Diskriminierungsschutz auch für Studierende!

BAS und KSS fordern endlich Diskriminierungsschutz für Studierende im SächsHSFG

Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetztes (SächsHSFG) hat die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) eine Vielzahl an Forderungen zur Verbesserung der Studienbedingungen an das Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur (SMWK) herangetragen. Diese wurden im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu „Diskriminierungsrisiken in der Hochschullehre“ im Juni 2021 diskutiert. Für den dabei anwesenden Vertreter des SMWK reichte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für einen entsprechenden Diskriminierungsschutz für Studierende vollkommen aus. Dies sahen die dort vertretenen Studierendenvertretungen von KSS und dem Bundesverband Ausländischer Studierender (BAS) anders. Sie fordern einen Diskriminierungsschutz im SächsHSFG und die Einrichtung von weisungsfreien Beschwerdestellen für Studierende bei Diskriminierung.

Dazu sagt Nadia Galina, Referentin für Antirassismus des BAS: „Studierende brauchen ein Hochschulgesetz, dass Diskriminierung von Studierenden in den Hochschulen konsequent unterbindet und ein entschiedenes Vorgehen gegen Diskriminierung ermöglicht. Ein rechtlich verankerter Diskriminierungsschutz würde Betroffene von Diskriminierung ermutigen diese anzuzeigen. Ebenso braucht es eine Beschwerdestelle für Studierende und Beschäftigte an allen Sächsischen Hochschulen, wie sie zum Beispiel an der TU Dresden zu finden ist.“ Ferner ist der Verweis auf das AGG für Studierende leider wenig sachdienlich, da das AGG nur für Beschäftigte gilt. Lediglich Studierende, welche sich tatsächlich auch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, wie Studentische Hilfskräfte, können sich darauf berufen. Die Erfahrung zeigt, dass Beratungsstellen direkt an den Hochschulen verankert sein müssen, da die ohnehin geringe Zahl der Betroffenen ansonsten eine berechtigte Angst hätte, sich überhaupt zur Wehr zu setzen und Präzedenzfälle zu schaffen.

KSS und BAS sehen jedoch Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Novellierung des SächsHSFG. „Andere Hochschulgesetze wie das von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Hamburg schützen auch Studierende durch weisungsfreie Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung und Diskriminierung. Zudem bezieht sich das AGG dieser Länder explizit auch auf Studierende. Auf diese Weise könnten vorhandene Beschwerdestellen auch für uns als größte Statusgruppe an den Hochschulen geöffnet und entsprechende Verfahren in die Wege geleitet werden. Diskriminierungsschutz für Studierende muss also als eine zentrale Aufgabe für Hochschulen festgeschrieben werden“, erklärt Marie Polonyi, Referentin für Inklusion der KSS und ergänzt: „Ohne eine rechtliche Verankerung müssen wir davon ausgehen, dass der Diskriminierungsschutz für Studierende und damit die Fürsorgepflicht von Hochschulen seitens des Ministeriums nicht ernst genommen wird.“

„Wir wünschen uns, dass betroffene Studierende keine Odyssee mehr durchleben müssen, um gehört zu werden, sondern, dass sich Hochschulen qua Gesetz mit internem Rassismus, Sexismus, Ableismus und weiteren Diskriminierungsformen auseinandersetzen“, schlussfolgert Nadia Galina.

Die Pressemitteilung ist auch als .pdf verfügbar.

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