PM 11/17 Studierende und Beschäftigte an Sachsens Hochschulen haben ein besseres Gesetz verdient!

Gemeinsame Pressemitteilung der Konfernez Sächsischer Studierendenschaften und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Aus Anlass der heute im Sächsischen Landtag stattfindenden Beratung eines Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes fordern der Landesverband Sachsen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Sachsen) und die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) deutlich weitergehende Änderungen am geltenden Landeshochschulgesetz.

„Die KSS forderte bereits in einer Stellungnahme im Rahmen der Anhörung von der Staatsregierung beispielsweise eine Promovierendenvertretung. Darüber hinaus sprach sich neben uns eine Reihe von Sachverständigen im Wissenschaftsausschuss am 14. August für die Streichung der Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft aus“, führt Daniel Irmer, Sprecher der KSS, aus. Nicht nur hier unterbreiten GEW und KSS konkrete Vorschläge.

“Für gute Beschäftigungsbedingungen reichen die im Entwurf enthaltenen Regelungen nicht aus” betont David Jugel, stellvertretender Vorsitzender der GEW Sachsen aus dem Bereich Hochschule und Forschung. So schlägt die GEW Sachsen unter anderem eine Verankerung des „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ im Gesetz vor und die Streichung der Regelung, die nur befristete Beschäftigung bei Finanzierung aus Drittmitteln erlaubt.

Bernd Hahn, Sprecher des Landesausschusses der Studentinnen und Studenten der GEW Sachsen ergänzt: „Auch die Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit und für ein Zweitstudium sowie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gehören abgeschafft, denn sie errichten unnötige Hürden für die Teilhabe an Hochschulbildung.“

In der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses sind nicht einmal die in der Anhörung empfohlenen Änderungen am vorliegenden Entwurf aufgegriffen worden. Dabei bleiben rechtlich bedenkliche Fragen, zum Beispiel zur Begrenzung der familienpolitischen Komponente auf Tenure-Track-Stellen, offen. „GEW und KSS fordern die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, einen Entwurf für eine umfassende Novellierung des Landeshochschulgesetzes vorzulegen, der auch die noch offenen Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt „, so Irmer und Jugel abschließend, „und stehen für Gespräche hierzu jederzeit bereit.“

Für Nachfragen stehen zur Verfügung: Daniel Irmer (Sprecher KSS, 0170 5524069) und Torsten Steidten (Vorsitzender Bereich Hochschule und Forschung der GEW Sachsen, 0177 3339475)

Die Pressemitteilung als *.pdf-Datei
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
Drs 6/10699 Entschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses
Stellungnahme der KSS zur kleine Novelle des SächsHSFG

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