konsistent und nachvollziehbar bleiben. Diese müssen also entweder über die gesamte Laufzeit des Semesters hinweg gleich bleiben oder es erfolgt eine transparente und nachvollziehbare Darlegung vor Semesterbeginn, welche Regelungen bei welchen Kriterien des Infektionsgeschehen gelten.
Faktoren wie die Impfquote der Hochschulmitglieder, welche bestenfalls landes- bzw. universitätsweit erhoben wird und räumliche Ausstattung im Sinne des Infektionsschutzes, z.B. Belüftungsanlagen müssen bei der Festlegung von Regelungen berücksichtigt werden. Priorität ist den Lehrformaten einzuräumen, von denen bei der Durchführung in Präsenz ein gesteigerter Kompetenzerwerb zu erwarten ist. Das betrifft unter anderem Seminare und Übungen – während Vorlesungen bei knappen Kapazitäten und sonst hohem Präsenzanteil im Studiengang weiterhin digital durchgeführt werden sollten.
Falls ein hoher Präsenzanteil für alle Studierenden gewährleistet werden kann, müssen Studierende der ersten Semester nicht mehr priorisiert, sondern allen Jahrgängen vergleichbare Zeit in Präsenz zugestanden werden. Ist durch ein erhöhtes Infektionsgeschehen erneut nur wenig Präsenz möglich, sollte darüber nachgedacht werden, den ersten Semestern wieder Priorität bei präsenten Formaten einzuräumen.
Zum Schutz der Studierenden sollte flächendeckend die 3G-Regelung (geimpft, getestet, genesen) kontrolliert werden. Falls dies bei allen Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung überprüft werden kann, können andere Maßnahmen, wie das Einhalten von Abständen oder regelmäßiges Lüften, gelockert werden. Aus datenschutztechnischen Gründen muss bei der Kontrolle der 3G-Regelung von einer Speicherung der Daten zwingend abgesehen werden. Falls eine Kontrolle aller Teilnehmenden nicht möglich ist, sollte diese zumindest stichprobenartig erfolgen. In diesen Fällen sind andere Hygienemaßnahmen (Einhaltung der Abstände, regelmäßiges Lüften etc.) vollständig umzusetzen.
Auch die Hochschulen sollten dazu beitragen, dass sich möglichst viele ihrer Mitglieder impfen lassen. Dementsprechend müssen weiterhin niedrigschwellige Impfangebote an den Campus angeboten und Anreize, bevorzugt positiver Natur, gesetzt werden. Der Austausch auf Landesebene sollte dazu dienen Best-Practice-Beispiele auszutauschen.
Für die Studierenden vor Ort muss auch der möglicherweise häufige Wechsel zwischen digitalen und präsenten Formaten bedacht werden. Dafür haben die Hochschulen mehr Aufenthaltsmöglichkeiten an den Campus zur Verfügung zu stellen und nachdrücklich dafür zu sorgen, dass alle digitalen Formate aufgezeichnet und später zur asynchronen Lehre zur Verfügung gestellt werden.
Für Studierende, die nicht an Präsenzformaten teilnehmen können oder wollen, zum Beispiel, weil sie sich nicht impfen lassen können oder noch in ihren Heimatländern sind, sind für alle präsenten Formate möglichst gleichwertige digitale Formate anzubieten. Das bedeutet, dass präsente Formate entweder aufgezeichnet und später digital zur Verfügung gestellt werden oder bei mehrgleisigen Lehrveranstaltungen eine bedarfsgerechte Anzahl direkt digital angeboten wird.
Da diese flächendeckenden digitalten Angebote sicherlich nicht überall ermöglicht werden können, können weiterhin nicht alle Nachteile für Studierende ausgeglichen werden. Deswegen sprechen wir uns für die erneute Regelstudienzeiterhöhung durch das Ministerium, sowie die Verlängerung der Sonderregelungen, wie die Nichtanrechnung nicht bestandener Prüfungsleistungen, an den Hochschulen aus. Außerdem soll so ein möglichst guter Übergang in den Normalbetrieb ohne Sonderregelungen sowie das Nachholen geschobener Prüfungsleistungen ermöglicht werden.

