Neue Duale Hochschule Sachsen: Qualität und Vergütung sichern

Sachsens Studierendenvertretung blickt auf Landtagsanhörung zur Hochschulgesetznovelle

Am heutigen Montag hat der Wissenschaftsausschuss im Sächsischen Landtag Sachverständige zu einer weiteren Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes angehört.

Durch diesen Gesetzesentwurf soll die Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule umgewandelt werden.

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) machte bereits im September notwendige Veränderungen am Gesetzesentwurf deutlich und erwartet nun, dass die Anmerkungen der Sachverständigen in die Ausgestaltung des Gesetzes einfließen.

Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS und Sachverständiger bei der heutigen Anhörung: „Die heutige Anhörung hat weitere notwendige Änderungen aufgemacht. Einmütig wurde auf Anpassungen bei der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall und von mehreren Sachverständigen auf die Vergütung von Dualstudierenden hingewiesen. Die Anhörung zeigte aber auch die Notwendigkeit, endlich weg vom Schulgedanken hin zum Hochschulgedanken zu kommen.“

Zu den weiteren Erwartungen ergänzt er: „Das Studium an der Dualen Hochschule muss attraktiv werden. Dafür braucht es neben mehr Selbstbestimmung im Studium auch ein wirksames Mittel gegen studentische Armut im Dualen Studium. Wir erwarten hier eine angemessene Mindestvergütung, die deutlich über den bisherigen monatlichen 440 Euro liegt.“

 

Zudem sei bisher noch nicht deutlich geworden, wie die Qualität der Ausbildung bei den Praxispartnern gesichert wird. Sara Prochownik, Referentin für Hochschulpolitik der KSS, kritisiert daher: „Die nach wie vor bestehenden Lücken in der Qualitätssicherung müssen geschlossen werden. Nur so kann der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Dual Studierenden nicht nur eine hochwertige theoretische, sondern auch eine gute praktische Ausbildung erhalten. Damit schaffen wir einen wirklichen Mehrwert für das Studium an der Dualen Hochschule.“

 

„Gute Lehr- und Studienbedingungen erfordern gute studentische Mitbestimmung. Deswegen müssen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden einer Dualen Hochschule ebenso gesichert sein, wie an allen anderen Hochschulen. Der ständige Wechsel von Theorie und Praxis erschwert dabei jedoch das Engagement der Studierenden. Hierfür braucht es einen angemessenen Ausgleich bei der Arbeitszeit.“  fügt Ludwig Firkert, Sprecher der KSS, hinzu. Zusammenfassend sagt er: „Das Gesetz muss den Weg für die demokratische, studentische Mitbestimmung ebnen, auch wenn das bei der Dualen Hochschule herausfordernd ist.“