Hochschulgesetz

Das Hochschulgesetz in Sachsen hat schon einige Novellierungen hinter sich. Die KSS hat diese begleitet und dabei so einiges an Material zusammengetragen. Bereits 2008 hat die KSS die umfangreiche Novelle sehr kritisch begleitet, wie für euch hier dokumentiert wurde.
Auch 2012 hat sich die KSS in einer sehr ausführlichen Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes geäußert. Während des Novellierungsprozesses brachte sich die KSS erneut mit 9 Punkten zum SächsHSFG ein.

Am 10.5.2017 legte die Staatsregierung das Gesetz zur Änderung des SächsHSFG, unsere weiterführenden Vorstellungen legten wir in einer Stellungnahme dar. Es fand außerdem eine öffentliche Anhörung zu der Novelle sowie zum Linken Gesetzesentwurf des Hochschulselbstverwaltungsgesetzes statt.

Erst 2021 war es soweit, dass laut Koalitionsvertrag die Änderungen am SächsHSFG 2020 erarbeitet werden sollen. Die KSS vertritt dabei die Beschlusslage des LSR.

Am 1. Juni 2022 gab es dann erst einmal eine kleine Novelle, in der vor allem Onlineprüfungen legitimiert und die Möglichkeit von Freisemestern ähnlich den Corona-Semestern eingeführt wurden. Hier gab es leider eine Menge zu kritisieren, wie ihr in der Stellungnahme der KSS dazu nachlesen könnt.

Im Wintersemester 2022/23 war es dann wirklich soweit und es gab einen Entwurf für eine Neufassung des Hochschulgesetzes. Die KSS hat wieder eine recht umfangreiche Stellungnahme abgegeben und darin die Visionen für ein zeitgerechtes Hochschulgesetz skizziert sowie die einzelnen Änderungen und Nicht-Änderungen kommentiert. Den Gesetzgebungsprozess begleitete die KSS in einem breiten Bündnis aus Parteijugenden, Gewerkschaftsjugenden und Studierendenschaften gemeinsam mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne. Neben Demonstrationen, Podiumsdiskussionen und weiteren Aktionen erläutert das Bündnis seine Forderungen auf den sozialen Medien.

Dabei begleitete sie den Gesetzgebungsprozess mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne. Nach dem Beschluss wurde aus dem Hochschulfreiheitsgesetz wieder ein Hochschulgesetz. Alle Änderungen könnt ihr in einer Zusammenfassung nachschauen.

Aber schon bevor das neue Hochschulgesetz verabschiedet wurde, war klar, dass das Gesetz nach dem Beschluss direkt wieder geändert wird: die Berufsakademie Sachsen soll als Duale Hochschule in das Hochschulgesetz aufgenommen werden. Der Referent*innenentwurf und die dazugehörige Synopse zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetz wurden der KSS Ende Juni 2023 übermittelt. Auch dazu hat die Landesstudierendenvertretung eine Stellungnahme abgegeben.

Forderungen ans Sächsische Hochschulgesetz

In den vergangenen Jahren haben sich die Vertreter*innen der sächsischen Hochschulen fortlaufend über ihre Forderungen an ein novelliertes Hochschulgesetz verständigt. Diese Forderungen, die die KSS in der Ausarbeitung des neuen Hochschulgesetzes einbringen wird, konnten über mehrere KSS-Legislaturen gesammelt, diskutiert und ausgearbeitet werden. Sie werden ständig aktualisiert nach neuen Beschlüssen. Somit steckt in der Position die Arbeit einiger „Generationen“ studentischer Amtsträger*innen, die sich in verschiedenen Gremien in den letzten Jahren mit dem Hochschulgesetz auseinandergesetzt haben. Die wichtigsten Forderungen an das Säch

Gute Studienbedingungen

Kretschmer, gönn mal bessere Studienbedingungen!

