Türchen 7 | 2018

#KSSAdventskalender

Heute schwelgen wir mal wieder in Erinnerungen. Bereits letztes Jahr haben wir in unserem Türchen Nr. 14 über die Zielvereinbarungen geschrieben. Und unsere Position dazu ist die gleiche geblieben. Deswegen hier ein kleines Throwback ins letzte Jahr 🙂

Zielvereinbarungen war das Schreckenswort der „Kürzer geht’s nicht“ Kampagne 2014. Dieses Jahr [2017] wurden die damals geschlossenen Zielvereinbarungen abgerechnet und die ‚Strafzahlungen‘ der Hochschulen sind teilweise imens ausgefallen. Diese werden mit den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets der nächsten Jahre verrechnet. Das heißt im Klartext, die Universitäten, die Ziele verfehlt haben bekommen bis 2020 weniger Geld direkt zugewiesen.
Das nicht zugewiesene Geld wandert ins Initiativbudget, welches gleichmäßig unter den Hochschulen aufgeteilt wird und zur Erreichung besonderer Ziele, wie zum Beispiel der Internationalisierung dient. Die säumigen Hochschulen bekommen auf diesem Weg also auch einen Teil ihrer ‚Strafzahlung‘ zurück.

Viel zu viel Aufwand und Herumschieben von Geld. Auch die aktuellen Zielvereinbarungen arbeiten mit einem Bestrafungssystem, wenn auch deutlich moderater als im letzten Zielvereinbarungsbudget. Viel Sinnvoller fänden wir auf Augenhöhe formulierte Zielvereinbarungen mit positiven Anreizen, also wer Ziele erreicht bekommt Bonuszahlungen zur freien Verfügung. Deswegen sagen wir Erlass der Strafzahlungen und Grundüberholung des Zielvereinbarungsprozesses. Wie das ginge? Mit einer Gesetzesnovelle.

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