Wahlprüfsteine der KSS

Wir präsentieren die Antworten der Parteien auf unsere Fragen:

Mitbestimmung für Studierende aufwerten

  • Welche Änderungen im Hochschulgesetz halten Sie für notwendig,um die gewählten Gremien und die Mitbestimmung der Studierenden in der akademischen Selbstverwaltung zu stärken und werden Sie sich für eine Regelung zu Aufwandsentschädigungen für Gremien der Hochschule und Studierendenwerke einsetzen?
  • CDU:
    Mit der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes in dieser Legislaturperiode wurden die Hochschulautonomie und auch die Gremienarbeit weiterentwickelt und gestärkt. Wir sehen aktuell keinen weiteren Bedarf, auch im Hinblick auf die Aufwandsentschädigungen, weitere Änderungen vorzunehmen.
  • Die Linke:
    Die studentische Mitbestimmung muss gestärkt werden, indem eine Viertelparität in den akademischen Gremien eingeführt wird. Wir setzen uns für studentische Prorektor:innen im Rektorat ein. Studierende müssen für die Arbeit in den Gremien der Hochschulen eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommen. Die direkt gewählten Gruppengremien wie Senat und Fakultätsrat benötigen mehr Kompetenzen gegenüber den exekutiven Organen. Der Hochschulrat muss zu einem Hochschulbeirat werden, der nur eine beratende Funktion hat und eine Brücke in die Gesellschaft sein kann.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Wir wollen den demokratisch gewählten Organen und Gremien der Hochschule stärkere Verantwortung zukommen lassen. Durch eine Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes streben wir zukünftig eine paritätische Besetzung von Senat und Fakultätsräten an. Wir stehen für eine konsequente Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Studierenden an unseren Hochschulen. Dieses Engagements muss man sich derzeit auf vielen Ebenen »leisten können«. Daher wollen wir die Einführung von angemessenen Sitzungsgeldern für die gesetzlich vorgesehenen Gremien, Organe und Beauftragtenstellen prüfen. Darüber hinaus wollen wir die vielfältige Arbeit der Landesstudierendenvertretung durch eigene Mittel für laufende Zwecke absichern.
  • SPD:
    Die SPD Sachsen möchte dem Senat als Kollegialorgan mehr Kompetenzen einräumen. Außerdem soll die Zusammensetzung des Erweiterten Senats als Wahlversammlung für Rektor:innen und Prorektor:innen geändert werden: Eine paritätische Zusammensetzung wird angestrebt, damit alle Mitgliedergruppen (Studierende, Professor:innen, akademisches Personal und andere Beschäftigte) gleichberechtigt an der Wahl der Hochschulleitung beteiligt sind. Die Regelung zur Entlastung bei ehrenamtlicher Gremientätigkeit, bspw. Aufwandsentschädigungen für Gremiensitzungen, soll auch in Zukunft den Hochschulen bzw. Studierendenwerken überlassen bleiben. Als SPD Sachsen werden wir darauf achten, dass die Regelungen zu Gremiensemestern eingehalten werden und diese bei Bedarf im Hochschulgesetz anpassen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Der Hochschulrat sollte ein rein beratendes Gremium werden. Seine Kompetenzen, wie die Mitwahl der Hochschulleitung, gehören zurück in die Senate. Darüber hinaus soll das Rektorat bei der Einrichtung, Aufhebung und wesentlichen Änderung von Studiengängen nicht nur im Benehmen, sondern im Einvernehmen mit dem Senat handeln – gleiches gilt bei der inhaltlichen Festlegung von Hochschullehrerstellen zwischen Rektorat und Fakultätsrat.