Unbegrenzte Prüfungsversuche
Weg mit Prüfungsangst und Leistungsdruck – Freiversuche weiter beibehalten!
Wir fordern eine unbegrenzte Anzahl an Prüfungsversuchen! 
Bereits an der Universität Bielefeld oder auch während der Coronapandemie mit den Freiversuchen wurde es ausprobiert: Keine Sanktionen bei nicht bestandenen Prüfungen! Klingt unrealistisch?! 
Bei dieser Forderung geht es nicht darum, dass Studierende tatsächlich einen 5. oder 6. Versuch unternehmen sollen. Wir sind der festen Überzeugung, dass Studierende selbstbestimmt und reflektiert genug sind zu erkennen, ob ein Studiengang der Richtige für sie ist. Allerdings senkt es den Prüfungsdruck enorm und führt so zu leistungsgerechteren Ergebnissen und tatsächlich schnelleren Studienabschlüssen, weil wir uns eher an die Prüfungen trauen! Her mit dem selbstbestimmten Studium und weg mit der Prüfungsangst!

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Krankenschein zur Prüfungsabmeldung
Meine Krankheit geht euch gar nichts an – ein Krankenschein muss reichen!
Arbeitsunfähigkeit heißt in sächsischen Universitäten nicht gleich Prüfungsunfähigkeit – denn wer sich hier krankmelden möchte, muss in den allermeisten Fällen ein gesondertes Formular ärztlich ausfüllen lassen und im Zweifelsfall sogar die eigenen Symptome den Mitgliedern des Prüfungsausschusses mitteilen! Hier findet ein gravierender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung statt, der höchst problematisch ist, vor allem wenn z.B. sensible medizinische Daten wie das Vorliegen einer psychischen Erkrankung verlangt werden. Und weshalb haben die Profs im Prüfungsausschuss überhaupt mehr Kompetenzen über die Prüfungsunfähigkeit zu entscheiden als unsere Ärzt*innen?! Ach und übrigens – das Ausfüllen des Formulars zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung kostet bei den meisten Ärzt*innen eine Gebühr – in Zeiten von immer ärmer werdenden Studis heißt das also ohne Geld keine Krankschreibung zur Prüfung?! Absolut nicht tragbar! Ein Krankenschein muss reichen! 

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Ausschluss von Anwesenheitspflichten
Weg mit versteckten Anwesenheitspflichten! 
Ein Studium und insbesondere Prüfungen sollen kompetenzorientiert durchgeführt werden. Das heißt Studierende lernen im besten Fall Fähigkeiten und Fertigkeiten lernen. Anwesenheit ist schlichtweg keine Kompetenz. Studierende lernen ganz unterschiedlich. Einige sind in jeder Vorlesung dabei und können so gut lernen, andere lesen sich ein Buch zur Vorlesung durch und sind genau so gut vorbereitet auf die Prüfung. Einige Studierende können aufgrund z.B. von Behinderung oder chronischer Krankheit gar nicht häufig an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Deswegen ist eine Anwesenheitspflicht in keinem Fall sinnvoll. Sie ist auch bereits jetzt nicht zulässig. Jedoch gibt es immer wieder Fälle in denen bekannt wird, dass sie dennoch durchgeführt wird und die Dunkelziffer wird wahrscheinlich sehr hoch sein. Deswegen braucht ein unmissverständliches Verbot im neuen Gesetz.