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Ergänzung des Beschlusstext zum Wintersemester 2021/22 vom 13.11.2021

Ergänzend zum Beschluss vom 18.09.2021 möge der LSR im Hinblick auf die aktuelle Infektionslage in Sachsen folgendes beschließen:
Wir fordern bei präsentem Lehrbetrieb die verpflichtende Kontrolle des Geimpften- und Genesenennachweises bzw. des negativen Tests aller Teilnehmenden.
Wir fordern kostenlose Testmöglichkeiten an den Campus für alle Studierenden, insbesondere auch für geimpfte und genesene. Diese sollten möglichst hochschulnah und außerhalb der Hochschulgebäude angeboten werden.
In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens fordern wir die Umsetzung der 2G-Regelung auch an den Hochschulen, solange diese für die Pandemiebekämpfung erforderlich ist. Dennoch fordern wir weiterhin, dass auch bei 2G-Veranstaltungen, abgesehen von Laborpraktika oder ähnlichen Lehrveranstaltungen, die Abstände eingehalten werden müssen und eine FFP2-Maskenpflicht grundsätzlich eingeführt wird.
Mit dem deutlich höheren Infektionsrisiko und der Forderung nach einer 2G-Regelung unterstreichen wir nochmals unsere Forderung aus dem LSR Beschluss vom 18.09.2021, dass für alle präsenten Formate digitale Alternativen anzubieten sind, die möglichst gleichwertig sind, damit der Zugang zu Bildungsangeboten für alle gewährleistet werden kann.
Der erneute Übergang in ein rein digitales Semester gilt es mit Blick auf die psychosozialen Problemlagen der Studierenden unbedingt zu vermeiden.

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Außerdem sind wir als KSS Mitglied im bundesweiten Bündnis Solidarsemester, welches viele allgemeine Forderungen, vor allem auf Bundesebene thematisiert und gemeinsam versucht die nötigen Unterstützungsmaßnahmen für alle Studierenden in Deutschland zu erreichen.

Unsere Forderungen haben wir in öffentlichen Aktionen und vor allem einigen Pressemitteilungen zum Ausdruck gebracht. Eine Sammlung dieser findet ihr hier:

Forderungen 2020

Beschluss für nachhaltige Lösungsstrategien zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen von Studierenden aufgrund der Coronapandemie

Antragstext

Der LSR möge beschließen, sich besonders im Hinblick der aktuell immensen und immer weiter zunehmenden psychosozialen Problemlagen von Studierenden für nachhaltige Lösungsansätze bei allen beteiligten Akteur*innen einzusetzen.

Diese beinhalten insbesondere:

  • Die bessere Ausstattung der psychosozialen Beratung der sächsischen Studierendenwerke und die Unterstützung der Forderungen der Studierendenwerke gegenüber den politischen Akteur*innen. Dies sollten auch die Hochschulen selbst unterstützen.
  • Die Verantwortungsübernahme der Hochschulen für die Lösung der psychosozialen Problemlagen der Studierenden. Die psychosoziale Beratung sollte bei den Studierendenwerken verbleiben. Die Hochschulen sollten jedoch die psychosozialen und sozialen Folgen der Coronapandemie und deren konkreten Ursachen für ihre Studierenden evaluieren und konkrete Konzepte für deren nachhaltige Bearbeitung entwerfen.
  • Eine stärkere Sichtbarmachung und Vernetzung bestehender außer- und innerhochschulischen Beratungsangebote, sowie Vernetzung der einzelnen Berater*innen und die Stärkung studienfachbezogener Beratungsangebote.
  • Der Ausbau und die Strukturierung von Maßnahmen zur Informationsweitergabe seitens der Hochschulen an die Studierenden.
  • Eine stärkere Einbeziehung der Studierendenvertretungen in der Erarbeitung der Coronaregelungen sowie der Konzeptionierung von Bewältigungsstrukturen für entstandene Problemlagen.