[Einklappen]
Gut ausgestattete Hochschulen

  • Welcher Stellenaufwuchs an den Hochschulen ist bei den befristeten und unbefristeten Stellen notwendig, um gute Lehre und Forschung zu ermöglichen und dabei Themen wie Nachhaltigkeit, Antidiskriminierung und Digitalisierung voranzubringen und sind für letztere Themen Sonderzuweisungen notwendig?
  • CDU:
    Mit der Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung für die sächsischen Hochschulen ist die Voraussetzung für eine langfristige Sicherung und Entwicklung der Finanzierung der akademischen Ausbildung, von Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen gelegt. Bestandteil dieser Zuschussvereinbarung sind auch Mittel für besondere Aufgaben, die in den kommenden Jahren aufwachsen werden. Damit haben wir aus unserer Sicht den vorstehenden Themen entsprechend auch in der Finanzausstattung in besonderem Maße Rechnung getragen.
  • Die Linke:
    Alle Menschen, die an den Hochschulen beschäftigt sind, verdienen gleichermaßen unsere Wertschätzung. Wir wollen den gesamten wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unter- und Mittelbau an Hochschulen stärken. Deshalb wollen wir befristete und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen. Wir fordern stattdessen: Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden! Für Dauerstellen dürfen keine befristeten Arbeitsverträge geschlossen werden. Die Zahl der Befristungen an Hochschulen muss deutlich sinken. Außerdem muss es endlich einen studentischen Tarifvertrag geben, damit auch studentische Beschäftigte vor Ausbeutung geschützt werden. Dem akademischen Mittelbau fehlt bislang eine gesetzlich verankerte Vertretung auf Landesebene – sie muss eingerichtet werden. Für Lehrbeauftragte an Musik- und Kunsthochschulen fordern wir eine deutlich bessere Vergütung. Für zusätzliche Aufgaben müssen Hochschulen auch zusätzliche finanzielle und personelle Ausstattung erhalten. Dazu gehören auch die Bereiche wie Nachhaltigkeit, Antidiskriminierung und Digitalisierung. Auf der Bundesebene setzen wir uns dafür ein, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) abzuschaffen und stattdessen ein Wissenschaftsqualifizierungsgesetz zu beschließen.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Gute Wissenschaft braucht attraktive und planbare Arbeitsbedingungen. Wir treten daher für eine fortlaufende Erhöhung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen neben der Professur ein, um sowohl den Anspruch der Studierenden auf beste Lehr-und Studienbedingungen als auch den Anspruch der wissenschaftlich Beschäftigten auf planbare Karrierewege zu verwirklichen. Mit der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes wurden die Beschäftigungskategorien Lecturer in Lehre oder Forschung sowie Wissenschaftsmanager:in als unbefristete Beschäftigungsverhältnisse neu eingeführt. Deren eigenständige Profile wollen wir weiterentwickeln. Daneben unterstützen wir, dass grundsätzlich alle dauerhaft an der Hochschule anfallenden Aufgaben auch von dauerhaft Beschäftigten ausgeführt werden. Dafür braucht es als Voraussetzung eine auskömmliche Grundfinanzierung unserer Hochschulen. Die Themen Nachhaltigkeit, Antidiskriminierung und Digitalisierung sind gesetzliche Aufgaben der Hochschulen und sollten daher regelhaft durch die Grundfinanzierung und in den Anreizsystemen abgedeckt werden können. Für darüber hinaus gehende Bedarfe sind zweckgebundene Sonderzuweisungen möglich und durch kommende Haushalte bereitzustellen.
  • SPD:
    Mit der im Mai 2024 unterzeichneten achtjährigen Zuschussvereinbarung sowie dem Hochschulentwicklungsplan 2025plus [1] wurde bereits jetzt der strategische, organisatorische und finanzielle Rahmen für die weitere Entwicklung der sächsischen Hochschullandschaft gesetzt und mit einem leichten Aufwuchs verbunden. Für die SPD Sachsen ist klar, dass gute Lehre und innovative Forschungen Verlässlichkeit brauchen. Mit Dauerstellen für Daueraufgaben wird diese für das wissenschaftliche Personal hergestellt. Und neuen Aufgaben wie Digitalisierung, Transfer, Nachhaltigkeit oder Internationalisierung müssen sich auch die Hochschulen dauerhaft stellen. Wir wollen daher 450 zusätzliche Dauerstellen an Hochschulen schaffen und die Quote von unbefristeten Beschäftigungen auf über 45 Prozent anheben. Zum Jahr 2028 kann die neu abgeschlossene Zuschussvereinbarung einer Revision unterzogen werden. Je nach Entwicklung soll davon Gebrauch gemacht werden. Für uns wäre zudem vorstellbar, die Grundfinanzierung der Hochschulen jährlich um 3,5 Prozent zu steigern, um auch so zu einer stärkeren Verlässlichkeit beizutragen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Die Ausbildungs- und Innovationsfähigkeit der Hochschulen muss durch bessere finanzielle und personelle Ressourcen gestärkt werden, damit wir bestmögliche Ausbildungs- und Forschungsbedingungen garantieren können. Alle zusätzlich benötigten Stellen müssen in der neuen Zuschussvereinbarung verankert werden.

[Einklappen]
Mehr Qualität in Lehre und Studium

  • Welche Maßnahmen des Freistaates sind notwendig, um die hohe Qualität von Lehre und Studium sicherzustellen und dabei Entwicklungen wie die Individualisierung der Lernwege und der Betreuung, der Flexibilisierung des Studiums und stärkere Kontrolle der Lehrqualität zu berücksichtigen?
  • CDU:
    Mit dem neuen Hochschulgesetz haben wir den sächsischen Hochschulen einen rechtlichen Rahmen an die Hand gegeben, um im Rahmen ihrer Autonomie die Entwicklung von Forschung und Lehre selbst im Interesse der Studentinnen und Studenten und der Entwicklung der Lernwege und Lehrqualität voranzubringen. Aus unserer Sicht sind diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen angezeigt, zumal in den Hochschulen selbst Qualitätskontrolle bspw. durch Lehrevaluationen stattfindet.
  • Die Linke:
    Wir setzen uns dafür ein, dass Studierende überall das Recht bekommen, ein mindestens zweisemestriges Orientierungsstudium zu absolvieren. Es soll nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Wir wollen zudem einen Rechtsanspruch auf Teilzeitstudium einführen. Um die Qualität des Studiums zu sichern, plädieren wir dafür, eine Akkreditierungspflicht des Lehrangebotes auch in Sachsen einzuführen. Außerdem fordern wir, dass die Begrenzung von Prüfungsversuchen im Hochschulgesetz endgültig abgeschafft wird.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Die individuellen Hintergründe der Studierenden werden immer heterogener und die Anforderungen an lebenslanges Lernen sowie akademische Aus-und Weiterbildung immer diffenzierter. Der Zugang zu hochschulischen Angeboten soll daher mit unterschiedlichen Bildungsbiographien und in allen Lebensphasen und Lebenslagen möglich sein. Dafür ist der verstärkte Ausbau von Teilzeitstudienangeboten wesentlich und die individuelle Anpassung von Studienverlaufsplänen zu ermöglichen. Wir möchten die enge fachliche Begleitung der Studierenden durch Tutorien und Bildungsberatung- und -kooperationen in allen Phasen des Studiums stärken. Unser Ziel ist die bestmögliche Vermeidung von Studienabbrüchen. Um Flexibilität bestmöglich zu unterstützen, setzen wir auch auf den regelhaften Ausbau von standardisierten digitalen sowie hybriden Lehrangeboten neben der Präsenzlehre und die Bereitstellung von freien Lehrformaten (Open Educational Resources). Gute Lehre kommt eine Schlüsselfunktion für beste Studienbedingungen, Begeisterung für Wissenschaft und erfolgreiche Studienabschlüsse zu. Daher wollen wir Lehrleistungen und kontinuierliche hochschuldidaktische Qualifizierung stärker in den hochschulischen Anreizsystemen und bei Berufungen gewichten. Zudem streben wir eine Regelung für Lehrfreisemester an.
  • SPD:
    Gute Lehre ist Basis für ein erfolgreiches Studium. Die Hochschulen haben die Aufgabe, gesellschaftlich relevante Forschung und Lehre mit interdisziplinärem Fokus zu vermitteln. Durch eine verlässliche Grundfinanzierung, Kontinuität beim akademischen Personal und studentische Tutorien, eine verbesserte Betreuungsrelation und die Umsetzung der „Strategie der digitalen Transformation im Hochschulbereich” wollen wir optimale Studienbedingungen schaffen. Zudem wollen wir Lehre und Studium durch die Schaffung eines Lehrfreisemester aufwerten. Um Qualität zu sichern sowie eine Flexibilisierung des Studiums zu ermöglichen, treiben wir die digitale Vernetzung von Studienangeboten, die hochschuldidaktische Qualifizierung sowie den Austausch von Lehr- und Lernmaterialien (OER) auf einer gemeinsam genutzten Plattform voran. So entsteht die Virtuelle Hochschule Sachsens.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Damit die Hochschulen ihren Bildungs- und Forschungsauftrag erfüllen können, braucht es mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal. Dazu gehören Professoren, wissenschaftliche Assistenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Laboringenieure. Wir setzen uns dafür ein, dass der finanzielle Rahmen dafür zur Verfügung steht, diese hochqualifizierten Menschen als Lehr- und Forschungspersonal zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) unterstützen mit ihrer hohen Lehrkapazität die professorale Lehre immens, werden aber dafür bisher nicht entsprechend entlohnt. Um eine Besserstellung der LfbA zu erreichen, sind gesetzliche Rahmenbedingungen für eine leistungs- und qualifikationsgerechte Einstufung der LfbA zu schaffen. Der wissenschaftliche Nachwuchs in Sachsen soll seine berufliche Zukunft sicherer planen können. Hierfür fordern wir tarifgebundene Arbeitsverträge in Vollzeit (nur auf eigenen Wunsch in Teilzeit), mit Mindestlaufzeiten nicht unter einem Jahr sowie einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte. Ebenso wie an Universitäten soll es an Fachhochschulen unbefristete Assistenzstellen geben. Damit wird die Forschungstätigkeit der Hochschulprofessoren gestärkt, die im Vergleich zu den Universitätsprofessoren eine um 30 % höhere Lehrbelastung haben.

