PM 10/2015 – WissZeitVG

Hösler: „Wir brauchen echte Reformen und keine Reförmchen im Hochschulbereich.“

Nach der Neuerung des Referent*innenentwurfs vom 04.09.2015 zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und deren Behandlung im Bundesrat am 16.10.2015 spricht sich die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) gegen die Höchstdauer von vier Jahren für studentische Hilfskräfte aus. “Der eigentliche Auftrag zur weitläufigen Verbesserung von Arbeitsstandards für Studierende wird damit verfehlt.”, so Paul Hösler, Sprecher der KSS.

Die bisherige Fassung sah eine Höchstdauer von sechs Jahren vor, welche die KSS neben der erstmaligen Erwähnung studentischer Hilfskräfte im Gesetz für begrüßenswert erachtete. Studentische Hilfskräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Lehre und tragen auch zu einer Verstetigung der Lehrqualität und Qualitätssicherung bei. “Diese vier Jahre stellen sich bei einer Vielzahl von Szenarien, wie einem Wechsel des Studiengangs, Zweitstudium, Diplomstudiengängen und Staatsexamen, als schwierig heraus. Die Kernproblematik der übermäßigen Befristung von Stellen und die daraus resultierende Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen werden im Entwurf nicht entschieden genug angegangen.”,  so Hösler weiter. Sollte der Entwurf nicht erneut abgeändert werden, ist von der ursprünglichen positiven Tendenz zu diesem Passus nicht mehr viel übrig.

Auch für Studierende mit Kindern ist keine Besserung aufgrund dieser Gesetzesvorlage vorgesehen. “Studierende, die in Elternzeit gehen, bekommen diese Zeit nicht auf die Höchstdauer von vier Jahren angerechnet. Gerade im Sinne des Ideals der familienfreundlichen Hochschule ist dies ein falscher Weg.”, so Hösler abschließend.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Paul Hösler, Sprecher der KSS, unter 0171 6204479

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