Hochschulentwicklungsplanung 2025 von 2021

Vorbemerkungen

Die KSS befürwortet den Erhalt der Studierendenzahl von 101.000 ausdrücklich und zeigt sich erfreut darüber, dass die Staatsregierung damit – gemäß der letzten Stellungnahme der KSS zum Hochschulentwicklungsplan von 2016 [1] – von der ursprünglichen Zielzahl 95.000 abkehrt. Da abgesehen von den Stellen des „Zukunftsvertrag Lehre und Studium stärken“ mit der gleichen Anzahl an Stellen gerechnet wird, ist es entscheidend, dass ein Halten der Studierendenzahl nicht zu einem abfallenden Betreuungsverhältnis führt. Hierfür muss sichergestellt werden, dass die Finanzierungsprogramme mit Beteiligung des Bundes nahtlos ineinander übergehen und die Stellen trotz der Verzögerungen im Beschluss des Doppelhaushaltes frühzeitig verlängert bzw. entsprechend ausgeschrieben werden.

Hinzu kommt, dass derzeit noch nicht öffentlich ist, wie die Stellen des Zukunftsvertrages auf die Hochschulen verteilt werden. Eine abschließende Bewertung, welche Auswirkungen die Umstellung von Hochschulpakt auf Zukunftsvertrag und die Anpassung der Zielzahlen haben, ist uns demnach zum Zeitpunkt der Stellungnahme nicht möglich. Es muss Wert auf größtmögliche Transparenz in diesem Sachverhalt gelegt werden, sodass alle Beteiligten eine fundierte Einschätzung und Vorschläge einbringen können. Gerade Hochschulen, dessen Studierendenzahlen wieder ansteigen sollen, müssen dafür entsprechend mehr Mittel zugesprochen bekommen.

Da der Zukunftsvertrag im Gegensatz zum Hochschulpakt unbefristet ist, möchten wir als KSS bereits ausdrücklich darauf drängen, dass die Zielsetzung in der Verstetigung der derzeitigen Studierendenzahl liegen sollte und das gegenwertig teils noch mangelnde Betreuungsverhältnis dabei ebenso ausgebaut werden muss.

Den Ausbau der Studienplätze in Studienfächern im Bereich der Daseinsvorsorge sehen wir kritisch. Die KSS erkennt die Notwendigkeit an, Berufe der Daseinsvorsorge zu stärken – verweist aber darauf, dass eine Hochschulentwicklungsplanung nicht dafür geeignet ist, das Problem des Mangels in Berufen der Daseinsvorsorge im Freistaat vollständig zu lösen. Vielmehr müssen Anreize für junge Menschen geschaffen werden, sich nach der Ausbildung im ländlichen Raum Sachsens niederzulassen. Außerdem sollten die zusätzlichen Kapazitäten im Gegensatz zu mehr Studierenden in diesen Fächern, einerseits für alle Studierenden genutzt werden, andererseits vielmehr dafür, die Studienqualität zu steigern und die Studierenden so besser auf die angestrebten Berufe vorzubereiten.

Des Weiteren ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die Anmerkung unserer letzten Stellungnahme, den zeitlichen Rahmen zur Stellungnahme auf acht Wochen zu erweitern, keine Berücksichtigung gefunden hat.

Erneut merken wir an, dass der zeitliche Rahmen zur Stellungnahme, welcher den durch Gremienstrukturen geprägten Akteur*innen der sächsischen Hochschullandschaft gegeben wurde, überaus ambitioniert angelegt ist. Es ist für einen Großteil der Gremien nicht möglich, innerhalb der vier angesetzten Wochen eine vollumfängliche Stellungnahme einzureichen.

Bereits zu Beginn möchten wir darauf hinweisen, wie wichtig der im HEP erwähnte Dialog mit den Hochschulen ist. Im Vergleich zur Ausarbeitung des HEP 2025, bei der die Zustimmung zu den Rahmenbedingungen der Hochschulentwicklung die Bedingung für die Beendigung des Stellenabbaus darstellte, bekommen wir den Eindruck, dass der aktuelle Prozess mit weniger Druck auf den Hochschulen verbunden ist. Diese Tendenz muss weiter ausgebaut und mit allen Akteur*innen in einem angemessenem Rahmen verhandelt werden, um die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Hochschullandschaft und Landesregierung zu stärken.

Die Formulierung, dass der HEP „aus wichtigem Grund“ geändert werden kann, ist aus unserer Perspektive zu unkonkret und damit wenig transparent.