[Einklappen]
Feminismus

  • Wie unterstützen Sie die Hochschulen bei der Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte und beim Bau genderneutraler Toiletten und was planen Sie, um Gleichstellung besser institutionell zu verankern und den Professorinnenanteil zu erhöhen und die Gender-Studies-Forschung zu fördern?
  • CDU:
    Dies regeln die Hochschulen im Rahmen ihrer Eigenorganisation und der Hochschulautonomie. Eine gesonderte Regelung sehen wir als nicht erforderlich an.
  • Die Linke:
    Für die Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte und den Bau genderneutraler Toiletten müssen die sächsischen Hochschulen die notwendigen finanziellen Mittel vom Freistaat erhalten.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils an Professuren und in Führungspositionen an. Hierfür sind zunächst die bestehenden gesetzlichen Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit und Personalentwicklung umzusetzen. Das Gastprofessorinnenprogramm wollen wir verstetigen und unter Beteiligung der Koordinierungsstelle für Chancengleichheit weiterentwickeln. Wir unterstützen Maßnahmen der Hochschulen, die Ansprache der Geschlechter in von ihnen jeweils unterrepräsentierten Studiengängen weiterzuentwickeln und Studienangebote geschlechtersensibel und transdisziplinär auszugestalten. Die Geschlechterforschung bietet wichtige Impulse und hat Transferrelevanz für eine Vielzahl an Disziplinen, insbesondere auch im naturwissenschaftlich-technischen und medizinischen Bereich. Wir setzen uns daher für eine dauerhafte Etablierung einer Professur in Sachsen ein. Die kostenfreie Bereitstellung von Menstruations-und anderen Hygieneartikeln leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau von sozialer Ungleichheit und Enttabuisierung. Wir ermutigen die Hochschulgemeinschaften entsprechende Beschlüsse zu fassen, Pilotprojekte anzustoßen oder ein dauerhaftes Bekenntnis zur Etablierung abzugeben. Dies ist im Rahmen der Hochschulautonomie und der Globalzuschüsse derzeit bereits möglich. Der Bau von genderneutralen Toiletten ist sinnvoll, unterfällt aber den geltenden Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts.
  • SPD:
    Schon heute sind kostenfreie Menstruationsartikel in einigen Kommunen verfügbar – so geht faire Gesundheitsvorsorge. Wir möchten, dass sich der Freistaat Sachsen diese Kommunen zum Vorbild nimmt und in seinen öffentlichen Gebäuden, also auch den Hochschulen, kostenfreie Menstruationsartikel ebenso selbstverständlich wie kostenfreies Toilettenpapier zur Ausstattung gehören. Den Bau von genderneutralen Toiletten gilt es bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Mit der letzten Hochschulgesetznovelle wurde die Gleichstellung weiter gestärkt und das Kaskadenmodell verbindlich verankert. Jetzt gilt es die Gleichstellungskonzepte fortzuschreiben. Ziel ist dabei, Frauen in der Wissenschaft besonders zu fördern. Außerdem planen wir, das Gastprofessorinnen-Programm auszubauen und das Sachsen-Technikum zur Förderung von jungen Frauen im MINT-Bereich in die Fläche zu bringen. Für die Gender-Studies-Forschung stehen einerseits die Mittel aus der Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend der jeweiligen Profilbildung zur Verfügung, andererseits das bewährte Förderinstrument der Landesforschungsförderung, das auch zukünftig einen Schwerpunkt für die Geistes- und Sozialwissenschaften besitzen soll.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Zur Förderung der Gleichstellung setzen wir uns für angemessene Informationen über die Berufe in Schulen und der Öffentlichkeit ein – in technischen Berufen mit mehr Zielgruppenorientierung auf Frauen, bei pädagogischen auf Männer.

