Update zur Novelle des SächsHSFG

Gewerkschaft, Studierende und akademischer Mittelbau einig: Die Staatsregierung hat nun einen klaren Auftrag

Am Montag, den 26.07.2021, lud das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus (SMWKT) verschiedene Akteur*innen aus Sachsens Hochschullandschaft zu einem offenen Austausch zur Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) ein. Neben den Vertreter*innen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), der Gewerkschaften und des akademischen Mittelbaus konnten u. a. auch die einzelnen Hochschulleitungen sowie die Vertretung der Studentenwerke ihre Forderungen und Änderungsvorschläge für die künftige Gesetzesgebung anbringen.

„Nach unserer Kampagne und der Petition für ein neues Hochschulgesetz freuen wir uns sehr, dass sich die Staatsregierung endlich intensiver mit der Ausarbeitung des konkreten Gesetzesentwurfes befasst. Auch wenn wir uns Formate zum tatsächlichen Austausch von Argumenten und Diskussion über unsere Forderungen gewünscht hätten, konnten wir am Montag zumindest einige unserer Positionen erneut verdeutlichen.“ erklärt Paul Senf, Sprecher der KSS, und freut sich über die große Einigkeit in vielen Themen: „Mittelbau, Gewerkschaften und Studierendenschaften teilen ohnehin nahezu alle Forderungen für ein gelingendes Hochschulsystem. Da selbst seitens der Hochschulleitungen nur wenig Widerspruch bezüglich unserer Forderungen aufkam, hoffen wir auf einen weitreichenden Konsens im Laufe des weiteren Verfahrens.“

Auch der akademische Mittelbau, vertreten durch die Landesvertretung akademischer Mittelbau Sachsen (LAMS), und weitere lokale Mittelbauinitiativen zeigen sich zuversichtlich: „Viele Positionen wie die stärkere Einbeziehung aller  Mitgliedergruppen in universitären Gremien, die Verankerung von Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur an sächsischen Hochschulen, die Möglichkeit zur Entfristung von drittmittelfinanzierten Stellen, Einführung neuer Personalkategorien neben der Professur oder auch eine Erprobungsklausel für ein Department-Modell wurden von mehreren Organisationen  angebracht und fanden breiten Zuspruch unter allen Beteiligten“, meint Mathias Kuhnt, Sprecher der Landesvertretung Akademischer Mittelbau Sachsen (LAMS). „Nun sind wir hoffnungsvoll, was den angekündigten konkreten Gesetzesentwurf der Staatsregierung betrifft.“, pflichtet ihm LAMS-Co-Sprecherin Franziska Naether bei.

Die Bedeutsamkeit der geforderten Anpassungen betont dabei auch die gewerkschaftliche Vertretung: „Eine Novellierung des SächHSFG, die die Forderungen der Betroffenen in den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ernst nimmt, bedeutet nicht nur eine Verbesserung der Arbeits-, Forschungs- und Lernbedingungen für die Mitglieder selbst, sondern dient auch den Hochschulen als Ganzes zur Stärkung demokratischer Strukturen und zur Verankerung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wie Inklusion und Nachhaltigkeit. Dadurch wird auch zukünftig ihre gesamtgesellschaftliche Rolle, nicht nur der Sicherstellung von Forschung und Lehre, sondern auch als Innovationstreiber gesichert. Es ist also ein bedeutender Auftrag, der hier der Sächsischen Staatsregierung zukommt, die nun unter Beweis stellen kann, wie wichtig ihr diese und weitere Themenfelder tatsächlich sind“, erklärt Uschi Kruse, Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen.

„Der Arbeitsauftrag der Staatsregierung ist damit klar: Unsere gemeinsamen Forderungen zügig in einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu gießen und damit endlich den Weg zu einer chancengleichen, demokratischen und partizipativen akademischen Landschaft zu ebnen.“, schließt Sabine Giese, ebenfalls Sprecherin der KSS.

Die Pressemitteilung ist auch als .pdf verfügbar.

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