Hochschulfinanzierung

Erfreulicherweise wurden – wie in unserer letzten Stellungnahme gefordert – die Mittel des Bundes für die Hochschulen verstetigt. Mit dem Zukunftsvertrag besteht die Möglichkeit, die Studienqualität in Sachsen weiter zu verbessern, solange die Mittel strikt in Ausrichtung an den Zielen des Finanzierungsprogrammes eingesetzt werden.

Nichtsdestotrotz sieht es die KSS nach wie vor extrem kritisch, dass die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin vielen Ländern nachsteht, was die Ausgaben für Bildung anbetrifft, und im OECD-Vergleich unverändert unter dem Durchschnitt bleibt [2]. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Sachsen zu gewährleisten, ohne dabei den Blick auf eine qualitativ hochwertige Lehre zu verlieren. Auch wenn Sachsen im bundesweiten Vergleich eine hohe Finanzierung pro einzelne*n Studierenden zu verbuchen hat, sollten die bundesweiten Ausgaben deutlich erhöht werden und der Freistaat sollte mit den anderen Bundesländern weiter auf die Bundesregierung einwirken, die Mittel zu erhöhen.

Gerade auch in Bezug auf die Auswirkungen der Corona Pandemie halten wir die Hochschulen weiterhin nicht für ausreichend finanziert, um ihren grundständigen Aufgaben nachzukommen. Daher muss in Zusammenarbeit von Bund und Land sowohl ein Ausgleich für den Mehrbedarf während der Pandemie als auch eine bedarfsgerechte Finanzierung nach der Pandemie geschaffen werden. So sollte den Hochschulen das Erfüllen ihrer grundständigen Aufgaben und darüber hinaus finanzielle Spielräume zur Erprobung innovativer Konzepte ermöglicht werden. Die KSS verlangt, dass die Worte „auskömmliche Ressourcenausstattung“ im HEP nicht als bloße Worthülsen fungieren sollen.

Leider müssen wir auch konstatieren, dass – wie in der letzten Stellungnahme vorhergesagt – bisher kein reibungsloser Übergang zwischen den Programmen der Bundesfinanzierung stattgefunden hat und der Wegfall von Bundesmitteln in diesem Semester noch nicht ausreichend kompensiert werden konnte. Das zeigt sich besonders deutlich am aktuellen Beispiel der vielen wegfallenden Tutorien, hauptsächlich ausgelöst durch das Auslaufen des „Qualitätspakts Lehre“ und einer mangelnden schnell verfügbaren Anschlussfinanzierung. Diese Tutorien haben einen enormen Stellenwert für den Studienerfolg. Allein in einem Semester, insbesondere weil dieses das nun dritte Pandemie-Semester mit vorwiegend digitaler Lehre ist, bedeutet diese Finanzierungslücke einen erheblichen Qualitätsverlust für die Lehre der Hochschulen in Sachsen und hat damit natürlich auch langfristige Auswirkungen auf die Studierenden.

Bezüglich der Mittelzuweisung an die Hochschulen begrüßen wir die Umstellung des Drei-Säulen-Modells auf ein Zwei-Säulen Modell. Selbstverständlich muss der bisherige Anteil des Leistungsbudgets in voller Höhe dem Grundbudget zugeführt werden und den Hochschulen darf damit nicht insgesamt weniger Geld zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang halten wir weiter an unserer Forderung fest, von der Praxis derzeitiger Zielvereinbarungen abzukehren. Statt Hochschulen bei einer Untererfüllung der Ziele finanziell zu bestrafen und somit einer Verbesserung im kommenden Vereinbarungszeitraum eher noch entgegenzuwirken, sollten klare Anreize geschaffen werden, um die vorgegebenen Ziele möglichst vollumfänglich erfüllen zu können.

Positiv anmerken möchten wir, dass bezüglich der Finanzierungsquellen das Sinken des Anteils an Haushaltsmittel im Vergleich zu den Drittmitteln bis 2015 gestoppt wurde und das Verhältnis von 2015 bis 2017 nahezu stabil bleibt. Perspektivisch muss der Anteil der Haushaltsmittel, gegenüber den Drittmitteln, wieder aufwachsen, sodass die Grundfinanzierung der Hochschulen gesichert ist. Die Einnahme von Drittmitteln ist zwar durchaus positiv zu sehen, jedoch ergibt sich durch einen zu hohen Anteil der Finanzierung durch Drittmittel vielerorts die Problematik, dass Lehrangebote nur durch Personal aufrechterhalten werden können, das nicht durch staatliche, sondern private Gelder gestellt wird. Dies führt langfristig zu einer Abhängigkeit von der Privatwirtschaft und im schlimmsten Fall sogar zu einer Beeinflussung der Lehre. Die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre ist jedoch eines der höchsten Güter und unter allen Umständen zu bewahren. Da ein Großteil der Drittmittel aus öffentlichen Töpfen an die Hochschulen gereicht werden, sind diese Mittel direkt – ohne langwierige Antragswege – an die Hochschulen über Art. 91b GG zu übermitteln, um diesen auch eine langfristige Planungssicherheit zu gewähren. Dies würde ebenfalls ein langfristiges Personalplanungskonzept für Hochschulen ermöglichen.

