Na es geht doch! Fast.

KSS freut sich über Umsetzung ihrer Forderung nach Regelstudienzeitverlängerung, doch drängt weiterhin auf flächendeckende Freiversuchsregelungen

Am gestrigen Freitag verkündete das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK), dass die individuelle Regelstudienzeit für Studierende in Sachsen auch für das aktuelle Wintersemester um ein Semester verlängert wird. Dies forderte die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) bereits seit Beginn des Semesters und nochmals vehement nach der Ankündigung zur verstärkten Rückkehr in digitale Lehrformate in der letzten Woche. Aufgrund starker Belastungen und Probleme der Studierenden durch die erneute Umstellung auf digitale Lehre ist die Regelstudienzeitverlängerung nun aus Sicht aller Beteiligten erneut ein unabdingbares Instrument, um Verzögerungen im Studium auszugleichen. Doch aus Sicht der Landesstudierendenvertretung werden nun außerdem wieder flächendeckende Freiversuchsregelungen nötig. Diese werden bislang sehr unterschiedlich an Sachsens Hochschulen umgesetzt.

Dass im aktuellen Wintersemester noch nicht wieder normal studiert werden kann, war bereits vor Monaten absehbar, weshalb wir die erneute Regelstudienzeitverlängerung schon zu Semesterbeginn forderten. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und der damit notwendigen Umstellung eines Großteils der Lehrveranstaltungen zurück ins Digitale, freuen wir uns umso mehr, dass unser Anliegen nun endlich umgesetzt wurde. Denn nachdem das Pandemiegeschehen nicht genügend eingedämmt werden konnte, heißt eine erneute Rückkehr an die heimischen Arbeitsplätze für Studierende wieder: Fehlender Austausch, kein adäquates Lernumfeld, enorme psychische Belastungen… schlicht und ergreifend kein reguläres Studium mehr! Die Verlängerung der Regelstudienzeit ist daher ein dringend nötiger erster Schritt uns Studierenden etwas Druck zu nehmen.“, erklärt Sabine Giese, Sprecherin der KSS. Doch sie stellt auch klar: „Wieder einmal kommt diese Entscheidung reichlich spät. Denn um den längeren BAföG Anspruch durch die Regelstudienzeitverlängerung auch in diesem Semester im vollen Umfang beanspruchen zu können, hätten Studis bereits viel eher einen Antrag stellen müssen. Wir erinnern entsprechend daran, dass erneut eine rückwirkende BAföG-Antragstellung möglich gemacht werden muss.“

„Doch die alleinige Regelstudienzeiterhöhung reicht bei weitem nicht. Auch um die Studierenden zur Teilnahme an Prüfungen zu ermutigen, braucht es ebenso wieder die flächendeckende Möglichkeit, Prüfungen im selben Versuch wiederholen zu können. Doch Festlegungen dazu sind auch in diesem Semester nicht landesweit einheitlich, sondern obliegen den einzelnen Hochschulen selbst. Erneut entsteht ein riesiger Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen. Vier Hochschulen haben bisher die studentische Forderung diskutiert, aber sind zu vier völlig verschiedenen Ergebnissen gekommen. Von der Möglichkeit, nahezu alle Prüfungen einfach wiederholen zu können bis hin zum vehementen Verweigern einer Freiversuchsregelung ist alles dabei. Zwar mögen die Bedingungen an den Hochschulen teilweise unterschiedlich sein, die Probleme der Studierenden bleiben jedoch überall gleich. Die Frustration unter den Studierenden über diese schlicht nicht zu erklärenden Unterschiede ist daher mehr als verständlich. Dass die Landesrektor*innenkonferenz oder das Staatsministerium keine einheitlichen Festlegungen treffen, ist nicht nachvollziehbar und geht völlig an der studentischen Lebensrealität vorbei! Wir brauchen unbedingt eine einheitliche landesweite Regelung mit Freiversuchen für alle Studierenden Sachsens.“ ergänzt Paul Senf, Sprecher der KSS.

Die Pressemitteilung ist auch als .pdf verfügbar

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