Türchen 14 | 2018

#KSSAdventskalender

Einheitliche Qualitätssicherungsstandards sucht man an Sachsens Hochschulen vergeblich.
Neu eingerichtete und wesentlich geänderte Studiengänge müssen extern evaluiert werden. Durch diese Regelung im Hochschulgesetz soll sichergestellt werden, dass studierbare Programme entwickelt werden. Eine vorgegebene Frist ist dafür jedoch nicht vorgesehen.
Besondere Defizite zeigen sich bei den Verfahren an der TU Chemnitz und der TU BA Freiberg. An beiden Universitäten finden die geforderten externe Evaluationen nur bei Bedarf statt. Warum das Ministerium hier nicht einschreitet, ist vollkommen unklar.

Desahlb fordern wir, dass die Staatsministerin endlich ihrer Aufgabe nachkommen soll, die gesetzlichen Forderungen an die Qualitätssicherung an den Hochschulen schärfer zu prüfen und tätig zu werden. Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden, um verbindliche Fristen und Zeiträume für Evaluationen festzulegen. Auch eine Pflicht zur Akkreditierung kann hierbei eine adäquate Lösung sein.

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