[Einklappen]
Inklusion

  • Wie sollen bestehende Lücken in der Barrierefreiheit von Gebäuden und Lehre geschlossen, die Dauerleidensproblematik bei Nachteilsausgleichen gelöst werden und wie wird Inklusion institutionell verankert, sichtbar und die finanzielle und personelle Ausstattung verbessert?
  • CDU:
    „Inklusion und Barrierefreiheit werden von den sächsischen Hochschulen bereits jetzt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach dem Sächsischen Hochschulgesetz erfolgreich umgesetzt (siehe §5, Abs.2 Nr. 14). Auch hierfür stehen ihnen im Rahmen der Zuschussvereinbarung entsprechende Mittel zur Verfügung. Die Aufgabe des Nachteilsausgleichs bei Dauerleidensproblematiken ist eine Aufgabe, welche die Hochschulen selbst verantworten. Hierzu trifft auch der HochschulentwicklungsplanPlus unter Pkt. 5.5, Inklusion auch entsprechende Aussagen. Die Hochschulen sind beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes Inklusion die Fragen des Nachteilsausgleichs bei Dauerleidensproblematiken hinreichend und nach unserer Erwartung unbürokratischer und effizienter als bisher im Interesse der Betroffenen zu regeln.
  • Die Linke:
    Wir wollen geschlechtergerechte und inklusive Hochschulen. Die Gleichstellungsbeauftragten und Inklusionsbeauftragten müssen angemessen mit Räumen und Ressourcen ausgestattet werden. Für ihre Tätigkeit sind sie zu entlasten, indem ihr Lehrdeputat verkleinert, ihre Qualifizierungszeit verlängert und eine Beurlaubung ermöglicht wird. Studentische Beauftragte sind angemessen für ihre Arbeit zu vergüten. In den Gremien der Hochschulen soll eine Quote von nicht-männlichen Mitgliedern eingehalten werden. Studierende mit Behinderungen sollen deshalb einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich erhalten: Im Hochschulrecht muss verankert werden, dass sie nach einer krankheitsbedingten Unterbrechung des Studiums zurückkehren können. Campus und Lehre müssen barrierefrei werden. Auch die digitale Barrierefreiheit an Hochschulen wollen wir ausbauen und sicherstellen. Darüber hinaus setzen wir uns für den Schutz aller Hochschulangehörigen vor Diskriminierung ein. Zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt soll es unabhängige Beratungsstellen und Präventionsmaßnahmen geben. Die Queer- und Gender-Studies, die Antirassismus- und die Kolonialismus-Forschung müssen einen festen Platz an den sächsischen Hochschulen haben. Ihre Lehrstühle sind vom Freistaat angemessen auszustatten.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Unsere Hochschulgebäude bedürfen einer umfassenden Gesamtschau-und -lösung bezüglich ihrer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Der Zugang zur barrierefreien Lehr-und Lernmaterialien muss ausnahmslos gewährt werden, die Umsetzung der bestehenden Anforderungen, insbesondere aus der BITV, ist durchzuführen. Bestehende Nachteile für Studierende sind durch umfassende Nachteilsausgleiche abzubauen. Dauerleiden sind dabei differenziert und individuell zu betrachten. Die Umsetzung des Diskriminierungsschutzes wollen wir für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen zunächst überprüfen, um bestehende Schutzlücken in einem weiteren Schritt schließen zu können. Die Beauftragten für Antidiskriminierung wollen wir dabei in ihrer Rolle personell, institutionell und finanziell stärken.
  • SPD:
    Mit der Hochschulgesetznovelle wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch mit Blick auf ein inklusives Studienangebot verbessert. So wurden die Aufgabe der Hochschule spezifiziert und die Beauftragten für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten verbindlich geschaffen; diese nehmen jetzt ihre Arbeit auf. Die Fortschreibung der hochschuleigenen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht nunmehr auf der Tagesordnung. Hier sind die konkreten Maßnahmen mit verbindlichen Zieldaten zu verankern. Zur Umsetzung und Unterstützung dieser Maßnahmen möchte die SPD Sachsen weiterhin die Inklusionsmittel für die Hochschulen, aber auch die Studierendenwerke ausreichen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Barrierefreiheit ist durch bauliche Maßnahmen zu gewährleisten. Inklusion wird am effektivsten durch die Senkung der sozialen Belastungen von Studierenden und Mitarbeitern, durch die Gewährleistung ihrer demokratischen Teilhabe an der Gestaltung der Hochschulen sowie durch anregende Lehr-Lernbedingungen gewährleistet