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Digitalisierung nach unseren Bedürfnissen und ohne Überwachung
Wer Datenschutz aufgibt, um Digitalisierung zu erhalten, wird beides verlieren. Datenschutzgerechte Digitalisierung jetzt!
Auch unsere Hochschulen kommen langsam im digitalen Zeitalter an, vor allem befeuert durch die Coronapandemie. Aber trotz der langen Bedenkzeit, die sie sich gelassen haben, erscheint vieles sehr spontan und unüberlegt auf die Beine gestellt. Eigene, datenschutzkonforme und barrierearme Onlinelehrtools gibt es zwar an vielen Hochschulen, aber am Ende werden doch die Datenkraken von kommerziellen Anbietern genutzt. So müssen Studierende sämtliche Persönlichkeitsrechte aufgeben, da sie ohne die Nutzung der digitalen Tools nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen können. Und neben den erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken werden auch immer mehr Studierende durch fehlende oder unzureichende technische Ausstattung abgehängt.
Aber statt der Onlinelehre einen sicheren und fairen Rahmen zu geben, wurden mit der letzten Novelle Onlineprüfungen mit nur minimalem Datenschutz und keinerlei Regelungen zur Sicherstellung der Chancengleichheit eingeführt. Wir fordern, dass Onlineprüfungen kein Zwang sind und nur frei von Überwachung durchgeführt werden dürfen. Prüfungen, die nicht nur Auswendiglernfähigkeiten, sondern ein tatsächliches Verständnis abfragen, haben dies auch gar nicht nötig. Es muss außerdem geregelt werden, was im Falle von technischen Störungen u.ä. passiert und sichergestellt, dass alle Studierende entsprechend ausgestattet werden, um an den Onlineprüfungen teilnehmen zu können. Die aktuellen Regelungen sind ein Freifahrtsschein für unfaire Prüfer*innen!
Daher fordern wir:
  • komplette Freiwilligkeit von digitalen Prüfungen (in § 36)
  • expliziter Ausschluss von jeglicher Überwachungstechnik in digitalen Prüfungen (in §36)
  • Ausschluss sämtlicher Auswertungen von elektronisch gesammelten Prüfungsdaten (und -ergebnissen)
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Innovationen zulassen
Lasst mal bessere Studienbedingungen ausprobierenHer mit mehr Reformmodellen und Orientierungszeiten im Studium!
Innovation in der Lehre passiert nur, wenn Modelle probiert und evaluiert werden. Dementsprechend ist eine Experimentierklausel richtig und wichtig. Durch diese wird ermöglicht, von aktuellen gesetzlichen Vorgaben abweichen zu können. Wenn sie jedoch zu eng ausgelegt wird, verhindert dies das Ausprobieren sinnvoller Reformvorschläge. Zum Beispiel die unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen würde eine Abweichung vom bisherigen § 35 brauchen, der bisher noch nicht in der Experimentierklausel aufgenommen ist. Außerdem könnten weitere Reformen ausprobiert werden wie längere Regelstudienzeitdauern. Die Klausel muss erweitert werden, um noch mehr interessanten Reformmodellen Raum zu geben. 
Außerdem muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich während der ersten beiden Semester auszuprobieren. Viele merken in dieser Zeit sogar, dass ihr Studiengang nichts für sie ist – und wechseln. Andere benötigen diese Zeit, um richtig im Studium anzukommen. Wir wollen daher ein Orientierungsstudium schaffen – die ersten beiden Semester eines jeden Studiums sollen nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden! 
Daher fordern wir zusammengefasst:
  • Erweiterung der Experimentierklausel in § 17 um Möglichkeiten zur längeren Regelstudienzeit um zwei Semester sowie Abweichung von der Begrenzung auf drei Prüfungsversuche
  • Möglichkeit eines Orientierungsstudiums schaffen (Nichtanrechnung der ersten beiden Semester eines Studiums auf die Regelstudienzeit in § 21)
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Gute Lehre

Kein Bock auf nur noch Auswendig-Lernen – gemeinsam gute Lehre gestalten!

Evaluation und Weiterentwicklung der Lehrqualität
Keine Revolution ohne Evaluation
Kennt ihr diese Umfragen am Ende von Lehrveranstaltungen auch, in denen ihr die Qualität der Lehre bewerten müsst? Und kennt ihr es auch, dass aus diesen Evaluationen im Grunde nie so richtige Konsequenzen folgen? Da haben wir echt keinen Bock mehr drauf! Wir wollen echte Verbesserungen der Lehre sehen, wenn diese schlecht bewertet wird. 
Hierfür fordern wir:
  • verpflichtendes Festschreiben, Veröffentlichen und Evaluation von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre nach Lehrevaluationen 
  • Weiterreichen der ausführlichen Ergebnisse aller Lehrevaluationen an die Studienkommissionen (unter Wahrung der Anonymität und Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen)
  • Überprüfung der Qualität der Lehre mindestens aller zwei Jahre
  • Etablierung eines verpflichtendem, anonymisierten und gut sichtbarem Beschwerdemanagement an jeder Hochschule  
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Sicherung und Herstellung von Qualität - Akkreditierungspflicht
Mein Abschluss soll anerkannt sein! Wir wollen akkreditierte Studiengänge!