Begründung

Der nicht realisierbare reguläre Studienbetrieb sowie die generellen Auswirkungen der Pandemie bedeuten für Studierende unverändert das Auftreten von bereits bestehenden Belastungen wie mangelnder Austausch mit Kommiliton*innen, Absinken der Lehrqualität, psychische Beeinträchtigungen, finanzielle Unsicherheit, familiäre Verpflichtungen zur Pflege oder Betreuung Angehöriger und viele weitere. Daraus resultierte ein immenser Bedarf an psychosozialer Beratung von Studierenden und insbesondere die Belastungen und Unsicherheiten aus dem schwierigen Studienalltag stellten ein Problem dar. Die Ausgleichsregelungen wie die Regelstudienzeitverlängerung und in den letzten Semestern auch die Freiversuchsregelungen waren Lösungsansätze, die dem erfolgreich etwas entgegensetzen konnten. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass die entstandenen Problemlagen auch mit einem wieder möglichen „normaleren“ Studienbetrieb gelöst werden und nicht noch weiterhin diese großen seelischen Belastungen für Studierende resultieren – geschweige denn, ob ein reguläres Studium wie vor der Pandemie überhaupt wieder möglich wird. Wir sind daher der Auffassung, dass mit den zahlreichen Belastungen, denen sich Studierende seit mehreren Monaten konfrontiert sehen, dringend weitere Anpassungen in der Hochschulpolitik folgen müssen. Die neuesten Studienergebnisse [2] zu den Auswirkungen der Pandemie auf Studierende, zeigen weiterhin einen verheerenden Anstieg der seelischen Beschwerden (im Vergleich zu 55 % im Jahr 2020 sind es mittlerweile 65,5 % aller befragten Studierenden).

„Dabei werden unter anderem zahlreiche Folgen psychischer Belastung, wie etwa Vereinsamung, mangelnde Motivation, erhöhter Stress usw. benannt. Auch die fehlende Trennung von Arbeit/Studium und Freizeit durch die Begrenztheit auf einen Raum sowie die Ablenkung und geringere Konzentrationsfähigkeit durch die durchgängige Arbeit am Bildschirm wird häufig beklagt“ (Besa et al. (2021), S. 16/17).

Mit Blick auf die Rückmeldungen aus den einzelnen Studierendenschaften Sachsens können wir diesen Eindruck nur bestätigen und fürchten bei Beibehaltung dieses Trends um massive Einschnitte in der Studienqualität und Studierbarkeit. Die Rückkehr ins Digitale war aktuell nicht vermeidbar und die Regelstudienzeitverlängerung bot hierfür eine gewisse Entlastung. Die späte Bekanntgabe der Absicht zur erneuten Anpassung der Regenstudienzeitverordnung für das aktuelle Wintersemester 2021/22 zeigte jedoch bereits wiederholt Folgen für die Gesundheit vieler Studierender. Der erneute plötzliche Übergang in großteils digitale Lehrveranstaltungen ohne absehbare Ausgleichsregelungen stellte für viele einen Rückschlag dar, welcher die Studienmotivation weiterhin schmälerte. Mit Blick auf den bisherigen Trend der psychischen Gesundheit unserer Studierenden befürchten wir mittlerweile verheerendere Folgen für die Ausbildung und persönliche Entwicklung der angehenden Akademiker*innen aus Sachsen.

Diese Entwicklung kann und darf nicht weiterhin ignoriert werden und die bisherige Annahme, dass mit zurückkehrenden Möglichkeiten der Präsenzlehre keine weiteren Ausgleichsregelungen seitens der Politik notwendig sind, halten wir für überaus inadäquat.

In unseren Empfehlungen möchten wir daher auf die wissenschaftlich fundierten Handlungsempfehlungen der Studienergebnisse der „Stu.diCo II“ verweisen:

„Die Reorganisation des Hochschulstudiums und des Campuslebens insgesamt darf nicht erneut den Studierenden viele Ungewissheiten und ungeklärten Verantwortlichkeiten zumuten und sie mit den sozialen und emotionalen Anpassungsleistungen bei der Rückkehr in einen neuen Modus des Hochschullebens allein lassen. Studierende sind als Teil dieses Gestaltungsprozesses auf breiter Linie einzubeziehen. Insbesondere muss die Organisation in den Studiengängen, die Beratungsangebote und sonstigen Serviceleistungen an den Hochschulen auf soziale Ungleichheiten und ungleiche Betroffenheiten von der Pandemie reagieren. In der immer noch vulnerablen Phase der Pandemie sind die Hochschulen als soziale Orte, so zeigen die Ergebnisse der Studien Stu.diCo I und II wichtiger geworden und müssen nicht nur ihren öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen, sondern auch intensiv an der sozialen Teilhabe von Studierenden mitwirken“ (Besa et al. (2021), S. 27/28)

