Studentische Lobbyarbeit fruchtet endlich

Studentische Vorschläge für ein progressives Hochschulgesetz werden umgesetzt

An diesem Montag hat der Wissenschaftsausschuss das neue Hochschulgesetz besprochen und diesbezüglich einen Änderungsantrag verabschiedet. Dieser wurde von den Regierungsfraktionen eingebracht und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vom sächsischen Landtag angenommen. Mit dem Änderungsantrag gehen einige Anpassungen am bisherigen Gesetzesentwurf einher. Unter anderem wird der Diskriminierungsschutz an Hochschulen gestärkt und Hochschulen haben die Möglichkeit, versuchsweise die Begrenzung der Prüfungsversuche aufzuheben.

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sieht die Anpassungen als nötige Schritte an und freut sich über Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Dennoch sieht die KSS weiterhin Reformbedarf.

 

„Es freut mich, dass Hochschulen in Zukunft versuchsweise die begrenzte Anzahl der Prüfungsversuche aufheben dürfen. Mit dieser neu gewonnenen Freiheit können die Hochschulen wissenschaftlich begleitet neue Studien- und Prüfungsbedingungen erproben. Ich hoffe, dass zahlreiche Hochschulen diese Gelegenheit nutzen, um die sächsische Hochschulen weiterzuentwickeln“, erklärt Ludwig Firkert, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

Konkret wird in dem Entwurf die Experimentierklausel ausgeweitet. Diese ermöglicht den Hochschulen zur Erprobung von Reformmodellen von Teilen des Hochschulgesetzes abzuweichen. Die Ausweitung sieht vor, dass auch von dem Paragraph, der die Anzahl der Prüfungsversuche begrenzt, abgewichen werden kann.

 

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass jetzt auch endlich sächsische Studierende vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt werden sollen. Schon mehrfach haben wir wir in Anhörungen auf die Notwendigkeiten genau dieses Instruments hingewiesen. Es gibt einfach zu viele Abhängigkeitsverhältnisse an Hochschulen. Damit einher geht ein erhöhtes Risiko für Studierende geschlechterbasierte Gewalt, sexuelle Belästigung und Diskriminierung zu erleben. Vom erweiterten AGG-Schutzerhoffen wir uns, dass sächsische Hochschulen diskriminierungsärmer werden und besser gegen Diskriminierung vorgegangen werden kann!“, erläutert Fay Uhlmann, Referent*in Feminismus der Konferenz sächsischer Studierendenschaften.

In einer aktuellen Studie des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung berichten 49% der Befragten von Diskriminierungen im Bildungsbereich. In der europaweiten UniSAFE-Studie schildern sogar 57% der Befragten Diskriminierungen an Hochschulen.

Im Entwurf wird nun explizit festgelegt, dass die Hochschulen ein diskriminierungsfreies Studium zu sichern haben und bestehende Benachteiligungen abbauen müssen. Außerdem wird explizit auf das AGG verwiesen und konkretisiert, dieses auch für Studierende gilt. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften kritisierte den fehlenden AGG-Schutz für Studierende bereits seit einigen Jahren.

 

„An den vorgeschlagenen Änderungen erkennt man, dass die Arbeit der KSS gefruchtet hat. Hier zeigt sich: Hochschulen entwickeln sich weiter, wenn auf die Ideen und Impulse von Studierenden gehört wird!“, führt Paul Steinbrecher, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften aus, übt aber auch Kritik: „ganz zufrieden bin ich dennoch nicht mit den Änderungsanträgen: im Rahmen dieser Überarbeitung hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen, dass Studierende Symptome angeben, wenn sie krankheitsbedingt von Prüfungen zurücktreten. Auch fehlen immer noch die Berufsakademien im Hochschulgesetz und auf die Abschaffung von Studiengebühren warten wir auch vergeblich. Weitere Änderungen am Hochschulgesetz bleiben daher zeitnah notwendig.“

Bei Prüfungsrücktritten im Krankheitsfall hat sich in den letzten Wochen die Situation verschlechtert, da das Wissenschaftsministerium vorgeschrieben hat, bei Krankmeldungen immer Symptome von Studis abfragen zu müssen.

Die gesamte Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.