Hochschulgesetz 2008

Zur Änderung des Hochschulgesetz 2008 hat die KSS Forderungen an das Gesetz gestellt. Ebenfalls erschien eine Broschüre zum SächsHG, welche verschiedene Aspekte für Studierende aufbereitet beleuchten soll. Inwieweit diese Broschüre aktuell war und veröffentlicht wurde, ist uns momentan nicht bekannt. Weitere Informationen zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens findet ihr auf dieser Seite.

  1. Demonstration zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetztes 2008
  2. Anhörung im Sächsischen Landtag
  3. Referent*innen-Entwurf und Stellungnahmen
  4. Demonstration zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetztes 2007
  5. Überblick über den Novellierungsprozess 2007

1. Demonstration zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetztes 2008

Demonstration „Jetzt geht’s um die Wurst! – Für ein besseres Hochschulgesetz!“ am 12.11.2008 in Dresden

Vor knapp einem Jahr gingen 10.000 sächsische Studierende in Dresden auf die Straße, um für ein besseres Hochschulgesetz mit mehr Mitbestimmung und gegen die Ökonomisierung im Entwurf der Staatsregierung zu demonstrieren.

Bisher wurde der Hochschulgesetzentwurf nur geringfügig verändert. Der nunmehr seit drei Jahren andauernde Novellierungsprozess soll am 12.11.2008 ein Ende finden. An diesem Tag wird der Sächsische Landtag in 2. und 3. Lesung über den Entwurf der Staatsregierung abschließend beraten und abstimmen. An diesem Tag wollen wir erneut auf der Straße unseren Protest zeigen und uns gegen die derzeitige marktorientierte und autokratische Ausrichtung des Hochschulgesetzes stellen.

Immer noch sollen externe Hochschulräte grundlegende Entscheidungen treffen, immer noch gibt es eine Allmachtsstellung des Rektorates, immer noch werden Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Gremien eingeschränkt und immer noch werden Hochschulen vorrangig an Effizienz und Wirtschaftlichkeit gemessen.

Während der Anhörung zum Gesetz wurde breite Kritik aus den Hochschulen deutlich. StudentInnen, HochschullehrerInnen, MitarbeiterInnen sowie VertreterInnen von Gewerkschaften und Studentenwerken zeigten die Mängel des Gesetzes auf.
Zur Sprache kamen nicht nur die verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich des Hochschulrates und dessen Kompetenzen. Auch die realen Anforderungen an eine autonome Hochschule wurden hervorgehoben: legitimierte Gremien, Mitsprache der Mitglieder, Freiheit von Forschung, Lehre und Studium sowie eine staatliche Finanzierung der Hochschule.
Die Quintessenz: Die von der schwarz– roten Koalition angestrebte „Verschlankung der Hochschule“ durch kleinere und „entmachtete“ Gremien ist nicht zielführend und lässt keine Mitbestimmung zu.

Wir fordern Mitbestimmung und demokratische Strukturen an den Hochschulen!
Wir fordern ein Studium als selbstbestimmte Bildung ohne Verwertungszwänge!
Wir fordern den Erhalt und die Herstellung der Tarifbindung aller Beschäftigten und wenden uns gegen prekäre Arbeitsverhältnisse an Hochschulen!

Neben dem Hochschulgesetz steht im Herbst 2008 der Staatshaushalt zur Debatte. Hier gilt es, die Hochschulen und Studentenwerke auszufinanzieren, jedoch wird der jahrelange Kahlschlag festgeschrieben. Hochschulen sollen mit dem neuen Gesetz Gebühren für die „Nutzung ihrer Einrichtungen“ erheben und damit versteckte Studiengebühren einführen, die der Gebührenfreiheit entgegenstehen.

Wir fordern eine umfassende Bildungsfinanzierung ohne irgendeine Art von Gebühren!

Dies alles sind Gründe, noch einmal zu signalisieren, dass wir uns gegen Demokratieabbau und Unterfinanzierung stellen. Wir rufen alle auf, am Mittwoch, dem 12.11.2008, in Dresden erneut zu zeigen, dass Demokratie und Mitbestimmung die Grundlagen von Hochschulpolitik und ‑gesetzgebung sein müssen!

Jetzt geht’s um die Wurst, denn jetzt geht es um dein gebührenfreies Studium mit Demokratie und Mitbestimmung!