Mit großer Skepsis betrachten wir, dass die Verwaltungseinnahmen anteilig an der Gesamtfinanzierung steigen. Hier gilt es herauszufinden, welche Faktoren dazu beitragen und ggf. entgegenzusteuern.

Scharf zu kritisieren ist aus unserer Sicht der Satz „Die Hochschulen müssen ihre internen Planungen daraufhin ausrichten, dass alle vereinbarten Ziele und damit verbundene Bedarfe mit den in der entsprechenden Zuschussvereinbarung festgelegten Budgets, mit den Mitteln aus den genannten Bund-Länder-Programmen – und den im Wettbewerb eingeworbenen Drittmitteln erreicht werden.“. Hierdurch wird die Erreichung der vereinbarten Ziele an für die Hochschulen nicht kalkulierbare weitere Finanzierungsquellen gebunden. Vorgaben an die Aufgabenerfüllung der Hochschulen seitens des Landes zu machen, ohne ausreichende Finanzierung dafür zur Verfügung zu stellen und die Suche nach Finanzierungsquellen ihnen selbst zu überlassen, ist nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass viele der Kostenarten und damit der Aufgaben der Hochschulen nicht mit Drittmitteln, die hochschulweit vorwiegend für Forschung eingeworben werden, bedient werden können.

Wir sehen zusätzlich die Gefahr, dass diese Entwicklungen zu einem starken Ungleichgewicht bei der Finanzierung einzelner Studienfächer führt, die professionsbedingt bspw. weniger Drittmitteleinnahmen verbuchen.

Studienbedingungen

Durch die Mittel des Zukunftsvertrages ist es möglich, die Studierendenzahl zu halten und die Studierenden weiterhin auf dem bisherigen Niveau zu betreuen. Allerdings spiegelt das nur den globalen Blick auf den gesamten Freistaat wider, der nicht ausreicht, um die Situation in Gänze zu bewerten. Es kommt in erheblichem Maß darauf an, in welcher Zahl Stellen des Zukunftsvertrags an die einzelnen Hochschulen zugewiesen werden, um die Entwicklung des Betreuungsverhältnisses zu evaluieren.

Speziell an den Hochschulen, bei welchen mit aufwachsenden Studierendenzahlen geplant wird – wie insbesondere an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (HAW), besteht die Gefahr einer Verschlechterung der Studienbedingungen, sollten nicht auch mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dementsprechend darf auch das Betreuungsverhältnis nicht für alle Hochschulen eines Typs gemeinsam betrachtet, sondern muss differenziert analysiert werden.

In diesem Zusammenhang bekräftigt die KSS, dass sich das komplexe Themenfeld Lehrqualität und Studienbedingungen nicht durch Statistiken, geschweige denn durch eine einzige Kennzahl – wie dem Betreuungsverhältnis – beziffern lässt. Viele der üblichen Kriterien können im Kontext einer anderen Hochschule zu völlig falschen Schlussfolgerungen und die betroffenen Hochschulen durch Zielvereinbarungen sogar zu finanziellen Nachteilen führen. Die KSS fordert daher sachsenweit den Ausbau des Qualitätsmanagements und eine differenziertere Betrachtung der Zielvereinbarungen.

Mit Sorge betrachten wir außerdem die Entwicklungen des zeitlichen Studienablaufs, insbesondere aufgrund der Folgen für die Studierenden beim Abweichen des vorgegeben Studienablaufs. Die Zahl der Studierenden, die ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen, verringert sich, wodurch Sachsen in diesem Bereich weiter unter dem Bundesdurchschnitt bleibt. Auch die Zahl der Studierenden, die in Regelstudienzeit zuzüglich 2 Semestern abschließen, ist keinesfalls zufriedenstellend.

Grundsätzlich halten wir jedoch die Bewertung von Erfolg einer Hochschule an den Abschlüssen in Regelstudienzeit für keineswegs zeitgemäß. Nicht die Zeit, die Studierende für ihren Studienabschluss brauchen, sondern wie und welche Kompetenzen vermittelt werden, sollten dafür ausschlaggebend sein.

