Türchen 15 | 2018

#KSSAdventskalender

Hinter unserem heutigen Türchen versteckt sich die Forerung nach einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

Unter allgemeiner Wissenschaftsschranke ist die Möglichkeit der Vervielfältigung gesamter Werke für nichtkommerzielle Zwecke an öffentlichen Bildungseinrichtungen und Bibliotheken zu verstehen. Wir forder, dass dies in Form einer Generalklausel verankert werden soll. Im Zuge einer Urheberrechtsnovellierung setzten wir uns dafür ein, dass Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und digitale Zugänglichmachung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit durch das Urheberrecht ermöglicht werden. Auch sollen Vergütungen für die Nutzung von urheberrechtlichen Materialien an öffentlichen Bildungseinrichtungen durch die Länder pauschal gezahlt werden. Dadurch soll die Freiheit der Lehre und Forschung gewährleistet und der freie Zugang zu Bildung gestärkt werden. Damit einhergehend fordern wir eine zukunftsgewandte und nachhaltige Digitalisierungsstrategie des Freistaats für die Hochschulen und eine Stärkung von Open Access Angeboten.

Schreibe einen Kommentar