Akkreditierung ist dafür da, einen gewissen Mindeststandard an Qualität in den Studiengängen zu sichern. Wenn dieser Mindeststandard durch objektive Feststellung nicht gegeben ist, ist es eine Zumutung Studierende weiter in diese Studiengänge zu immatrikulieren. Sachsen ist das einzige Bundesland, in denen es keine Akkreditierungspflicht gibt. Damit haben die Gutachter*innen bzw. die Hochschulen keinerlei Druckmittel auf schlechte Studiengänge und unwillige Verantwortliche – zum Leidwesen der Studierenden. Das bedeutet, dass es hier eine Pflicht braucht!

Daher fordern wir zusammengefasst:
  • die Einführung einer Akkreditierungspflicht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge und einer gleichgestellten auf den gleichen Standards basierenden Zertifizierung für Diplom- und Staatsexamensstudiengänge (§9)
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Gute Arbeitsbedingungen für Lehrende

Gute Lehre (nur) durch gute Arbeitsbedingungen!
Uns Studierenden ist klar: Gute Lehre bekommen wir nur durch gute Arbeitsbedingungen! In vielen Bereichen müssen die Dozierenden viel zu viele Studierende betreuen. Dadurch bleibt kaum Zeit zur individuellen Unterstützung oder um neue Schwerpunkte auszuarbeiten. Außerdem müssen unsere Dozierenden durch die kurzen Befristungszeiten ihrer Verträge häufig den Arbeitsplatz wechseln, sodass eine persönliche Betreuung von Anfang bis Ende unseres Studiums unmöglich wird. Hier muss sich gesetzlich etwas ändern – und zwar schnell!
Daher fordern wir:
  • eine gesetzlich verankerte Vertretung des Mittelbaus 
  • Lehrfreisemester zusätzlich zum Forschungsfreisemester (im neuen § 70)
  • verpflichtende Mindestzeiträume für Befristungsdauern (im neuen § 73)
  • angemessene Vergütung aller Tätigkeiten, die zum Lehrauftrag gehören (z.B. im neuen § 68)

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Mitbestimmung und Demokratisierung

Profs entmachten – für gleichberechigte Mitbestimmung auf Augenhöhe! 

Transparenz
Partizipation durch Information – für mehr Transparenz in den Hochschulleitungen 
Ein Mindestmaß an Transparenz sollte nicht von den Personen in Leitungspositionen abhängen. Gerade die Entscheidungen, die an sächsischen Hochschulen in Rektoraten getroffen werden, sind häufig nicht transparent und nachvollziehbar für den Rest der Hochschulmitglieder. Im Sinne eines konstruktiven Zusammenarbeitens und Anregungen von allen Seiten, auch Hochschulangehörigen ohne Mandat sollten alle Entscheidungen transparent dargestellt werden. 
Daher fordern wir:
  • hochschulweite und niedrigschwellige Veröffentlichung der Geschäftsordnung und Protokolle aller Gremien und Komissionen insb. des Rektorates (im neuen § 57)
  • öffentliche Tagungen aller Gremien (außer bei Personalfragen und aus wichtigem Grund in besonderen internen Angelegenheiten der Hochschule) (im neuen § 57) 
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Demokratisierung und Viertelparität
Entscheidungen die alle betreffen, müssen auch alle treffen!

Das Hochschulgesetz gibt vor, dass die Sächsischen Hochschulen demokratisch aufgebaut seien. Leider sehen wir als Studierende nicht wirklich, dass wir die gleichen Rechte genießen wie z.B. die Profs! Tatsächlich geht das nicht nur uns so: Auch die Vertretungen der Mitarbeitenden können fortlaufend von den Profs überstimmt werden. Das muss sich dringend ändern – denn nur mit gleichberechtigter Mitbestimmung auf Augenhöhe, kann sich die Entwicklung der Hochschule tatsächlich an den Bedürfnissen von ihren Mitgliedern orientieren.