2. Anhörung im Sächsischen Landtag

Anhörungen im Sächsischen Landtag am 04.09.2008

Am 4. September 2008 fand die öffentliche Anhörung zum Hochschulgesetz im Sächsischen Landtag statt. Zur Debatte standen der Entwurf der Staatsregierung (Drucksache 4/12712) und der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drucksache 4/8057).

Im Nachfolgenden könnt Ihr das Wortprotokoll des Landtages einsehen:

3. Referent*innen-Entwurf und Stellungnahmen

Referent*innen-Entwurf vom 29.01.2008

Am 29. Januar 2008 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht und auch der KSS zur Stellungnahme übersandt. Im Nachfolgenden ist aufgeführt, welche Organisationen damals Stellung nahmen und wo über die Gesetzesnovelle berichtet wurde. Viele der Dokumente liegen uns noch vor und können bei Interesse zur Verfügung gestellt werden!

  • Entwurf: Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (.pdf, 0,42 MB)
  • Begründung zum SächsHG-Entwurf (.pdf, 402 kb)

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Stellungnahmen der sächsischen Studierenden

  • Stellungnahme der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (.pdf, 145kb)
  • Stellungnahme des StudentInnenRates der Universität Leipzig (.pdf, 71kb)
  • Stellungnahme des Studentenrates der TU Dresden (.pdf, 162kb)
  • Stellungnahme des Studentenrats der Westsächsischen Hochschule Zwickau (.pdf, 140kb)
  • Stellungnahme des Studentenrates der Hochschule für Telekommunikation Leipzig (.pdf, 94kb)
  • Stellungnahme des Fachschaftsrates Erziehungswissenschaften der Universität Leipzig (.pdf, 65kb)
  • Stellungnahme des Fachschaftsrates Medizin der Universität Leipzig (.pdf, 134kb)
  • Stellungnahme des Fachschaftsrates Informatik der Universität Leipzig (.pdf, 74kb)
  • Stellungnahme des Fachschaftsrates Jura der Universität Leipzig (.pdf, 255kb)
  • Stellungnahme des Fachschaftsrates Kunstgeschichte der Universität Leipzig (.pdf, 9kb)
  • Stellungnahme einzelner Mitglieder der Universität Leipzig (.pdf, 34kb)

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Weitere Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Personalrats der TU Dresden (.pdf)
  • Stellungnahme des Personalrats der TU Chemnitz (.pdf)
  • Stellungnahme des Personalrats der TU BA Freiberg (.pdf)
  • Stellungnahme des Personalrats der Hochschule für Musik Dresden (.pdf)
  • Stellungnahme des Hauptpersonalrats (.pdf)
  • Stellungnahme der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig (.pdf, 1.696kb)
  • Stellungnahme der Landesvertretung Akademischer Mittelbau (.pdf)
  • Stellungnahme des Deutschen Gewerkschafts Bundes Sachsen (.pdf)
  • Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen (.pdf)

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4. Demonstration zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetztes 2007

Demonstration „Jetzt schlägt’s dreizehn! – Für ein gebührenfreies Studium mit Demokratie und Mitbestimmung“ am 13.12.2007 in Dresden

Die Gewerkschaften GEW Sachsen und Verdi rufen gemeinsam mit der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der Landesvertretung Akademischer Mittelbau in Sachsen auf zur Demonstration am 13.12.2007, ab 13:00 Uhr in Dresden, vom Fritz-Förster-Platz bis zum Sächsischen Landtag:

Am 13. Dezember 2007, 13 Uhr, findet in Dresden eine Großdemonstration unter dem Motto „Jetzt schlägt’s dreizehn! – Für ein gebührenfreies Studium mit Demokratie und Mitbestimmung“ statt. Anlass ist die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Diese nimmt mittlerweile drei Jahre in Anspruch und noch immer wird den Studierenden der sächsischen Hochschulen nicht Gehör geschenkt. Nein, fleißig wird an der Entdemokratisierung der Hochschule gearbeitet, so dass die Mitbestimmungsrechte der Studierenden, der HochschullehrerInnen und MitarbeiterInnen gleichermaßen betroffen sind. Die Novellierung des Gesetzes steht im bundesweiten Kontext der Ökonomisierung von Lehre und Forschung. Hochschulen sollen demnach schlanker und effizienter werden, damit sie schnell und flexibel auf die Anforderungen der Wirtschaft reagieren können. Das Ganze propagiert mehr Autonomie für die Hochschulen, meint aber massiven Demokratieabbau.