[Einklappen]
Nachhaltige Hochschulen

  • Mit welchen Maßnahmen unterstützen Sie die Klimaneutralität an Hochschulen bis 2030 sowie die Förderung der Erstellung und Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten an Hochschulen und wie planen Sie die finanzielle, sachliche und personelle Unterstützung von Green Offices und Klimabeauftragten ein?
  • CDU:
    Bereits im bestehenden Hochschulgesetz ist die Aufgabe der Nachhaltigkeitsentwicklung einem Prorektor bzw. einer Prorektorin zur entsprechenden Wahrnehmung direkt zuzuordnen (§89, Abs. 5). Im Rahmen dieser Aufgabe können entsprechende Nachhaltigkeitskonzepte und deren Umsetzung erstellt und umgesetzt werden. Nachhaltige Campusentwicklung ist darüber hinaus auch unmittelbarer Bestandteil der zusätzlichen Mittel für besondere Aufgaben.
  • Die Linke:
    Auch die Hochschulen sind gefordert, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies kann zum einen dadurch gelingen, dass in diesem Bereich intensiver geforscht und gelehrt wird, beispielsweise in Form von Modulen zur Klimagerechtigkeit, die für den Studienablauf verpflichtend werden. Zum anderen müssen sich die Hochschulen selbst zur Klimaneutralität verpflichten. Um die nötigen Umstellungen vornehmen zu können, sollten sie ausreichend ausgestattet werden. An jeder sächsischen Hochschule muss ein Nachhaltigkeitsbüro (Green Office) eingerichtet werden.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Wir wollen unsere Hochschulen engagiert und umfassend in ihren Bemühungen um ihre nachhaltige Gesamtentwicklung, Ressourcenschutz und Energieeffizienz unterstützen. Zunächst bedarf es einer Konkretisierung ihrer diesbezüglichen hochschulgesetzlichen Aufgaben und einer stärkeren zukünftigen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten in den hochschulischen Anreizsystemen. Auch in den Curricula und Forschungsprogrammen sollte das Thema Nachhaltigkeit stärker verankert werden. Digitalisierung und die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur können zum Ressoucenschutz entscheidend beitragen. Die Forschung an unseren Hochschulen leistet einen wesentlichen Beitrag bei der Lösung der drängenden Probleme unserer Zeit, ihnen kommt eine Schlüsselrolle beim Gelingen der sozial-ökologischen Wende zu. Wir unterstützen ihre Bemühungen im Rahmen der landeseigenen Forschungsförderung und setzen dabei verstärkt auch auf interdisziplinäre Themen. Unsere Hochschulbauten leiden unter einem erheblichen Sanierungsstau. Der gesamte Gebäudesektor ist wesentlich für das Erreichen von Klimaneutralität. Wir wollen in einer umfassenden Gesamtschau den Sanierungsbedarf ermitteln und unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten abbauen, um Folgelasten- und kosten zu minimieren. Wir wollen zudem die Einführung von Klimaschutzmanager*innen zur zentralen Bündelung aller Maßnahmen im Zusammenspiel mit den für Nachhaltigkeit zuständigen Prorektor*innen ermöglichen. Alle Maßnahmen sind entsprechend haushalterisch zu untersetzen.
  • SPD:
    Generell kann erst mit dem Übergang zum postfossilen Wirtschaften eine wirklich nachhaltige Lebensweise gelingen, denn fossile Rohstoffe sind endlich, ihr Verbrauch daher nicht nachhaltig. So ist auch ein Paradigmenwechsel im Bauwesen erforderlich, der unter anderem auch im Hochschulbau Niederschlag finden muss. Mit dem LAB Lausitz Art of Building gibt es eine sächsische Initiative, die neue förderwürdige Wege aufzeigt. Hochschulen können aktiv zur Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit beitragen. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie geben sie sich einen internen Rahmen und kommen so auch ihrer Vorbildfunktion in der Gesellschaft nach. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll aus Sicht der SPD Sachsen in Lehre, Studium und Weiterbildung implementiert werden. Die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von hochschulspezifischen Nachhaltigkeitsstrategien ist Bestandteil der „Hochschulentwicklungsplanung 2025plus“, in der Zuschussvereinbarung sind entsprechende Mittelaufwüchse auch für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen vorgesehen. Ein Controlling sollte verbindlich in den nunmehr zu schließenden Zielvereinbarungen verankert werden, womit auch die Arbeit von Green Offices oder Klimabeauftragten abgesichert wäre.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Mit diesen Themen befassen wir uns, wenn die Hochschulen ihren gesellschaftlich vorgesehenen Aufgaben voll umfänglich nachkommen können. Eine hervorragende bauliche, technische und personelle Ausstattung hat Vorrang.

[Einklappen]
Forschung in Sachsen

  • Wie muss die Unterstützung der sächsischen Forschungslandschaft bei Zunahme von Drittmittelprojekten und der erhöhten Einsetzung von Grundfinanzierungsmitteln für diese ausgestaltet sein, um kostendeckende Projektfinanzierung zu schaffen und die Forschungslandschaft krisenfester zu gestalten?
  • CDU:
    Wir sehen vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Finanzierung im Rahmen der Zuschussvereinbarung aktuell keine krisenbedingten Finanzierungsprobleme. Die Einwerbung von Drittmitteln und deren Nutzung für die Weiterentwicklung der universitären Forschung begrüßen wir ausdrücklich.
  • Die Linke:
    Wir wollen unabhängige Lehre und Forschung fördern statt die Abhängigkeit von Drittmitteln und Unternehmensinteressen auszuweiten. Hochschulen müssen ausreichend staatlich finanziert werden. Wir brauchen Forschung zum sozial-ökologischen Umbau und zur Demokratisierung der Wirtschaft. Wir halten außerdem an den Zivilklauseln fest. Forschung darf ausschließlich für zivile Zwecke stattfinden. Die Bundeswehr darf kein Drittmittelgeber an Sachsens Hochschulen sein.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Eine Forschungslandschaft ist breit aufgestellt und resilient, wenn sie forschungspolitische Themenvielfalt bietet. Wir wollen daher bei der Forschungsförderung verstärkt auf interdisziplinäre Forschungsvorhaben setzen, um den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit und denen der Zukunft besser begegnen zu können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Forschungsförderung grundsätzlich themenoffen ist und Forschende frei in der Wahl ihrer Themen und Methoden. Ein lenkender Einfluss verbietet sich. Für die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen verfolgen wir das Ziel der Dynamisierung der Grundfinanzierung im gleichen Maß wie es der Pakt für Forschung und Innovation vorsieht.
  • SPD:
    Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen. Eine verlässliche Grundfinanzierung ist für die sächsische Hochschullandschaft unerlässlich. Hier gibt die neu geschlossene Zuschussvereinbarung Planungssicherheit. Weitere Dauerstellen und ein jährlicher Aufwuchs der Grundfinanzierung sollen zur Verlässlichkeit beitragen. Zudem möchten wir die Landesforschungsförderung auf hohem Niveau fortführen. Die SPD Sachsen steht zum Grundsatz: Spitze und Breite fördern sowie Forschung und Lehre eng miteinander verzahnen. Die Verpflichtungen aus der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder sowie weiterer Forschungsprogramme wollen wir einhalten. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist der strukturelle und finanzielle Rahmen mit dem „Pakt für Forschung und Innovation“ bis 2030 gesetzt. Auf Basis des kontinuierlichen Monitorings soll eine Weiterentwicklung erfolgen, hier gilt es insbesondere entsprechende Overhead-Kosten zu betrachten. Mit dem „Weißbuch für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen“ liegen sowohl eine Potenzialanalyse wie strategische Empfehlungen für eine zukunftsorientierte Forschungspolitik im Freistaat vor, die in die weitere Arbeit einfließen sollen. Natürlich kann die Forschungspolitik im Freistaat Sachsen nicht losgelöst von den Impulsen der EU- und Bundespolitik gestaltet werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Zentrale EU-Serviceeinrichtung Sachsen (ZEUSS) dauerhaft unterstützt wird, die sächsische Wissenschaftseinrichtungen bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln berät, und dass darüber hinaus sächsische Mittel zur Kofinanzierung von EU-Verbundprojekten bereitstehen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Wir begrüßen eine enge Zusammenarbeit unserer Hochschulen mit allen Gesellschaftsbereichen und wollen die erfolgreichen Kooperationen mit sächsischen Unternehmen unterstützen. Bürokratieaufwand soll, wo möglich, abgebaut werden. Forscher und Forscherinnen genießen Vertrauen und sollen sich auf ihre inhaltliche Arbeit konzentrieren können. Wir unterstützen die sächsischen Hochschulen bei Bewerbungen im Rahmen der Exzellenzstrategie mit allen notwendigen Mitteln.

