Bild von einer Statue eines Frosches, der einen Geldbeutel zieht. Darüber ein Zitat als Overlay-Text: "Die vorgeschlagene Lösung ist viel zu komplex und zeitaufwändig. Wir befürchten massive Verzögerungen bei den Auszahlungen. - Uta Lemke, Sprecher*in der KSS". Unten ist ein Banner mit dem Titel der Pressemitteilung "Kann ich mir den Semesterbeitrag doch noch leisten?"

„Kann ich mir den Semesterbeitrag doch noch leisten?“

Studierende erhalten vermutlich bald die versprochenen 200 Euro

Seit Beschluss des dritten Entlastungspaketes im September 2022 warten Studierende auf die versprochene Energiepreispauschale. Nun soll es endlich voran gehen: Mittlerweile hat der Bund ein Gesetz beschlossen, welches die Bundesländer für die Auszahlung über eine gemeinsame Antragsplattform in die Verantwortung nimmt. Nachdem die sächsische Verordnung zur Umsetzung dieses Gesetzes erarbeitet wurde, nahm auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zum Plan des Freistaates Sachsen Stellung. Die Studierenden freuen sich in Zeiten von akuten finanziellen Notlagen über das Voranschreiten der Auszahlung, sehen allerdings auch noch Verbesserungsbedarf im aktuellen Verordnungsentwurf.

„Wir haben ein möglichst niedrigschwelliges Verfahren erwartet, damit auch wirklich alle Studierenden erreicht werden“, erklärt Uta Lemke, Sprecher*in der KSS und führt weiter aus: „Die vorgeschlagene Lösung ist viel zu komplex und zeitaufwändig. Wir befürchten massive Verzögerungen bei den Auszahlungen. Dabei brauchen wir Studis das Geld gerade so schnell wie möglich, um den Semesterbeitrag zahlen zu können und nicht abbrechen zu müssen!“ Die Studierendenvertretungen haben bereits in den letzten Wochen vor Studienabbrüchen aufgrund finanzieller Notlagen gewarnt und sich entsprechend mehrfach direkt an die Staatsregierung gewandt.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende wird, im Gegensatz zu übrigen Energeipreispauschalen, nur auf Antrag gewährt. Das kritisieren viele Studierendenvertreter*innen: „Viele unserer Mitstudierenden sind so schwer durch die Krise belastet, dass sie besonders schlecht zu erreichen sind. Sie würden im Zweifel einfach verpassen, dass sie einen Antrag stellen müssen. Das bietet die Gefahr, dass die Entlastung gerade bei denen, die es am dringensten benötigen, gar nicht erst ankommen wird. Insbesondere fragen wir uns, wie diejenigen erreicht werden sollen, die ihr Studium bereits beendet haben oder ausgerechnet aufgrund finanzieller Notlage abbrechen mussten. Wir hoffen daher mindestens auf umfassende Informationen durch die Hochschulleitungen“, fordert Paul Steinbrecher, Referent für Hochschulpolitik der KSS.

Zur Erläuterung: Für das Antragsverfahren, wie es im Entwurf beschrieben ist, übermitteln die sächsischen Hochschulen die Daten aller am 01. Dezember 2022 immatrikulierten Studierenden an das Studentenwerk Dresden. Dieses soll als zuständige Stelle für die Auszahlung an die Studierenden aller staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen fungieren. Bei Antragstellung geben die Studierenden ihre eigenen Daten im dafür vorgesehenen bundesweit zentralen Online-Portal ein. Diese werden mit den Daten der Hochschulen automatisiert abgeglichen. Anschließend soll die Energiepreispauschale an die auf der Plattform angegebenen Kontodaten überwiesen werden. Im Falle eines negativen Datenabgleichs können Studierende in Widerspruchsverfahren mit anschließender manueller Datenüberprüfung gehen.
Für die Antragstellung ist eine eindeutige Identifizierung notwendig. Diese soll beispielsweise über ein Nutzerkonto bei „bund.ID“ (bspw. über ein ELSTER-Zertifikat oder einem digitalen Personalausweis) oder per Zugangsschlüssel und PIN erfolgen. Letztere stellen die Hochschulen den Studierenden bereit. Der Zugang zum Portal selbst ist jedoch ebenso nur per Zugangsschlüssel möglich. Die Auszahlung soll dann vermutlich im März erfolgen.

Die Studierenden bemängeln dabei insbesondere die mangelnden Einsichtsmöglichkeiten und potenziellen Schwachstellen und Überlastungsanfälligkeit des bundesweit zu verwendenden Onlineportals, in welchem neben Matrikelnummer, Bundesland, E-Mailadresse und Bankverbindung auch für den eigentlichen Antrag scheinbar irrelevante Informationen wie Wohnsitz und Geburtsort abgefragt werden. „Dass das Portal nun so viele Daten abfragt, um lediglich zu verhindern, dass ein kleiner Teil die 200 Euro unrechtmäßig bezieht, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ein chaotisches, datenschutztechnisch unsicheres und ständig überlastetes Online-Antragstool wie bei der Coronanothilfe bringt uns allen gar nichts. Für Digitalisierungsspielereien ist die Lage der Studis viel zu ernst.“, kritisiert Sabine Giese, Sprecherin der KSS und erläutert abschließend:
„Wir freuen uns, dass unsere Hilferufe gehört werden und es nun schneller gehen soll mit der Auszahlung. Dennoch möchten wir wiederholt darauf hinweisen, dass die Auszahlung der 200 Euro bei weitem nicht ausreichen wird, um die studentische Not zu bekämpfen. In der aktuellen Prüfungsphase stehen wir vor zahlreichen Herausforderungen. Besonders deshalb hoffen wir auch, dass unsere Sichtweise im Sinne der Bedeutung der sächsischen Studierenden für den Freistaat auch gehört wird.“
Die Stellungnahme der KSS zur sächsischen Landesverordnung zur Umsetzung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetztes kann hier nachgelesen werden.
Diese Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.