Wir fordern daher einen ganzen Katalog an Maßnahmen: 
  • Stärkung der demokratisch gewählten Gruppengremien Fakultätsrat, Senat und erweiterter Senat
    – Verschiebung von mehr Aufgaben vom Rektorat zum Senat und mehr Einvernehmen anstelle von Benehmen beim Senat
    – keine eigenständig erlassenen Ordnungen mehr durch das Rektorat
    – Auskunftsrechte für jedes Senatsmitglied über alle Angelegenheiten der Hochschule gegenüber Rektorat und Hochschulrat
  • Viertelparität in allen Gremien der Hochschule (im neuen § 51)
  • paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse (im neuen § 35) 
  • beratende Stimme der Studierenden und Mitarbeitendenvertretungen in der Landesrektor*innenkonferenz (in § 8)
  • Eindämmung des wirtschaftlichen Eingriffs in die Hochschule: Abschaffung aller Rechte des Hochschulrates außer der Beratungsfunktion (= so etwas wie ein Aufsichtsrat mit ganz vielen Menschen aus der Wirtschaft drin und zu viel Macht auf die Hochschulentwicklung) 
  • Wiedereinführung des Konzils (Erweiterter Senat mit mehr Rechten)
  • Bestellung der Kanzler*innenposition durch Einvernehmen mit Senat bzw. Wahl durch Erweiterten Senat
  • Wahl der Rektor*innen unter verpflichtendem Einbezug aller Mitgliedergruppen aus dem Senat anstelle zu starkem Eingriff in diese wichtige Entscheidung durch den Hochschulrat
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Mehr studentische Mitbestimmung
Wider die Fremdbestimmung – Gebt den Studis mehr Macht!

Studierende stellen an den Hochschulen 80% der Mitglieder und sind damit die mit Abstand größte Gruppe. Das spiegelt sich in den Entscheidungsprozessen jedoch leider nicht wieder. Häufig sind Entscheidungen über die Köpfe der Studierenden hinweg einfach möglich und diese Möglichkeit wird immer wieder genutzt. Die meisten Entscheidungen an einer Hochschule betreffen die Studierenden unmittel- bzw. mittelbar. Am besten können die Sicht der Studierenden sie selbst darstellen und damit ist studentische Partizipation entscheident für das Weiterentwickeln von Hochschulen. Studierende dürfen nicht länger übergangen werden, sondern als gleichberechtigt wahrgenommen und einbezogen werden.

Wir fordern daher: 
  • studentische Prorektor*innen 
  • angemessene Wertschätzung des studentischen Engagements mit Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgeld für Studierende in Gremien (§51)
  • Stärkung der rechtlichen Regelungen und finanziellen Möglichkeiten der Landesstudierendenvertretung (§§ 29, 30) sowie Mitwirkungsrechte bei sonstigen Gesetzesvorhaben, die Studierende betreffen
  • eigenständige Ausarbeitung der Geschäftsordnung für die Doktorand*innenvertretung
  • Erweiterung der Aufgaben der Studierendenschaften um gesellschaftspolitische Fragen, Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Informationen an die Studierendenschaften
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Chancengerechtigkeit, Inklusion und Gleichstellung

Wir wollen Hochschulen für alle! Für ein Studium ohne Hindernisse.

Diskriminierungsfreie Hochschule

Die Hochschule muss diskriminierungsfrei sein! 

Du fühlst dich als Studi in irgendeiner Art und Weise diskriminiert? Vielleicht sogar von einem Prof selbst? Das ist dem Hochschulgesetz bislang herzlich egal! Denn tatsächlich gibt es in Sachsen keinen wirksamen Diskriminierungsschutz im Gesetz. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), durch welches Täter*innen von Diskriminierungen tatsächliche Konsequenzen erfahren, gilt nur für Beschäftigte an Hochschulen. Eine einfache Möglichkeit, damit es auch für Studierende gilt, haben andere Bundesländer bereits in Gebrauch: Der Schutz nach AGG kann im Hochschulgesetz einfach auch auf Studierende ausgeweitet werden. Liebes Sachsen: Bekomm den A*** hoch, denn wir haben bereits ein Diskriminierungsproblem an unseren Hochschulen!