Für eine Verringerung der Abbrecher*innenquote ist es von sehr großer Bedeutung, dass sowohl vor dem Beginn des Studiums als auch in den ersten Semestern eine intensive Studienberatung angeboten wird. Die KSS bekräftigt ihren Wunsch, dass der HEP-2025 mehr Anreize für innovative Beratungskonzepte schafft und auch verstetigt. Zielsetzung muss hier ein kontinuierliches Angebot an Studienberatungen sein, welche bislang durch befristete projektgebundene Mittel, nicht entsprechend umgesetzt werden konnte.

Weiterhin betrachten wir es kritisch, dass die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzulassungsberechtigung und dem Studienbeginn kürzer wird. Junge Menschen brauchen genügend Freiraum, um sich entfalten zu können und Zeit, sich auszuprobieren. Offensichtlich scheinen immer mehr Schulabgänger*innen den Druck zu verspüren, schnell mit einem Studium beginnen zu müssen, was neben persönlichen Nachteilen für die Studierenden natürlich auch zu höheren Studienabbrecher*innenquoten führen kann.

Jedoch braucht es auch im Studium mehr Raum und Angebote für Persönlichkeitsentwicklung, welche einen immanenten Anteil des Studiums darstellen. Dafür werden personelle Ressourcen gebraucht, die sich mit dieser Kompetenzvermittlung beschäftigen. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass unsere Anmerkung, die Persönlichkeitsbildung in den angedachten Profillinien auch für HAWs bzw. Universitäten und nicht nur die Musik- und Kunsthochschulen zu stärken, bei der Änderung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem merken wir an, dass zu untersuchen bleibt, inwiefern der Rückgang von 1765 Studiengängen 2014/15 auf etwa 1000 Studiengänge 2020/21 allein z.B. mit dem Auslaufen vieler Diplomstudiengänge und anderer vorhersehbarer Entwicklung zu begründen ist oder auf strukturelle Probleme in der Studiengangsentwicklung zurückzuführen ist.

Abschließend müssen wir große Bedenken ob des starken Sinkens des Wanderungssaldo äußern. Seit 2015, unter anderem dem Zeitpunkt des Erstarkens sichtbar rechtsextremer Organisationen und Bewegungen in Sachsen, ist die Zahl der Bewerber*innen aus den alten Bundesländern stetig gefallen. Bei weiterem Anhalten dieses Trends ist fraglich, ob die geplante Zahl von 101.000 Studierenden überhaupt gehalten werden kann. Daher braucht es Strategien, Studienanfänger*innen auch aus anderen Bundesländern zu gewinnen. Eine Möglichkeit, das Potential an Studienanfänger*innen zu erhöhen, könnte durch eine weniger restriktive Handhabung der Hürden für das Aufnehmen eines Studiums geschaffen werden – beispielsweise durch weniger NC-Beschränkungen. Darüber hinaus müssen die Hochschulen Konzepte entwickeln, Studierende zu gewinnen und brauchen dahingehend entsprechend Unterstützung seitens des Landes.

Erhöhung der Studienplätze in der Daseinsvorsorge

An dieser Stelle möchten wir noch einmal unsere eingangs vorgebrachte Kritik am Aufwuchs der Studienplätze in Studiengängen der Daseinsvorsorge ausführen.

Das Problem der Unterversorgung des ländlichen Raums erkennen wir als KSS an. Allerdings ist diese nicht losgelöst von den Entwicklungen im städtischen Bereich zu sehen und die Problemlagen ergeben sich teilweise auch nur in einzelnen Feldern der Fächer. Beispielsweise ist in der Medizin vor allem ein Defizit an Allgemeinmediziner*innen zu erkennen. Wir gehen nicht davon aus, dass dem durch eine Erhöhung der Studienplätze Rechnung getragen werden kann. Wir warnen ausdrücklich davor, dies ohne Ergreifung weiterer Maßnahmen als einzigen Lösungsweg zu betrachten. Aus unserer Sicht ist die Schaffung von Anreizen für junge Menschen, sich beruflich in den betroffenen Bereichen zu verwirklichen, eher bedarfsgerecht und zielorientierter. Diese müssen besonders im Studium selbst geschaffen werden und z.B. explizit nicht durch Landquoten oder ähnlichen Instrumenten vor dem Studium. Zwingend einher geht damit z.B. ein entsprechender Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum, um diesen auch für Absolvent*innen attraktiver zu machen.

Außerdem braucht es sowohl in der Lehrer*innenbildung als auch im Medizinstudium dringend Überarbeitungen der Studienkonzepte. Diese sind teilweise schon im Gang und sollten daher auch Erwähnung im HEP finden. Mit den zusätzlichen Mitteln des Zukunftsvertrags wäre es möglich, die Studienqualität gerade in diesen Fächern zu verbessern. Das bedeutet für uns vor allem das Integrieren einer Reflexion der gesellschaftlichen Verantwortung in den zu erwartenden Berufsbildern in das Studium. Das Betreuungsverhältnis und die Beratungsangebote sollten verbessert werden, wodurch wiederum einer zu hohen Abbrecher*innenquote entgegengewirkt werden kann und mehr Personal in diesen Berufen zur Verfügung stünde.