[Einklappen]
Lehrer*innenbildung von morgen

  • Wie muss Lehrkräftebildung an den sächsischen Hochschulen sowohl gesetzlich als auch in der Praxis umgesetzt werden und welche Rolle sollen in der hochschulischen Ausbildung Praxisphasen, Querschnittsthemen (Inklusion, Medienbildung, Demokratiebildung, Nachhaltigkeit) und die Abschlussprüfung spielen?
  • CDU:
    Die Fortentwicklung der Lehrkräfteentwicklung an den sächsischen Hochschulen ist eine Aufgabe, welche die sächsischen Hochschulen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie erfüllen. Die Fortentwicklung im Sinne weiterer Querschnittsthemen findet bereits im erforderlichen Maße statt. Wir sehen keinen Bedarf von weiteren gesetzlichen Regelungen.
  • Die Linke:
    Wir setzen uns dafür ein, zusätzliche Anreize für das Lehramtsstudium zu bieten, um dem gegenwärtigen Mangel an Lehrkräften entgegenzuwirken. Wir brauchen deutlich mehr Lehrerinnen und Lehrer! Anreize könnten zum Beispiel Stipendien sein. Wir setzen uns für eine Neustrukturierung der Lehramtsausbildung ein. Die Ausbildung sollte in die Phasen Studium, Berufseinstieg und Weiterbildung umstrukturiert werden. Das Studium wird so umgestaltet, dass die Prüfungs- und Arbeitslast für die Lehramtsstudierenden gesenkt wird. Zudem wird die starre Fächerkultur im Lehramtsstudium enden, um durch transdisziplinäre Herangehensweisen besser aufgestellt zu sein. Fachwissenschaft und Fachdidaktik sollen im Studium aufeinander aufbauen – denn Didaktik ist in der Wissensvermittlung keine Nebensache. So können auch Querschnittsthemen (Inklusion, Medienbildung, Demokratiebildung, Nachhaltigkeit) besser in die Lehrkräfteausbildung integriert werden. Lehrkräfte werden außerdem nach Schulstufen statt nach Schularten ausgebildet, damit sie flexibel für die jeweiligen Altersstufen einsetzbar sind. Junge Menschen, die heute Lehrkraft werden wollen, brauchen Flexibilität und Chancen für ihre persönliche Entwicklung. Um das Lehramtsstudium insgesamt stärker an der Praxis auszurichten, müssen Praxisphasen frühzeitig ins Lehramtsstudium integriert werden. So kann erworbenes Wissen direkt angewandt, erprobt und evaluiert werden. Lehramtsstudierende sollen in den Praxisphasen im ländlichen Raum stärker finanziell unterstützt werden (z.B.: Bereitstellung von Wohnraum und Erstattung von Fahrtkosten). Durch die Schaffung von Außenstellen der Lehrkräftebildung in Ost- und Westsachsen werden die Betreuung während der Praxisphasen sowie vereinzelte Seminare in Wohnortnähe abgesichert. Auf diese Weise können wir Lehrer:innen besser für die Regionen in Sachsen gewinnen, in denen der Lehrkräftemangel am gravierendsten ist. Die Berufseinstiegsphase muss so ausgestaltet sein, dass für alle jungen Lehrpersonen eine gute Betreuung gewährleistet wird und es die Möglichkeit gibt, phasenweise in das Berufsleben einzusteigen. Demzufolge wächst auch das Stundendeputat sowie das Gehalt linear an. Ausländische Abschlüsse müssen wesentlich schneller anerkannt werden.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Wir wollen die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Lehrkräftebildungsgesetz und nicht durch eine Lehramtsprüfungsordnung regeln. Dabei wollen wir Lehramtsstudiengänge von gleicher Qualität und Dauer, die sich an Schulstufen und nicht an Schularten orientieren. Das Lehramt für inklusive Pädagogik soll das Förderschullehramt ablösen, gleichzeitig wollen wir verpflichtende inklusionspädagogische Module in allen Lehramtsstudiengängen verankern. Wir sehen die Dominanz der Fachwissenschaften gegenüber den Fachdidaktiken und der Bildungswissenschaft kritisch und wollen die Rolle der Zentren für Lehrkräftebildung weiter stärken, um eine Lehramtsausbildung aus einem Guss zu ermöglichen. Wir sehen die Notwendigkeit, die Prüfungslast, insbesondere im Vorfeld des 1. Staatsexamens durch die Parallelität von wissenschaftlicher Arbeit und schriftlichen Prüfungen, zu reduzieren. Mit der Lehrplanüberarbeitung von 2019 wurden die Themen politische Bildung, Medienbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung breiter als zuvor in den Schulen verankert und finden sich seither als thematische Schwerpunkte in der 3. Phase der Lehrkräftebildung in den zentralen Fortbildungsakademien. Wir streben an, dass sich diese Querschnittsthemen deutlicher und früher in der Lehrkräftebildung niederschlagen, also auch als obligatorische Module in der hochschulischen Ausbildung oder im Referendariat. Als Blaupause könnte hier das Modul „Politische Bildung für alle“ an der TU Dresden dienen. Insgesamt streben wir eine größere Praxisnähe der Lehrkräftebildung an. Praxisphasen im Studium sollten früher einsetzen und gut begleitet werden. Ein längeres Blockpraktikum oder ein Praxissemester sollte fester Bestandteil jedes Lehramtsstudiums sein. Entsprechend der neuen Beschlusslage der KMK sind wir offen für die Erprobung dualer Lehramtsstudiengänge. In allen Praxisphasen – schulpraktische Übungen, Praktika, Referendariat – muss genug Zeit und Gelegenheit gegeben sein für wissenschaftliche Reflexion und Rückkopplung mit der Hochschule.
  • SPD:
    Die SPD Sachsen möchte mit einem Lehrkräftebildungsgesetz den rechtlichen und strukturellen Rahmen für das Lehramtsstudium setzen. Die Studieninhalte wie das Referendariat gehören auf den Prüfstand – mehr Bildungspraxis, weniger Fachwissenschaft sowie die Integration des Referendariats ins Studium und eine frühzeitige Praxiserfahrung und Möglichkeiten zum Teamteaching sind unser Ziel. Innerhalb der Hochschulen wurden die Zentren für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung mit der letzten Hochschulgesetznovelle aufgewertet. Diese veränderte Stellung muss nunmehr Einzug in die Lehr- und Forschungspraxis halten und in angemessener Zeit einer Überprüfung unterzogen werden, um hier im Bedarfsfall nachzusteuern und eine weitere Aufwertung vorzunehmen. Mit der Gründung eines Landesinstituts für Schulentwicklung sollen die Schulen begleitet und zum wechselseitigen Transfer neuester Erkenntnisse in Bildungsforschung, Schulpraxis und Lehrer:innenbildung in allen drei Phasen beigetragen werden; so können die angesprochenen Querschnittsthemen auch aufgegriffen und vertieft werden. Wir erachten eine Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und der zugehörigen Abschlussprüfungen für wichtig. Es gilt dabei nicht zuletzt, die Impulse der Kultusministerkonferenz aktiv aufzugreifen und neue Möglichkeiten zu nutzen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    In der Lehrerausbildung benötigen wir eine Reform der Ausbildung des pädagogischen Personals: ein duales Studium mit Praxisbezug der Lehrveranstaltungen vom Beginn des Studiums an. Beispielsweise in der Mathematik und in den Naturwissenschaften ist seit Jahren bekannt, dass das Studium viel zu sehr auf hoch spezialisiertes Expertenwissen ausgerichtet ist und nicht auf die Bedürfnisse begabter junger Menschen mit pädagogischer Eignung eingeht. Sachsen muss Vorreiter werden für ein Lehramtsstudium, das keine Nachwuchswissenschaftler hervorbringen will, sondern fachlich und pädagogisch exzellent ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.