Alle Gruppen der Hochschulen sind fortwährend damit beschäftigt, Stellungnahmen zu verfassen und ihrer Meinung Gehör zu verschaffen. Bisher mit wenig Erfolg! Alle Meinungen, die den genannten Grundansatz in Frage stellen, werden bis dato vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und der SPD/ CDU-Koalition ohne wahrnehmbare Einbeziehung und Umsetzung im Gesetz ad acta gelegt.

Die Koalitionsregierung ist vielmehr damit beschäftigt, ein Hochschulgesetz zu erstellen, welches einem Minimalkonsens von CDU und SPD entspricht und den Anforderungen des Markts gerecht werden soll. Wiederholte Äußerungen, insbesondere des Ministerpräsidenten, Georg Milbradt (CDU), lassen befürchten, dass auch die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Sachsen zumindest seitens der CDU noch nicht aufgegeben worden ist. Mit einer möglichen Übertragung der Personalhoheit zunächst an die TU Dresden ist perspektivisch die Tarifbindung für alle Beschäftigten gefährdet. Grund genug für alle Beteiligten, sich auf die Straße zu begeben und zu zeigen, was sie davon halten. Menschen aus allen Mitgliedergruppen der Hochschulen werden am 13. Dezember dem Aufruf der StudentInnenRäte und der Gewerkschaften folgen und ihre Mitbestimmungsrechte einfordern! Für ein gebührenfreies Studium mit Demokratie und Mitbestimmung! Stimmen, die endlich gehört werden müssen, Stimmen die am Ende mit diesem Gesetz leben, lehren und lernen müssen.

Von der TU Dresden über die HTW Dresden und endlich hin zum Landtag geht der Demonstrationszug und richtet seine Botschaft nicht nur an die CDU-geführte sächsische Koalitionsregierung, sondern auch an die Bevölkerung und will damit zeigen, welche besondere Stellung die Hochschulen innerhalb der Gesellschaft einnehmen. Alle Beteiligten werden ihre Forderung nach einem wirklich modernen Hochschulgesetz erheben: ein Hochschulgesetz, welches sich auf die Ideen und Innovationen aller Mitglieder stützt und nicht auf marktorientierte Richtlinien reagiert! Nur Demokratie und Mitbestimmung stellen die Freiheit von Lehre und Forschung sicher!

Um den Erhalt und Ausbau der Hochschuldemokratie einzufordern, sind nicht nur Studierende aus Sachen aufgefordert, am 13. Dezember nach Dresden zu kommen, sondern alle Hochschulangehörigen der Republik. Denn: „Jetzt schlägt´s dreizehn – Für ein gebührenfreies Studium mit Mitbestimmung und Demokratie!“

5. Überblick über den Novellierungsprozess 2007

Zeitungsartikel aus EinsfürSieben (Zeitschrift des Studentenwerks Leipzig) aus Oktober 2007

Eigentlich könnten wir uns freuen. In § 6 der Arbeitsfassung vom 25.05.2007 des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) soll die Studiengebührenfreiheit festgeschrieben werden. Klingt grundsätzlich vernünftig. Allerdings hat diese Freiheit einen faden Beigeschmack. Diese gilt nur für das Erststudium bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. In Zeiten von Bachelor-Abschlüssen ist diese Freiheit sehr begrenzt. Aufbaustudiengänge sowie Zweitstudium sollen künftig kosten, wobei einige Masterstudiengänge gebührenfrei bleiben könnten. Lebenslanges Lernen, wie es immer gefordert wird, scheint teuer zu werden.

Die Gruppenuniversität scheint künftig ausgedient zu haben. Zumindest könnte mensch auf diesen Gedanken kommen. So soll nach den Plänen des SPD-geführten Wissenschaftsministeriums das Konzil, das höchste beschlussfassende Gremium an Sachsens Hochschulen, abgeschafft werden. Stattdessen wird ein Hochschulrat gegründet – und der soll zu Dreivierteln aus Hochschulexternen bestehen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll von der Staatsregierung, der Rest vom Senat benannt werden. Immerhin dürfen Studierende als VertreterInnen im Senat auch einen Vorschlag unterbreiten.