Die Studierendenwerke klagen seit geraumer Zeit über einen erheblichen Anstieg des Bedarfs der Studierenden an der Beratungsleistung, welcher kaum noch mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden kann. In einem Positionspapier haben die vier sächsischen Studierendenwerke dies dargelegt. [1] Auch das DSW hat sich hierzu bereits positioniert. Die Beratungsstrukturen der psychosozialen Beratung sollen weiterhin großteils bei den Studierendenwerken verbleiben, um eine besser vernetzte Struktur und gleichbleibende Standards der fachlichen Expertise zu ermöglichen. Jedoch liegt die reine Verantwortung hierfür nicht nur bei den Studierendenwerken. Auch die Hochschulen müssen erörtern, inwieweit psychosoziale Probleme auch studienbedingt entstehen und wie diesen entgegengewirkt werden kann. Verstärkte studienfachbezogene Beratungsangebote können bei der Bewältigung studienbedingter Problemlagen unterstützen – diese kann jedoch nur von den Hochschulen selbst übernommen werden und benötigt zudem eine angemessene fachliche Ausstattung. Auch die Informations- und Vernetzungsstrukturen der bestehenden Beratungsangebote müssen ausgebaut werden, sodass Studierende einen guten und leicht zugänglichen Überblick erhalten, wo sie sich mit welchen Problemen konkret hinwenden können, ohne ständigen Weiterleitungsketten zu unterliegen. Dabei ist auch eine starke Vernetzung aller Berater*innen, die an und für die Studierenden einer Hochschule tätig sind, unabdingbar. Individuelle Problemlagen müssen meist in ineinander übergreifenden Ebenen bewältigt werden, wozu ein inteniver Austausch unter den unterschiedlichen Fachebenen der Berater*innen beitragen kann. Auch neben der Notwendigkeit der besser und einfacher zugänglichen Informationen für Beratungsleistungen muss das Informationsangebot der stets aktuellen Regelungen sinnvoll und leicht zugänglich aufgebaut sein. Viele Studierende beklagten, dass dies besonders zur Coronapandemie – auch bzgl. gesetzlichen Regelungen – nur unzureichend erfolgt ist. Zumeist werden diese von der studentischen Interessensvertretung verbreitet und verständlich gemacht – diese Aufgabe sollte jedoch den Hochschulleitungen selbst zufallen, worauf auch die KSS landesweit aufmerksam machen sollte. Außerdem sollten Studierende bei den Strategieentwicklungen für die Corona-Regelungen nachhaltig beteiligt werden. Bei vielen Hochschulen in Sachsen ist dies noch nicht der Fall. Die KSS soll sich dafür einsetzen, die Hochschulleitungen auf diesen Umstand nochmals aufmerksam zu machen. Nur partizipative Regelungen treffen weitestgehend auf Resonanz und befriedigen die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppe. Die Annahme, dass die einzelnen Hochschulleitungen die Interessen der Studierenden im Blick haben, erachten wir mit Bezug auf die Rückmeldungen aus den Studierendenschaften als nicht hinnehmbar.

[1] https://www.studentenwerk-leipzig.de/sites/default/files/21-07_positionspapier_psb_inkl._logos.pdf
[2] gem. Ergebnissen der „Stu.diCo II: Die Corona Pandemie aus der Perspektive der Studierenden – Erste Ergebnisse der zweiten Erhebung aus der bundesweiten Studienreihe Stu.diCo“ (Besa et al. (2021): https://doi.org/10.18442/194). Die Studie beschäftigte sich in einer ersten Erhebung bereits 2020 mit den Auswirkungen der Coronapandemie auf Studierende bundesweit. Das Forscher:innenteam besteht aus Mitarbeiter:innen des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftung Universität Hildesheim und des Institut für Erziehungswissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.