Auf der anderen Seite bedeutet die Steigerung der Kapazität in Studienfächern der Daseinsvorsorge bei insgesamt gleichbleibender Anzahl an Studierenden das Sinken von Kapazitäten in anderen Studienfächern. Es erscheint nach dem derzeitigen Entwurf des HEP 2025 nicht klar, an welcher Stelle der Aufwuchs kompensiert werden soll. Denn hinzukommt, dass die geplanten Studierendenzahlen an den Universitäten, an denen eben diese Studiengänge angesiedelt sind, abnehmend sind. Hier ergibt sich eine Diskrepanz, die sich durch den Hochschulentwicklungsplan nicht konkret auflösen lässt. Bei diesen Entwicklungen muss unbedingt mehr Transparenz geschaffen werden.

Schlussfolgernd möchten wir darstellen, dass dem Kernziel des Zukunftsvertrags – Steigerung der Lehr- und Studienqualität – für alle Studierenden Rechnung getragen werden sollte, bzw. bestehende Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Mitteln ausgeglichen werden müssen. Dementsprechend erscheint es uns nicht im ursprünglichen Sinne der Finanzierung durch den Bund, einzelne Studiengänge mit diesem Geld zu fördern obwohl damit voraussichtlich keine Verbesserung der Studienqualität erreicht, sondern einzig und allein die Anzahl der Studierenden in diesen Studiengängen erhöht wird.

Dritte Mission – Herunter vom Elfenbeinturm und hinein in die Gesellschaft

Bereits 2016 befürwortete die KSS, dass auch von Landesseite fortan die Hochschulen nicht mehr nur als Gebilde zum Wissenstransfer in die Wirtschaft der Region verstanden werden, sondern als Akteurinnen innerhalb der Zivilgesellschaft. Jedoch wurde es verpasst, mit der Fortschreibung des HEP den deutlichen Fokus auf den Transfer in die Wirtschaft gegenüber einem zivilgesellschaftlichen Engagement zu balancieren.

Im Gegenteil wird mit der Ergänzung „Die Hochschulen unterstützen aktiv und fächerübergreifend unternehmerisches Denken und Handeln.“ unter 5.7 Verwertungsstrategien die Tendenz deutlich, diesen unternehmerischen Aktivitäten im Vergleich zum Kontakt mit der Zivilgesellschaft noch mehr an Stellenwert einzuräumen.

Wir fordern weiterhin die Öffnung der Hochschulen für gesellschaftspolitische Debatten, um die Institutionen für Bürger*innen erfahrbar zu machen. Hochschulen sind ein Ort der Begegnung, des Austausches und des sachlichen Disputes. Die dort gelebte demokratische Gremienkultur, welche durch die dringend notwendige Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) an Relevanz gewinnen würde, sieht die KSS nicht nur als demokratische Übung für Studierende und andere Mitgliedsgruppen, sondern als zivilgesellschaftlichen Motor für eine starke Demokratie in Zeiten von immer weiter erstarkenden Rechten, welche die Abschaffung der demokratischen Hochschulen und offenen Gesellschaft offensiv einfordern. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Hochschulen aufgefordert werden, durch ebendiese gelebte Demokratie auf die Zivilgesellschaft einzuwirken.

Mit Sorge ist zu betrachten, dass der Fokus verstärkt auf einem Wissenstransfer in die regionale Wirtschaft anstelle in die Gesamtheit der Gesellschaft und zum Wohle dieser liegt. Hier müssen kleingliedrigere Regionalkonzepte der Hochschulen ohne Einflussnahme des Landes ermöglicht werden. Dresden Concept bedient beispielsweise nur das Dresdner Stadtgebiet. Die Metropolregion mit ihren Hochschulstandorten in der unmittelbaren Umgebung bleibt hiervon allerdings nahezu unberührt. Hier bedarf es Anreize für stärkere Kooperationen zwischen den Hochschulen. Die Hochschulen insgesamt tragen zur erheblichen Verjüngung der sächsischen Gesellschaft an ihren Standorten bei; eine gänzliche Umkehr der Demographie ist jedoch nur durch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel möglich. Sachsen muss angehenden Wissenschaftler*innen Perspektiven abseits vom Hamsterrad der Drittmitteleinwerbung in Forschung und Entwicklung bieten. Ohne eine Beendigung der prekären Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb sowie den Erhalt und Ausbau von Infrastruktur werden weiterhin viele Studierende nach ihrem Studium dem Freistaat den Rücken kehren. Ebenfalls fehlt es an attraktiven Alternativen sowie an einer Willkommenskultur gerade in ländlichen Regionen, in denen junge Familien ihr neues Zuhause finden können.