Wir fordern daher:
  • Diskriminierungsschutz nach AGG für Studierende (in den neuen §§ 5 und 56)
  • unabhängige Diskriminierungsstellen und Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf alle möglichen Formen von Diskriminierung (im neuen § 56)

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Barrierefreie Hochschule

Die Hochschule muss barrierefrei sein! Her mit den Inklusionsstrategien!

Inklusion ist ein Querschnittsthema. Es reicht in sämtliche hochschulrelvanten und gesellschaftspolitischen Ebenen hinein. Entsprechend erfordert Inklusion einen hohen Grad an Expertise mit gezieltem Blick auf inklusionsspezifische Chancen, Themen und Schwierigkeiten sowie deren dynamische Entwicklung. Die ersten Ansätze im neuen Gesetz, dass auf Studis mit Behinderungen oder chronischen Beeinträchtigungen geachtet werden soll, reichen nicht aus. Ähnlich wie bei den Gleichstellungsbeauftragten und bei nun notwendigen Gleichstellungsstrategie wollen wir konkrete Beauftragte und Strategien für die Inklusion!

Wir fordern:
  • verpflichtende Regelungen für Nachteilsausgleiche und unabhängige Clearingstelle die anstelle des Prüfungsausschusses über Nachteilsausgleiche entscheidet (im neuen § 35)
  • Einführung von Inklusionsbeauftragten ähnlich den Gleichstellungsbeauftragten
  • Inklusionsstrategie bzw. Inklusionskonzept mit der Regelung von Sanktionen bei Benachteiligungen

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Flexible Hochschule
Die Hochschule muss für alle Lebenslagen flexibel sein! Her mit Teilzeit und mehr Auszeit!

In Hochschulen studieren schon seit längerem nicht mehr nur junge ungebundene Menschen frisch nach dem Abitur ohne sonstige Verpflichtungen. Auch Personen mit Familien, kleinen Kindern, zu pflegenden Angehörigen etc. muss eine gleichberechtigte Teilnahme am Studium ermöglicht werden! Daher müssen die Hochschulen zwingend flexibler werden. Studiengänge in Teilzeit gehören als Mindesstandard eingeführt. Auch die Regelungen der Urlaubssemester müssen an tatsächliche Bedarfe angepasst werden.

Wir fordern daher: 
  • Teilzeitstudium als verpflichtende Regelung im neuen § 33 Abs. 7
  • Anhebung der Beurlaubung zur Betreuung eigener Kinder auf bis zu 6 Semester (3 Jahre) und damit Angleichung an das Arbeitsrecht
  • Liberalisierung von Urlaubssemestern (mehr insgesamt ermöglichen und Gründe erweitern)
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Diverse Hochschule

Die Hochschule ist bunt und vielfältig! Her mit richtiger Geschlechtergerechtigkeit!
Dass die Hochschulen die Diversität ihrer Mitglieder fördern sollen, steht nun zwar im neuen Gesetzesentwurf – wir vermissen aber die konkreten Maßnahmen hierzu an sehr vielen Stellen! Allen voran ist es ein Witz, dass das Gesetz zwar mit Doppelnennung nun gendert, aber dennoch Worte wie Studentenschaft und Landesrektorenkonferenz bestehen bleiben. Weiterhin werden nichtbinäre Personen konsequent ignoriert. Das muss sich ändern!
Wir fordern daher: 
  • Verwirklichung von Gleichstellung aller Mitglieder der Hochschule (Gleichstellungsauftrag soll auch diverse Geschlechtsidentitäten* umfassen)
  • Quote an FLINTA und Nicht-cis-männlichen Personen in allen gewählten Gremien, dem Rekotat und dem Hochschulrat (§ 51)
  • Konsequentes Gendern im Gesetzestext (z.B. Studierendenschaft anstelle Studentenschaft)
  • Erweiterung aller Gleichstellungsaufgaben zwischen nichtmännlichen und männlichen Personen
    – Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
    – Vetorecht der Beauftragten für Beschlüsse
    – Klärung der Stellung studentischer Gleichstellungsbeauftragter (angemessene Räumlichkeiten und Vergütung)
    – Recht auf Auskunft in allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich stehen
    – Ausübung der Tätigkeit unter Weisungsfreiheit

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Chancengerechte Hochschule

Die Hochschule muss chancengerecht sein!  Finanzierbares Studium für alle!

