Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22 verlängert!
Durch die Corona Pandemie war seit dem Jahr 2020 kein reguläres Studium mehr möglich. Prüfungen sind ausgefallen, Studierende ohne gute technische Ausstattung konnten nicht an der digitalen Lehre teilnehmen oder waren privat zu stark belastet, um ihr Studium wie gewohnt fortzusetzen. Damit entstehen unverschuldete Verzögerungen im Studienablauf, die in den meisten Fällen zu Problemen mit der Studienfinanzierung führen. Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden diese Nachteile nicht ausgeglichen, weswegen die Länder darauf reagieren mussten. Viele haben dementsprechend bereits im Sommersemester 2021 die Regelstudienzeit der Studierenden erhöht. Das bedeutet z.B., dass mit der Regelstudienzeit auch die Förderungshöchstdauer des BAföGs steigt und so zumindest für BAföG Empfänger*innen Verzögerungen im Studium finanziell ausgeglichen werden.
Die sächsische Regierung kann die Regelstudienzeit auch für weitere Semester entsprechend verlängern. Die Verordnungsermächtigung gilt bis zum 31.05.2022. In Sachsen wurde durch § 114 a SächsHSFG die Regelstudienzeit bereits für folgende Semester erhöht:
- Sommersemester 2020
- Wintersemester 2020/21
- Sommersemester 2021
- Wintersemester 2021/22 (noch nicht in Kraft, aber bereits verkündet)
Alle Fragen rund um das Gesetz und die Auswirkungen der Regelstudienzeiterhöhung haben wir euch in unserem FAQ beantwortet:
Auf der Unterseite Weg zum Gesetz beschreiben wir wie es zum Gesetz kam, welche Zwischenstufen es gab, welche Forderungen wir aufgestellt haben und wie diese umgesetzt wurden.
Für Feedback oder Fragen schreibt einfach an kontakt@kss-sachsen.de.