Aus Sicht der KSS überwiegt in der „Dritten Mission“ die Ansicht, dass Hochschulen reine Ausbildungsorte darstellen, anstelle vielmehr das humboldtsche Bildungsideal zu vertreten. Jedoch können Hochschulen den Fachkräftebedarf in Sachsen nicht allein stemmen. Eine enge Abstimmung im gesamten mitteldeutschen Raum ist erforderlich. Nur so kann den Hochschulen und somit letztendlich den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, der Wirtschaft eigenständige, qualifizierte Fachkräfte zu geben, welche mehr als Hörsäle und Seminarräume gesehen haben und somit bereits Lebenserfahrung mit in die Berufswelt bringen.

Fächerabstimmung – Profilierung

Es bleibt Auffassung der KSS, dass eine Fokussierung auf hochspezialisierte Profillinien und die Konzentration bestimmter Fachbereiche auf einzelne Standorte sehr kritisch betrachtet wird. Dementsprechend müssen die Hochschulen aus unserer Sicht eine breite Fächervielfalt beibehalten. Nur so kann eine starke Interdisziplinarität und Forschungsvielfalt gesichert werden. Ein wissenschaftlicher Austausch über die Fächergrenzen hinweg ist aus Sicht der KSS für eine gute Lehre unabdingbar. Außerdem ist ein möglichst breites Studienangebot wichtig, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich über die Grenzen ihres Fachs weiterzubilden und so beispielsweise Wissen um andere Fächerkulturen oder auch die gesellschaftliche Verantwortung im späteren Berufsbild zu erlangen.

Wir erachten die gerade in der ursprünglichen Erstellung des HEP 2025 stark herausgestellte Position des MINT-Bereichs in Sachsen, insbesondere am Standort Dresden, im Vergleich zu den Geistes- und Sozialwissenschaften, die fortwährend Unsicherheiten gegenüberstehen und vor allem in Leipzig angesiedelt werden, weiterhin als hochproblematisch. Daher befürworten wir die Zielsetzung, die MINT-Quote lediglich über 40% halten zu wollen und diese beispielsweise nicht noch weiter auszubauen.

Sogenannte „Kleine Fächer“ müssen weiter erhalten bleiben und tragen unter anderem zur Attraktivität des Studien- und Wissenschaftsstandortes Sachsen bei.

Insgesamt erkennt die KSS das Spannungsverhältnis innerhalb der sächsischen Hochschulsteuerung seitens des Landes an. Sicherungsmechanismen zur Wahrung der Studiengangsvielfalt sollten dem Land zur Verfügung stehen. Jedoch ist die Einstellung von Studiengängen immer noch nicht partizipativ und autonom genug. Nicht nur, dass die Landesregierung durch den HEP 2025 einen großen Einfluss nimmt, auch innerhalb der Hochschule gestaltet sich die Beteiligung der Statusgruppen nicht umfassend genug. So wird über die Einrichtung, Aufhebung oder wesentliche Änderung von Studiengängen vom Rektorat entschieden, welches den Senat als das Statusgruppengremium auf Hochschulebene lediglich ins Benehmen setzen muss.

Es sollte selbstverständlich sein, dass bei einer möglichen Einstellung von Studiengängen folgende Punkte sichergestellt sind:

  1. die Qualität der Lehre der noch immatrikulierten Studierenden wird weiterhin hochgehalten
  2. das Betreuungsverhältnis leidet nicht unter einer Verlagerung.

Um dies zu gewährleisten sind die Betroffenen dieser Entscheidungen stärker einzubeziehen. Um die Prozesse partizipativer und demokratischer zu gestalten, muss das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz hinsichtlich der Strukturen, Gremien und deren Besetzung entsprechend angepasst werden.

