Spätestens wenn Lehre und Prüfungen nicht mehr durch die Coronapandemie beschränkt werden, müssen die Hochschulen für die Entwicklung zukunftsfähiger Abläufe, insbesondere in der Lehre, in einen strategischen Prozess unter Beteiligung aller Statusgruppen gehen. In diesem sollten die bestehenden digitalen Formate während der Pandemie evaluiert werden, um damit Folgen für die weitere Gestaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs abzuleiten. Ergebnisse müssen festgehalten werden und beispielsweise in Lehrleitbildern hochschulöffentlich zugänglich gemacht werden. Diese einzelnen Prozesse sind von einem landesweiten Austausch auf Initiative des SMWK mit allen Statusgruppen und relevanten Akteur*innen zu begleiten.
In den Konzepten ist bereits jetzt aus studentischer Sicht zu berücksichtigen:
Digitalisierung nicht um jeden Preis
- Erhalt der präsenten praxisorientierten Lehre, z.B. durch Praktika, aber insbesondere auch im musisch und künstlerischen Bereich und somit die besondere Berücksichtigung von Kunst- und Musikhochschulen
- Ausgewogenheit in der Planung digitaler, hybrider und präsenter Lehrformate
- Verwendung digitaler Formate, allein wenn es didaktisch sinnvoll und geboten ist, sodass damit vorhandene Potentiale genutzt werden, aber nicht nur als Maßnahme zur reinen Ressourcensparung
- möglichst große Wahlmöglichkeit der Lehr- und Lernformate durch die Studierenden, z.B. durch ergänzende digitale Angebote, hybride Lehre oder gleichzeitige digitale und präsente Angebote
- Sicherung der digitalen Teilhabe der Studierenden durch die Bereitstellung finanzieller oder technischer Ausstattung
- Ergreifung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z.B. Untertitelung etc.)
- Diskussion und ggf. Anpassung von Regelungen und Umsetzung von Nachteilsausgleichen für digitale Lehr- und Prüfungsformate
- Verwendung von datensicheren Open-Source-Tools und offene Weiterentwicklung dieser seitens der Hochschulen
- Auswahl zu nutzender Soft- und Hardware unter Beteiligung aller Statusgruppen
- gute und zweckmäßige digitale Ausstattung des Personals, der Hochschulgebäude und entsprechender Rechenzentren
- frei zugängliches und schnelles W-LAN in allen Bereichen der Campus
- Einrichten attraktiver Stellen als Ansprechpartner*innen und Weiterentwicklung digitaler Lehre
- Beachtung der Einheitlichkeit von genutzten Tools bzw. Sicherstellung von entsprechender Kompatibilität vorhandener Systemen
- Sicherstellung und höchste Standards an Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte in der Lehre und insbesondere bei Prüfungen
- starke Qualitätssicherung – besonders im Bereich der digitalen Lehre
- Berücksichtigung von ausreichend – für die Wahrung von Mindesttandards teilweise verpflichtenden – digitalen Weiterbildungen der Lehrenden und Verankerung von Digitalisierung bzw. Reflektion dieser in den Curricula der Studierenden
- zügige Bereitstellung der digitalen Lehrmaterialien für Studierende selbst, aber vor allem auch als Open Educational Ressources
- Regelmäßige Updates der zur Verfügung gestellten digitalen Materialien
- Erarbeitung geeigneter Formate für das digitale Prüfen und didaktische Weiterentwicklung kompetenzorientiertem Prüfen mit digitalen Methoden
- Verhinderung von zeitlichen Aufwand über das vorgegebene Maß für Studierende und Mitarbeitende durch Digitalisierung
- Berücksichtigung des Wechsels zwischen Online- und Offline Formaten
- Definition von Regelungen im Falle möglicher technischer Fehler und Unzulänglichkeiten
- Rechtlich sichere Bedingungen: Setzen von verbindlichen Standards für die Technik und den Umgang damit sowie Schaffung der Rechtssicherheit unter Beteiligung aller Statusgruppen und Abwägung aller Bedürfnisse und Risiken
- gute und flexible Campus Managment Systeme zur Verwaltung der entsprechenden Prozesse
- Auswirkungen zunehmender digitaler Lehre auf den Studienalltag, wie z.B. Angebote der Studierendenwerke und vieles mehr
- Eine bedarfsgerechte Umsetzung (zusätzlicher) digitaler Lehr-, Prüfungs- und Verwaltungsmöglichkeiten unter diesen Voraussetzungen benötigt mehr personelle und finanzielle Ressourcen, die von den Hochschulen und dem Land zur Verfügung gestellt werden müssen.