[Einklappen]
Rechtsextremismus an Hochschulen

  • Welche Mittel halten Sie für wichtig, um die Hochschulautonomie und akademische Selbstverwaltung vor Eingriffen Rechtsextremer zu schützen und wie möchten Sie rechtsextremen Parteien und Organisationen begegnen und diese bekämpfen?
  • CDU:
    Die bestehende Gremienstruktur unserer sächsischen Hochschulen und die Wahrnehmung der übertragenen Verantwortung der Hochschulleitungen sind bewehrte und tragfähige Strukturen, um die Hochschulen von Einflüssen extremistischer Gruppen und Einzelpersonen wirksam und umfassend zu schützen. Wir vertrauen hier den handelnden Akteuren und unterstützen sie im Rahmen der Arbeit des zuständigen Ministeriums umfassend und beratend.
  • Die Linke:
    Der Freistaat steht in der Verantwortung, seine Hochschulen vor Eingriffen Rechtsextremer zu schützen. Dieser Aufgabe kommt er aktuell nicht nach. Zivilgesellschaftliches Engagement gegen die extreme Rechte muss auch an der Hochschule möglich sein. Ein Banner für Weltoffenheit reicht nicht. Es müssen Diskursräume geöffnet werden und auch die Möglichkeit zur klaren Positionierung aller Hochschulangehörigen geben. Rassisten gibt es nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Hochschulen bekämpft werden. Wie damit umgegangen wird, muss gemeinsam entschieden werden. Wir wollen klare Regelungen, die Protest und klare Haltung gegen die extreme Rechte sicherstellen.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Wir stehen zur grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Gewaltenteilung und den Grund- und Menschenrechten. Wir lehnen jeden Eingriff und Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung ab, auch an unseren Hochschulen. Wissenschaftsfreiheit ist nur unter demokratischer Verfasstheit möglich und Wissenschaft bedarf Offenheit, Akzeptanz und Begegnung. Wir stehen zu einer wissenschafts- und faktenbasierten Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Zur Stärkung der inneren demokratischen Verfasstheit der Hochschulen streben wir Parität an. Engagement und Beteiligung in den hochschulischen Organen und Gremien zeigt das Interesse und das Bekenntnis zur demokratischer Teilhabe und Verantwortungsübernahme zum Wohle aller Hochschulangehörigen- und mitglieder. Dieses ehrenamtliche Engagement wollen wir stärken. Wir wenden uns entschieden gegen jede Form von Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionsismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Verschwörungserzählungen. Wir stehen für eine streitbare und wehrhafte Demokratie, an unseren Hochschulen und gleichermaßen in unserer Gesellschaft.
  • SPD:
    Mit der staatlichen Grundfinanzierung garantieren wir die Unabhängigkeit und Freiheit der Wissenschaft. Auch in Zukunft muss der offene und kritische Diskurs die Wissenschaftsdebatte bestimmen. Wir ermutigen unsere Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen daher, Debatten in die Gesellschaft zu tragen und Politik zu beraten. Wissenschaftskommunikation und Citizen Science Formate gilt es auszubauen. Und zugleich braucht es ein starkes Engagement innerhalb der Hochschule, um demokratie- und menschenfeindliches Gedankengut zu identifizieren und zurückzudrängen. Entsprechende Forschungsvorhaben wollen wir weiter fördern. Als SPD Sachsen stehen für eine Politik des Respekts gegenüber den Menschen, die sich tagtäglich dem Kampf gegen Rechtsextremismus stellen. Dieser ist für uns zentral, wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Sicherheit in Sachsen und den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes geht. Rechtsextremisten haben in Sachsen keinen Platz, wir werden weiter entschieden gegen sie vorgehen. Dafür gilt es den Menschen, die sich in Vereinen, Betrieben und Initiativen für unsere Demokratie und gegen Diskriminierung stark machen, weiterhin den Rücken zu stärken, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu schützen. Dazu werden wir das von uns initiierte Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus und das aufgebaute Demokratiezentrum weiterentwickeln. Wir setzen das Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ fort, legen einen Fokus auf Demokratieförderung und wollen die Prävention weiter stärken. Wir sehen es als gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft an, rechtsextreme Strukturen zu bekämpfen und demokratie- und menschenfeindliches Gedankengut zurückzudrängen. Die Menschen vor Ort dürfen sich damit nicht allein gelassen fühlen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind ausreichend. Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor an ihrer gewalttätigen Abschaffung interessierten politischen Kräften darf nicht als Mittel missbraucht werden, um Andersdenkende durch die leichtfertig vorgenommene Zuschreibung „rechtsextrem“ willkürlich auszugrenzen, wie es aktuell vielfach auch an Hochschulen geschieht. Selbiges machen wir ebenso für die Zuschreibung „linksextrem“ geltend.

