Sachsens Studierende verurteilen die Kürzungen der Bundesregierung beim BAföG scharf
Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen neuen Entwurf für den Haushaltsplan beschlossen. Der Haushalt soll für das Jahr 2024 gelten. Der jetzige Entwurf sieht Kürzungen bei der Sozialhilfe BAföG und dem DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) vor.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) kritisiert geplante Kürzungen scharf und erwartet eine Rücknahme des jetzigen Entwurfs.
Dazu Fay Uhlmann, Referent*in Feminismus der KSS: „Eigentlich wollte die Bundesregierung eine grundlegende Reform des BAföG angehen. Diese ist auch dringendst notwendig: nur noch 11 % der Studierenden beziehen BAföG und dann gibt es nicht mal Anpassungen an die Inflation. Diese werden mit dem aktuellen Haushaltsplan von Christian Linder wohl einfach begraben. Ein fatales Signal an Studierende und die junge Generation: Menschen werden nicht angemessen finanziell abgefedert, sondern haben nur noch die Chance auf ein Studium, wenn sie es sich leisten können.“
Laut dem Statistischen Bundesamt sind 37,9 % der Studierenden armutsgefährdet. Mehr als ein Drittel der Studierenden hat weniger als 800 € im Monat zur Verfügung, so die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks. Die Armutsschwelle liegt bei 1251 € monatlich. Die Zahl der Armutsgefährdeten Studierenden steigt kontinuierlich. Vor drei Jahren waren laut Erhebungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 30,3 % der Studierenden von Armut gefährdet.
„Allein, dass die Anzahl der armutsgefährdeten Studierenden steigt, ist problematisch, aber die Größe des Anstieges ist besonders besorgniserregend“, warnt Ludwig Firkert, Sprecher der KSS und führt fort: „Studentische Armut wird auf Bundes- und Landesebene einfach so hingenommen, obwohl sie immer mehr Studierende betrifft. Die Gründe sind strukturell verankert und müssen deshalb auch strukturell bekämpft werden! Dafür braucht es dringlich die umfassende Reform des BAföG. Die finanzielle Unterstützung im Studium muss elternunabhängig und die Regelsatzhöhe angemessen gestaltet werden.“
„Die Bundesregierung muss bei der Ausbildungsförderung proaktiv für eine angemessene Finanzierung sorgen. Das BAföG zu schrumpfen, während beim Bundesverfassungsgericht über die Höhe der Bedarfssätze verhandelt wird, ist absolut unangemessen. Die Bundesregierung sollte sich eingestehen, dass die bisherige BAföG-Struktur einem menschenwürdigen Existenzminimum widerspricht und sich nicht erst vom Verfassungsgericht dazu zwingen lassen, BAföG-Sätze zu erhöhen“ schließt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS.
Die Pressemitteilung gibt es auch als PDF.