Der Traum von Bildung für alle – augenscheinlich haben wir diesen in Deutschland bereits erreicht. Doch in der Praxis sind wir davon noch weit entfernt. Es existieren noch immer eine Großzahl an verschiedenen Studiengebühren (Achtung, damit meinen wir nicht die Semesterbeiträge, durch welche z.B. das Semesterticket bezahlt wird!). Diese Studiengebühren sind abhängig von der Länge des Studiums (Langzeitstudiengebühren) oder sogar von der Herkunft (Gebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen). Die Koalition  selbst hat 2019 versprochen, die Sinnhaftigkeit von Langzeitstudiengebühren zu überprüfen. Wir sind bereits fest überzeugt davon, dass Gebühren generell absoluter Quatsch sind und immer zu einer Chancenungerechtigkeit führen! Denn Menschen mit mehr Geld können sich bessere Studienbedingungen somit einfach erkaufen.

Daher fordern wir:
  • Abschaffung aller Studiengebühren (im neuen § 13)
  • Verpflichtende Zulassung von Nicht-EU-Ausländer*innen
  • Ausbau der Unterstützungsangebote in besonderen Lebenslagen durch Berücksichtigung dieser im Studien- und Prüfungsbetrieb sowie klare Regelungen für Nachteilsausgleiche

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Finanziell abgesicherte Studierendenwerke
Wohnen, Mensen und psychosoziale Gesundheit muss finanzierbar bleiben! 
Her mit der Absicherung für unsere Studierendenwerke! Denn diese sorgen dafür, dass die Mieten in den Wohnheimen und das Essen in den Mensen so günstig sind, wie wir sie aktuell kennen. Auch soziale Dienstleistungen wie die psychosoziale Beratung bieten die Studierendenwerke an. Doch die Preise steigen und die Garantie für diese günstigen Angebote für uns Studis gibt es nicht. Das ist jedoch möglich – und zwar durch eine konkrete Festschreibung dessen im Gesetz!
Wir fordern daher die Absicherung der Finanzierung der abgegrenzten Aufgabenbereiche der Studierendenwerke im Bereich Wohnen, Mensen und Soziale Dienste!

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Gute Arbeitsbedinungen für Studis

Gute Arbeitsbedinungen für Studis! Keine Ausnahme! 
An unserem studentischem Arbeitssystem ist so einiges kaputt: Studentische Hilfskräfte werden für Verwaltungstätigkeiten missbraucht, für die eigentlich ein Tarifvertrag gilt, haben oft keine Urlaubstage, keinen Arbeitsraum, dafür unbezahlte Überstunden und werden für so kurze Zeit angestellt, dass die wenigsten überhaupt eine Gelegenheit haben, sich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Mit der Mindestlohnerhöhung bekommen Studentische Hilfskräfte nun endlich mehr Geld – dafür ist ein Bachelorabschluss jetzt de facto nur noch wenige Cents wert, weil der Lohn für Wissenschaftliche Hilfskräfte gleich bleibt. Und Studierende im Staatsexamen bekommen trotz wachsender Qualifikationen ihr ganzes Studium lang den niedrigeren Lohn, weil ihnen der Zwischenabschluss fehlt.

Wir brauchen ein Hochschulgesetz, in dem studentische Arbeitsbedingungen wirklich verbessert werden! Die Mindesbefristung von Studentischen Hilfskräften auf ein halbes Semester ist ein Schritt in die richtige Richtung – Aber der aktuelle Gesetzesentwurf beinhaltet auch viel zu viele Rückschritte.

Wir fordern:
  • Keine Tarifflucht durch Übernahme von Verwaltungsaufgaben von SHKs
  • Eine Verlängerung der Mindestbefristungszeiträume für SHKs und WHKs
  • Eine faire Lösung für Staatsexamenstudierende, dass auch sie nach einer gewissen Studienerfahrung als WHKs eingestuft werden

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Gesellschaftlicher Auftrag

Pegida, Querdenken und Klimaleugner*innen?! Für mehr faktenbasiertes Wissen und gesellschaftliches Engagement von Hochschulen!

