Inklusion

Knapp jede*r vierte Studierende hat eine gesundheitliche Beeinträchtigung – das zeigt die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (DSW). Zahlreiche Studierende fühlen sich erschöpft. Das DSW spricht von einer Mental-Health-Krise unter den Studierenden. Hierzu braucht es umfassende Strukturen an den Hochschulen, die die Studierenden unterstützen und entlasten können und zugleich präventiv agieren.

Nicht alle Studierenden können alle Räume aufsuchen. Noch immer gibt es in und an den Hochschulen zahlreiche Barriere, die einen barrierefreien oder mindestens barrierearmen Zugang verhindern. Hochschulen müssen deshalb dringend die bereits heute geltende UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen und für barrierefreie Zugänge Sorge tragen. Das heißt:

  • alle Räume müssen zugänglich sein
  • redundante, barrierefreie Flucht- und Rettungswege
  • verständliche, mehrsprachige Beschilderung
  • Rollstuhlarbeitsplätze in Hörsälen, Seminarräume und Freiarbeitsflächen
  • barrierefreie Zugänge außerhalb der Hochschulgebäude

Doch nicht nur Zugänge sind nicht barrierefrei. Es fehlt zudem an einer Barrierefreiheit in den Lehrveranstaltungen durch fehlende Hilfen und Pausen, Abkehr vom Veröffentlichen von Lehrmaterialien und fehlenden Schulungen für das Lehrpersonal.

Die KSS setzt sich seit langer Zeit für die umfassende Einrichtung von Ruheräumen ein. Dennoch gibt es weiterhin nur eine geringe Zahl an Ruheräumen in den Hochschulgebäuden. Das liegt nicht nur am fehlenden Willen, sondern auch an fehlenden Finanzmitteln und verfügbaren Räumen.

In den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 konnte die KSS eine Erhöhung der Mittel für die psychosoziale Beratung der Studierendenwerke durchsetzen. Dennoch müssen Studierende weiterhin Monate auf einen Beratungstermin warten. Die Anlaufstellen sind überlastet und Wartezeiten erhöhen sich immer weiter. Als KSS sehen wir auch die Hochschulen in der Pflicht hier Unterstützungsangebote zu leisten.