[Einklappen]
Studierendenwerke und Beratungsangebote

  • Wie sehr müssen die Zuschüsse des Landes für die Studierendenwerke erhöht werden, um Miet- und Mensakosten wieder zu senken und niedrig zu halten sowie die Beratungsangebote sachsenweit, aber insbesondere an ländlichen Standorten auszubauen?
  • CDU:
    Bereits im letzten Doppelhaushalt haben wir mit entsprechenden zusätzlichen Mitteln dafür Sorge getragen, dass die sächsischen Studentenwerke ihre Arbeit und die ihnen übertragenen Aufgaben umfassend und langfristig gesichert umsetzen können. Die Kostenentwicklung geht auch an diesen Einrichtungen mit Blick auf gestiegene Kosten nicht spurlos vorüber. Wir werden uns auch weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung und Unterstützung der sächsischen Studentenwerke im Rahmen der Leistungsfähigkeit des sächsischen Staatshaushaltes einsetzen.
  • Die Linke:
    Die Studierendenwerke müssen ausreichend finanziert werden. Auskömmliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb sind nötig. Der Freistaat ist in der Pflicht, Studierende zu unterstützen und dafür die notwendigen Mittel für geringere Essenspreise in den Mensen und faire Mieten in den Studierendenwohnheimen bereitzustellen. Damit Studierendenwohnheime saniert und neu gebaut werden können, muss ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht werden. Die Nachfrage an Beratungsangeboten (Psychosoziale Beratung, BAföG, etc.) der Studierenden ist hoch. Durch die Corona-Pandemie bzw. deren Folgen sowie die hohe Inflation und die steigenden Preise in allen Lebensbereichen zeigt sich, wie wichtig diese Angebote sind. Mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen fallen nun auch die Standorte Riesa, Breitenbrunn, Reichenbach, Plauen, Bautzen und Glauchau in die Verantwortung der Studierendenwerke. Dies muss sich auch in den finanziellen Zuschüssen des Freistaates wiederspiegeln, denn Beratung wird auch dort vor Ort gebraucht.
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    Unser Ziel ist, den umfassenden sozialen Auftrag der Studierendenwerke und ihre Angebote zugunsten der Studierenden weiter zu ermöglichen. Für ihre individuellen Bedarfe treten wir in den Haushaltsverhandlungen ein. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass preistreibende Entwicklungen nicht an die Studierenden weitergegeben werden, entsprechend müssen die Zuschüsse ausgestattet sein. Durch die Errichtung der Dualen Hochschule werden weitere Standorte, insbesondere im ländlichen Raum, von den Studierendenwerken übernommen und betreut werden. Deren Bedarfe sind umfassend zu ermitteln und entsprechend zu veranschlagen.
  • SPD:
    Egal ob Mensaessen, Wohnheimplatz, Studienfinanzierung, Unterstützung studentischer Kultur oder Sozialberatung – die Studierendenwerke sorgen für eine wichtige soziale Infrastruktur, die angesichts der sozioökonomischen Lage von Studierenden unverzichtbar ist. Mit einer sechsjährigen Zuschussvereinbarung für die Studierendenwerke wollen wir Planungssicherheit schaffen. Dabei ist es unser Ziel, die Zuschüsse weiter anzuheben, um für stabile Semesterbeiträge zu sorgen. Zudem setzen wir auf weitere Investitionen in Wohnheime, um sozialen Wohnraum zu sanieren und neu zu schaffen. Zu den konkreten Zahlen und Mehrbedarfen kann im Detail für den Moment keine Aussage getroffen werden, da einerseits die Entwicklungen und erforderlichen Mehrbedarfe aus dem Prozess der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule abgewartet werden müssen und andererseits die künftige Preis- und Inflationsentwicklung von Bedeutung ist. Die SPD-Fraktion hat in den vergangenen Doppelhaushalten stets für deutliche Aufwüchse im konsumtiven und investiven Bereich gesorgt, um die Studierendenwerke gut auszustatten und zu deren positiver Entwicklung beizutragen. Hieran wollen wir anknüpfen.
  • Bündnis Sahra Wagenknecht:
    Die Zuschüsse müssen so erhöht werden, dass die steigenden Miet- und Nebenkosten auch von Studierenden mit niedrigem Einkommen, Handicaps oder Kindern bewältigt und diese im besten Fall abgesenkt werden können. Dabei geht es auch um die Schaffung von neuem Wohnraum.

[Einklappen]