BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – trat 1971 in der BRD in Kraft und löste damit sein Vorgängermodell ab. Ziel des BAföGs in seiner ursprünglichen Form war es, dass Schüler*innen und Studierenden aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung ihrer Ausbildung geholfen werden sollte. Kurzum: Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Hierzu wurde es als Vollzuschuss konzipiert und ein Rechtsanspruch auf Förderung verankert. Die Höchstförderung wurde anhand der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks errechnet und die Bedarfssätze sowie Elternfreibeträge sollten alle zwei Jahre überprüft werden, um sie gegebenenfalls anzupassen.

Von dem einst durchdachten Konzept zur Herstellung von Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungssystem ist heute jedoch immer weniger zu spüren. Die Zahlen sind eindeutig: Abgesehen von der großen Reform 2001 unter Rot-Grün, haben die meisten eher kleinen Anpassungen den Trend nicht umkehren können. Insbesondere seitdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 konstant CDU-geführt ist (Schavan, Wanka, Karliczek), befindet sich die Förderquote im stetigen Fall.

Dementsprechend sehen wir, wie nahezu allen Studierendenvertretungen, die Notwendigkeit das BAföG grundlegend zu reformieren. Dafür haben wir einen umfangreichen und weitreichenden Forderungskatalog. Diesen findet ihr auf der Unterseite oder als Dokument hier.
Desweiteren haben wir uns der bundesweiten Kampagne “50 Jahre BAföG – (K)ein Grund zum Feiern” angeschlossen und machen im Rahmen dieser mit den anderen Bündnispartner*innen auf die Missstände und unsere Forderungen aufmerksam. Mehr Infos zur Kampagne gibt es unter https://bafoeg50.de/bafoeg/.