Unabhängig von den Entscheidungsprozessen in den Hochschulen fordern wir die Landesregierung weiterhin auf, sich mit den Studierendenschaften, bei denen Fächerabstimmungen laut HEP-2025 greifen, in einen Dialog zu begeben und Aufklärungsarbeit über die Zukunft der Studierenden in den betroffenen Fachbereichen zu leisten.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeut*innenausbildung und den entsprechenden Änderungen der Studiengänge ergeben sich vor allem für Bachelorstudierende des 4. und 6. Semesters, die vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes angefangen haben zu studieren, erhebliche Probleme. Ab dem Wintersemester 22/23 wird es ihnen nur noch möglich sein, in einen klinischen Masterstudiengang immatrikuliert zu werden, wenn sie den polyvalenten Bachelorstudiengang abgeschlossen haben oder sich entsprechend nachqualifizieren konnten. Auch der Übergang in die Psychotherapeut*innenausbildung wird in einigen Fällen – zum Beispiel beim Studium eines nicht klinischen Masters – erschwert. Wir als Studierendenvertretung fordern daher von der Landesregierung, genug finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, den Übergang zu beiden Zeitpunkten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das heißt Studienangebote so lang wie möglich aufrechtzuerhalten, aber mindestens die Möglichkeit auf eine Nachqualifizierung zu sichern.

Für das Studium der Rechtswissenschaften haben wir bereits bei der Erstellung des HEP 2025 die Schwerpunktsetzung des in Leipzig vorhandenen Staatsexamensstudiengangs generell begrüßt. Zur Sicherung einer hochwertigen Ausbildung aller Fachbereiche ist es jedoch weiterhin nötig, dass die rechtswissenschaftlichen Studiengänge an Hochschulstandorten für eine breite Fächeranzahl zur Verfügung stehen, da Berufsfelder nicht nur informationstechnische Grundlagen, sondern vermehrt rechtswissenschaftliche Grundlagenkenntnisse erfordern. Sofern die Fachkräfte vorhanden sind, sollte es den Hochschulen freistehen, rechtswissenschaftliche Studiengänge beizubehalten.

Diversity

Leider stellen wir als KSS fest, dass sich Fortschritte im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit nur sehr langsam vollziehen und die sächsischen Hochschulen weiterhin ein großes Gleichstellungsdefizit aufweisen [3]. Auch wenn der Frauenanteil in der Professor*innenschaft langsam steigt, fehlen noch viel zu häufig weibliche Vorbilder für Frauen mit Ambitionen auf eine wissenschaftliche Karriere. Gerade die Arbeitsbedingungen von Gleichstellungsbeauftragten, welche mittlerweile häufig studentisch besetzt werden, sind oft nicht angemessen und es fehlt vor allem an infrastruktureller Ausstattung wie Räumen oder der Möglichkeit, sensible Akten zu verstauen. Eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten im SächsHSFG hat noch nicht stattgefunden. Die von uns bereits in der letzten Stellungnahme erwähnte Möglichkeit auf ein Teilzeitstudium erfährt ebenso nicht die Verbesserung, die für eine Weiterentwicklung der Chancengerechtigkeit notwendig ist. Noch immer sind deutlich zu wenig Studiengänge tatsächlich in Teilzeit studierbar. Im Jahr 2018 waren es bspw. an der TU Dresden nur 33 von 206 [4]. Aufgrund des häufig unbegründeten Widerstandes der Fakultäten, der die Erhöhung der Quote von in Teilzeit studierbaren Studiengängen verhindert, kommen wir zum Schluss, dass es auch hierfür eine verpflichtende gesetzliche Regelung braucht.

Generell darf die Herausforderung guter Gleichstellungskonzepte nicht nur bei den Hochschulen liegen, sondern der Freistaat muss geeignet unterstützen. Infolge des nächsten Doppelhaushaltes erscheint eine stärkere Mittelkürzung im Bereich der Gleichstellung zwar abgewendet, jedoch besteht Grund zum Zweifel, ob die nun abzurufenden Summen die dringend notwendige Weiterentwicklung in diesem Bereich ermöglichen. Im Bereich der seit Jahren weiterhin auszubauenden Inklusion erscheint diese Problematik noch schwerwiegender.

Bedingungen für den Mittelbau

Gute Lehr- und Studienbedingungen für uns Studierende befinden sich stets in starker Korrelation mit guten Arbeitsbedingungen für die Lehrenden. Dementsprechend möchten wir uns als KSS auch zu einzelnen Thematiken des akademischen Mittelbaus äußern. Als ein Hauptziel des Zukunftsvertrages ist für uns die Erhöhung der Quote unbefristet Beschäftigter von immenser Bedeutung. Kongruierend zum Betreuungsverhältnis ist auch hier die Erhebung einer Kennzahl für den gesamten Freistaat nicht maßgebend für eine umfassende Beurteilung. So ist beispielsweise die Maßgabe einer Quote von 40 % unbefristeter Beschäftigungen wenig aussagekräftig – während sie für einige Standorte eine deutliche Verbesserung bedeuten würde, stellt sie für weitere eine Verschlechterung dar. Auch in diesem Bereich muss zur Abschätzung ihrer Auswirkungen eine differenzierte Betrachtung erfolgen.

