Auf dem 11. LSR 2022 wurde eine Ausweitung dieses Beschlusses auf sämtliche Bereiche der Hochschulen, insbesondere Gremienarbeit, beschlossen, mehr dazu hier.
Während der Pandemie musste die Lehre schlagartig und immer wieder auf digitale Formate umgestellt werden. Das gab der Digitalisierung an den Hochschulen einen gewaltigen Schub, jedoch nicht strategisch, weil die Formate digital didaktisch sinnvoller waren, sondern rein aufgrund der Notwendigkeit bezüglich des Coronavirus. Nichtsdestotrotz ist klar geworden, dass diese digitalen Prozesse auch sehr gewinnbringend für die Hochschulen sein können. Dementsprechend sollte sich auch jetzt bereits Gedanken darüber gemacht werden, wie es nach der Krise weitergeht und wie die Fortschritte aus der Pandemie weiter genutzt werden können. Dafür braucht es jedoch strategische Prozesse und bestimmte Rahmenbedingungen, die definieren unter Voraussetzungen Digitalisierung von Prozessen sinnvoll und bedarfsgerecht sind. Insbesondere, um einige dieser Rahmenbedingungen bereits jetzt schon aus studentischer Sicht zusammen zu fassen, hat der Landessprecher*innenrat am 12.03. folgenden Beschluss gefasst:
Der LSR möge beschließen, Lehrende und Hochschulen aufzufordern, mit den Erfahrungen während der Coronapandemie auch über diese hinaus die Digitalisierung der Lehre und entsprechenden Abläufen an der Hochschule voran zu treiben, um die bestehenden Vorteile wie größere Flexibilisierung oder den Ausbau der Variabiliät in der Vermittlung von Lehrinhalten zu nutzen. Dies muss sich jedoch unter allen Umständen nach den Bedürfnissen der Studierenden, dem didaktischen Nutzen und dem entsprechenden Lehrformat richten.
Spätestens wenn Lehre und Prüfungen nicht mehr durch die Coronapandemie beschränkt werden, müssen die Hochschulen für die Entwicklung zukunftsfähiger Abläufe, insbesondere in der Lehre, in einen strategischen Prozess unter Beteiligung aller Statusgruppen gehen. In diesem sollten die bestehenden digitalen Formate während der Pandemie evaluiert werden, um damit Folgen für die weitere Gestaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs abzuleiten. Ergebnisse müssen festgehalten werden und beispielsweise in Lehrleitbildern hochschulöffentlich zugänglich gemacht werden. Diese einzelnen Prozesse sind von einem landesweiten Austausch auf Initiative des SMWK mit allen Statusgruppen und relevanten Akteur*innen zu begleiten.
In den Konzepten ist bereits jetzt aus studentischer Sicht zu berücksichtigen:
Digitalisierung nicht um jeden Preis
- Erhalt der präsenten praxisorientierten Lehre, z.B. durch Praktika, aber insbesondere auch im musisch und künstlerischen Bereich und somit die besondere Berücksichtigung von Kunst- und Musikhochschulen
- Ausgewogenheit in der Planung digitaler, hybrider und präsenter Lehrformate
- Verwendung digitaler Formate, allein wenn es didaktisch sinnvoll und geboten ist, sodass damit vorhandene Potentiale genutzt werden, aber nicht nur als Maßnahme zur reinen Ressourcensparung
- möglichst große Wahlmöglichkeit der Lehr- und Lernformate durch die Studierenden, z.B. durch ergänzende digitale Angebote, hybride Lehre oder gleichzeitige digitale und präsente Angebote
- Sicherung der digitalen Teilhabe der Studierenden durch die Bereitstellung finanzieller oder technischer Ausstattung
- Ergreifung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z.B. Untertitelung etc.)
- Diskussion und ggf. Anpassung von Regelungen und Umsetzung von Nachteilsausgleichen für digitale Lehr- und Prüfungsformate
Digitalisierung aber richtig
- Verwendung von datensicheren Open-Source-Tools und offene Weiterentwicklung dieser seitens der Hochschulen
- Auswahl zu nutzender Soft- und Hardware unter Beteiligung aller Statusgruppen
- gute und zweckmäßige digitale Ausstattung des Personals, der Hochschulgebäude und entsprechender Rechenzentren
- frei zugängliches und schnelles W-LAN in allen Bereichen der Campus
- Einrichten attraktiver Stellen als Ansprechpartner*innen und Weiterentwicklung digitaler Lehre
- Beachtung der Einheitlichkeit von genutzten Tools bzw. Sicherstellung von entsprechender Kompatibilität vorhandener Systemen
- Sicherstellung und höchste Standards an Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte in der Lehre und insbesondere bei Prüfungen
- starke Qualitätssicherung – besonders im Bereich der digitalen Lehre
Digitalierung bedarfsgerecht umgesetzt
- Berücksichtigung von ausreichend – für die Wahrung von Mindesttandards teilweise verpflichtenden – digitalen Weiterbildungen der Lehrenden und Verankerung von Digitalisierung bzw. Reflektion dieser in den Curricula der Studierenden
- zügige Bereitstellung der digitalen Lehrmaterialien für Studierende selbst, aber vor allem auch als Open Educational Ressources
- Regelmäßige Updates der zur Verfügung gestellten digitalen Materialien
- Erarbeitung geeigneter Formate für das digitale Prüfen und didaktische Weiterentwicklung kompetenzorientiertem Prüfen mit digitalen Methoden
- Verhinderung von zeitlichen Aufwand über das vorgegebene Maß für Studierende und Mitarbeitende durch Digitalisierung
Digitalisierung durchdacht
- Berücksichtigung des Wechsels zwischen Online- und Offline Formaten
- Definition von Regelungen im Falle möglicher technischer Fehler und Unzulänglichkeiten
- Rechtlich sichere Bedingungen: Setzen von verbindlichen Standards für die Technik und den Umgang damit sowie Schaffung der Rechtssicherheit unter Beteiligung aller Statusgruppen und Abwägung aller Bedürfnisse und Risiken
- gute und flexible Campus Managment Systeme zur Verwaltung der entsprechenden Prozesse
- Auswirkungen zunehmender digitaler Lehre auf den Studienalltag, wie z.B. Angebote der Studierendenwerke und vieles mehr
Digitalisierung ausfinanziert
- Eine bedarfsgerechte Umsetzung (zusätzlicher) digitaler Lehr-, Prüfungs- und Verwaltungsmöglichkeiten unter diesen Voraussetzungen benötigt mehr personelle und finanzielle Ressourcen, die von den Hochschulen und dem Land zur Verfügung gestellt werden müssen.