Zivilklausel und gesellschaftliche Verantwortung

Leidenschaft für Wissenschaft statt Wissenschaft, die Leiden schafft

Wissenschaft und Bildung soll vor allem eines: Einen Dienst unserer Gesellschaft leisten und den Fortschritt voranbringen! Auf keinem Fall sollen einzelne Unternehmen durch diese noch mächtiger werden oder gar die Wissenschaft zu ihrem Gunsten beeinflussen. Außerdem sollte unseres Erachtens nicht weiter daran geforscht werden, wie sich die Menschheit am besten gegenseitig auslöscht. Forschungsergebnisse sollen für alle nutzbar sein und allen zu Gute kommen.

Daher fordern wir:
  • Drittmittel aus der Wirtschaft sollen nicht zulässig sein, bei allen weiteren Drittmittel soll eine Ethikkomission über die Vergabe entscheiden (im neuen §47)
  • Hochschulen sollen keine Unternehmen sein – stärkere Kontrolle von unternehmerischen Aktivitäten der Hochschule, in dem im neuen § 6 Abs. 3 nicht die Zustimmung des Hochschulrates, sondern des Senates erforderlich ist bei der Gründung, Übernahme und Beteiligung von und an Unternehmen
  • Einführung einer Zivilklausel (im neuen § 46)
  • Verbot der Patentierung für gesellschaftlich relevante Technologien (im neuen § 48)

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Klimafreundliche Hochschule

Hochschulen fürs Klima!  – Wer, wenn nicht die Wissenschaft??
Die Klimakrise ist da und wird mit jedem Jahr schlimmer und unsere Chancen, sie zu verlangsamen immer geringer. Die Zeit zu handeln ist jetzt! Und dennoch fangen die Hochschulen erst jetzt an, Strategien für klimaneutrale Hochschulen und ihren Beitrag zur Verminderung dieser Katastrophe zu planen. Klimaschutz ist kein Nice-To-Have und keine Imagepflege, sondern für uns alle überlebenswichtig! Es braucht Strukturen, die effektiv und schnell handeln können und Forschung und Lehre im Bereich der Klimaforschung. Es ist die Aufgabe der Hochschulen, ihren Beitrag zu leisten und aktiv den erforderlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel mitzugestalten.
Wir fordern:
  • Die Einführung von Nachhaltigkeitsbeauftragten (§ 56) und einer Nachhaltigkeitsstrategie bzw. Nachhaltigkeitskonzept, welches Klimaneutralität der Hochschulen bis spätestens 2030 zum Ziel hat (§ 5) sowie zweijährige Evaluation dessen
  • vollumfänglich transparente Nachhaltigkeitsberichte
  • studentisch geleitete, gut ausgestattete Green Offices zur Koordination von Nachhaltigkeitsprojekten und -bildung an den Hochschulen
  • Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), die Studierende zu klimapolitisch bewussten Akteur*innen ausbildet und nicht nur an die Eigenverantwortung appeliert

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Sonstige Forderungen

Sonstige Forderungen

  • Überarbeitung des Konzeptes Zielvereinbarung (geringerer staatlicher Eingriff in Zielsetzungen der Hochschulen, Beschluss der Hochschulentwicklungspläne durch den Landtag, Mittelzuweisungen für jede Aufgabe der Hochschulen ermöglichen) (im neuen § 11)
  • Festschreiben des Ziels einheitlich zeitliche Studienjahre in Europa
  • Verleihung entsprechender Hochschulgrade bei bestandenem Staatsexamen (§ im neuen 40)
  • Alle Aufgaben der Hochschule gemäß neuem § 5 sollten einer Qualitätssicherung unterliegen. (im neuen § 9)
  • Bauherr*inneneigenschaft für Hochschulen
  • Pädagogische Fort- Aus-, und Weiterbildungen als Nachweise pädagogischer Fähigkeiten (in den neuen §§ 59, 61, 74)

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