Zusätzlich werden alternative Karrierewege für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, wie sie im Koalitionsvertrag bereits angedeutet wurden, notwendig. Hier ist darauf zu achten, ein angemessenes und nicht zu hohes Lehrdeputat anzusetzen, sodass auch weiterhin eine forschungsbasierte Lehre die Grundlage des Studiums bleibt, ohne, dass Mitarbeitende dafür gezwungen sind über ihre Arbeitszeiten hinaus tätig zu sein.

Digitalisierung

Wie die Aufnahme der Gleichstellung in die Hochschulentwicklungsplanung, begrüßen wir auch sehr den Ansatz „Digitalisierung zu einer Kernaufgabe der sächsischen Hochschulentwicklung“ zu machen und hoffen ausdrücklich auf eine tatsächliche Umsetzung dieser Ankündigung. Jedoch möchten wir in Anbetracht der von uns befürworteten Kriterien des Diskriminierungsschutzes sowie der Barrierefreiheit hinzufügen, dass auch auf die Standards des Datenschutzes und die klare Bevorzugung von Open Source Software geachtet werden soll.

Es braucht genügend Kapazitäten, um die guten Ansätze, die es während der Corona-Pandemie gibt, fortzuführen. Die digitale Infrastruktur soll auf die beschriebenen Kriterien geprüft und mit der Unterstützung des Landes sachsenweit auf Vereinheitlichung hingewirkt werden. Durch Befragung der Studierenden müssen Daten zur Wirksamkeit der digitalen Konzepte erhoben und diese eingehend evaluiert werden. Auf dieser Grundlage sollten die besten didaktischen Methoden weiterentwickelt werden.

In diesem Rahmen möchten wir die Position des Hochschuldidaktischen Zentrums (HDS) noch einmal herausstellen und begrüßen dabei den Gewinn an Bedeutung dieser Institution. Im Hinblick auf die aktuelle gesellschaftliche Lage ist es angebracht, einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung der Hochschulen zu legen. Die Kompetenzen und Möglichkeiten des HDS sollten jedoch auch darüber hinaus vollumfänglich ausgeschöpft werden. Wir begrüßen weiterhin die Idee nach einer verpflichtenden Kooperation mit dem HDS, über entsprechende Steuerungsmechanismen. Denn eine gute Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und HDS wirkt sich neben der Lehre positiv auf zentrale Ziele des HEP-2025 wie Abbrecher*innenquote und Diversity-sensible Lehre aus. Ein gestärktes Hochschuldidaktisches Zentrum allein vermag jedoch die zunehmende Unterfinanzierung und die damit einhergehenden ausbaufähigen Rahmenbedingungen in der Lehre – vor allem auch im Beratungsangebot – nicht auszugleichen.

Forschung

Die KSS begrüßt das Ansinnen, den HAWs, die über die entsprechende Ausstattung verfügen, durch ein Promotionskolleg die Möglichkeit zur selbstständigen Durchführung von Promotionen zu geben. Damit die betroffenen Hochschulen sich im Forschungswettbewerb jedoch entsprechend behaupten können, muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen. Die KSS fordert daher weiterhin, dass allen forschenden Hochschulen durch ein angemessenes Budget, die Möglichkeit zum Aufbau eines aktiven Mittelbaus zur Verfügung gestellt wird. Wir unterstreichen unsere Forderung nach einer soliden Breitenförderung anstelle vereinzelter Leuchtturmprojekte und sprechen uns somit gegen die derzeitige Exzellenzstrategie aus. Die sächsische Hochschullandschaft muss auch im Bereich Forschung solide ausfinanziert sein.

Open Access

Sehr befürworten möchten wir die Ergänzung, dass Chancen des Publizierens im Open Access zur Verbesserung der Sichtbarkeit der sächsischen Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen und zu ihrer weltweiten Vernetzung genutzt werden sollen. Neben der Dämpfung steigender Informations- und Publikationskosten sowie der verbesserten Sichtbarkeit der Wissenschaftseinrichtungen, sehen wir es als wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Hochschulen an, Wissen niedrigschwellig in die Gesamtgesellschaft zu transferieren und entsprechend zu veröffentlichen.

[1] https://cloud.kss-sachsen.de/s/7iUMmzf3IZq6ce5

[2] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/Publikationen/Downloads-Bildungsfinanzen/bildungsfinanzbericht-1023206207004.pdf;jsessionid=DFC90B8213141D682E9743A17F48E5E5.live732?__blob=publicationFile

[3] https://www.kc-sachsen.de/files/chancengleichheit/Publikationen/Factbook_16.03.17_WEB_3.pdf

[4] https://www.stura.tu-dresden.de/verbesserung_des_teilzeitstudiums