PM 13/16 – Verwaltungsgericht Leipzig drückt sich vor grundsätzlicher Entscheidung zu Studiengebühren

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen zeigen sich enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zur Klage einer Studentin der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig gegen die dort erhobenen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen.

Die Möglichkeit zur Erhebung dieser Studiengebühren nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) stellt schlichtweg eine ausgrenzende Praxis dar. „Wir hatten uns erhofft, dass das Urteil die diskriminierende Praxis an der HMT Leipzig insgesamt zurückweist“, so Felix Ramberg Sprecher der KSS. „Das Urteil hätte die sächsische Landesregierung weiter unter Druck gesetzt, dieses freiheitsfeindliche Hochschulgesetz endlich zu novellieren!“ Es ist aus Sicht der GEW und KSS unverständlich, dass die Koalition das SächsHSFG noch nicht an diesem Punkt nachgebessert hat. „Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: ‚Der Zugang zu Bildung ist und bleibt kostenfrei. Wir stehen weiterhin für ein gebührenfreies Studium ein.‘ Angesichts des Fortbestehens der Gebühr an der HMT bleibt der Koalitionsvertrag der sächsischen Staatsregierung wohl mindestens an dieser Stelle ein leeres Versprechen“, ergänzt David Jugel, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW für Hochschule und Forschung.

Die HMT Leipzig erhob die Gebühr erstmalig im Jahr 2013. Bereits bei der Einführung gab es zahlreiche Proteste von gewerkschaftlicher und studentischer Seite. Neben der KSS und der GEW haben sich auch viele sächsische Studierendenvertretungen sowie weitere bundesweite Zusammenschlüsse mit der Klägerin solidarisiert. „Durch Studiengebühren wird nur eine Bildung von scheinbaren Eliten befördert, welche wir strikt ablehnen. Dass die HMT durch eine unzureichende Grundfinanzierung zur Erhebung dieser Gebühren genötigt wurde, ist der sächsischen Regierung zuzuschreiben“, so Paul Hösler, ebenso Sprecher der KSS. Das Gericht hat kein grundsätzliches Urteil gefällt, sondern lediglich die fehlerhafte erste Fassung der Gebührenordnung der HMT Leipzig bemängelt. Schlussfolgernd sei der Gebührenbescheid der HMT Leipzig gegenüber der Studentin rechtswidrig gewesen und wird zurückgenommen. „Es ist erfreulich für die Studentin, dass sie von den Gebühren befreit worden ist. Ein grundsätzliches Urteil zur Thematik von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen wäre jedoch notwendig gewesen“.

Die KSS und die GEW wiederholen daher ihre Forderung an die sächsische Staatsregierung, die Möglichkeit zur Erhebung solcher Gebühren so schnell wie möglich aus dem SächsHSFG zu streichen und die Hochschulen durch ausreichende Finanzierung in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben ohne die Erhebung derartiger Gebühren zu erfüllen. „Auch an anderen Stellen bedarf dieses Gesetz dringend einer Novellierung. Wir werden nicht locker lassen, bis das Gesetz endlich den Wünschen der Studierenden entspricht!“, so Hösler und Ramberg abschließend. „Dabei haben die Studierenden die Unterstützung der GEW“, pflichtet Jugel bei.

Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher der KSS.

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