Arbeitsrechtliche Mindeststandards werden bei Studierenden im öffentlichen Dienst nicht eingehalten – Sächsische Studierende fordern studentische Personalräte, um Missstand ein Ende zu setzen
Derzeit bringt das sächsische Innenministerium die Novelle des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes voran. Dieses hält fest, wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Interessen gegenüber Arbeitgeber*innen vertreten können. Heute endet die Verbändeanhörung, auch die KSS hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sieht Lücken im bisherigen Entwurf. Aufgrund der geringen Berücksichtigung und der aufgedeckten Verstöße gegen das Arbeitsrecht bei studentischen Beschäftigten im öffentlichen Dienst fordert die KSS die Einführung von studentischen Personalräten.
„Die Arbeitsbedingungen an Hochschulen sind für Studierende prekär: Studierende arbeiten oft ohne schriftlichen Arbeitsvertrag oder Bezahlung an staatlichen Hochschulen, werden nicht über ihren Urlaubsanspruch informiert und müssen Krankheitstage nacharbeiten. Um die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmer*innenrechte zu kontrollieren und Beschäftigte über ihre Rechte zu informieren, braucht es endlich studentische Personalräte an Hochschulen!“, fordert Charlotte Blücher, Referentin für Studentische Beschäftigte der KSS.
Die KSS sieht auch eine Repräsentationslücke, da viele Studierende nicht von den bisherigen Personalräten wissen und vor enormen Hürden stehen, ihr aktives und passives Wahlrecht hierfür auszuüben. Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS: „Studierende werden oft befristet für extrem kurze Zeiträume an Hochschulen angestellt. Wenn zudem die Amtszeiten der Personalräte länger sind, als die Regelstudienzeit eines Bachelor-Studiums, ist es für studentische Hilfskräfte defacto unmöglich, sich in die Personalräte wählen zu lassen und dieses Amt vollumfänglich wahrzunehmen. Unter all diesen Bedingungen ist es den bisherigen Personalräten kaum möglich, für die spezifischen Interessen der Studis einzustehen.“ Abschließend äußert sich Steinbrecher zu den beschnittenen Wahlrechten: „Absurd ist auch, dass Studierende erst einen Personalrat wählen dürfen, wenn sie drei Monate an der Hochschule arbeiten. Oft werden Studierende aber auf drei Monate oder sogar kürzere Zeiträume befristet eingestellt. Der Zeitgeist, Studis das Wahlrecht abzusprechen, muss endlich ein Ende nehmen.“
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