Was das für die demokratischen Strukturen an einer Hochschule bedeutet, kann sich jedeR ganz einfach ausrechnen. Die Mitbestimmung der vier Gruppen (ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, sonstige MitarbeiterInnen und Studierende) auf höchster Ebene ist faktisch nicht mehr vorhanden.

Viel Besseres hat die Landesregierung mit dem akademischen Senat auch nicht vor. Zwar sollen weiterhin alle vier Gruppen vertreten sein, aber die Größe wird deutlich verschlankt. Die Hauptleidtragenden sind, wie eigentlich immer, die Studierenden. Bei maximal 17 zukünftigen SenatorInnen muss laut Gesetzesentwurf die HochschullehrerInnenmehrheit gewahrt bleiben, so dass vielleicht drei KommilitonInnen dann noch Rede- und Stimmrecht im Senat haben werden.

Nicht so schlimm, könnten jetzt einige sagen. Stimmt eigentlich, weil der Senat auch fast nichts mehr zu entscheiden haben soll. Über Berufungen und die Genehmigung von Studiendokumenten beispielsweise soll künftig das Rektorat in Eigenverantwortung entscheiden. Der Senat ist degradiert zur Verabschiedung fakultätsübergreifender Ordnungen und zur Rektorenwahl, wobei der/ die KandidatIn vom Hochschulrat vorgeschlagen wird. Sonst darf der Senat noch zu allem Stellung nehmen.

Neben der bevorstehenden Entdemokratisierung der sächsischen Hochschulen plant die Landesregierung auch den großen Wurf der Personalautonomie und greift die gesetzlichen Flächentarifverträge an. So wird beispielsweise die TU Dresden in einem Modellversuch stellvertretend für die sächsischen Hochschulen beweisen können, dass das Rektorat verantwortungsbewusst mit den Steuergeldern des Landes umgehen kann. Leidtragende werden sicherlich die MitarbeiterInnen sein, da die Summe der zur Verfügung gestellten Personalmittel nicht steigen wird, sondern lediglich eine Umverteilung erleichtert wird. Die Personalautonomie an Hochschulen für die Förderung der Eliten und Spitzenforschung greift somit in die Rechte und Pflichten der wissenschaftlichen und sonstigen MitarbeiterInnen ein. Die HochschullehrerInnen werden von den Regelungen nicht berührt, da diese weiterhin nach Landesbesoldungsgesetz entlohnt werden und in aller Regel Beamte des Freistaates Sachsen sind.

Das neue SächsHSG wird seit über zwei Jahren erarbeitet und steht kurz vor dem parlamentarischen Verfahren, d. h. ein in Kraft treten im Frühjahr 2008 scheint wahrscheinlicher denn je. Gab es noch im Sommer 2007 eine Regierungskrise, da CDU und SPD sich nicht auf eine gemeinsame Lesart der Personalautonomie einigen konnten, scheint diese im Bereich Hochschulgesetzgebung beigelegt zu sein.

Für die Mitglieder der Hochschulen, insbesondere die Studierenden, bleibt als Fazit zu dem vorliegenden Entwurf: weniger Mitbestimmung, weniger Demokratie, zentrale Managementstrukturen mit TOP-Down-Hierarchien an Hochschulen und Konsumentendenken im Bildungssektor. Die Fremdbestimmung der Hochschulmitglieder durch einzelne Personen wird also steigen, so dass eine Fremdbestimmung unumgänglich erscheint. Diese sollte jedoch gerade an einem Ort der Freiheit von Forschung und Lehre so gering wie möglich sein!

Bevor wir in unseren Rechten beschnitten werden, sollten wir die Rechte als BürgerInnen des Freistaates Sachsen abermals wahrnehmen und den Abgeordneten in Dresden zeigen, was wir von diesem Gesetzesentwurf halten. Bereits jetzt hat die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), der Zusammenschluss der sächsischen Studierendenräte, die Kampagne „Sie verlassen den demokratischen Sektor – Für ein gebührenfreies Studium mit Demokratie und Mitbestimmung“ gestartet. Für das Wintersemester sind weitere Aktionen geplant. Informiert Euch und gestaltet mit! (FAK, GE)