Türchen 5


#KSSAdventskalender
Das höchste demokratisch dirket legitimierte Entscheidungsgremium der Hochschule hat inzwischen kaum noch Kompetenzen. In den meisten Fällen, wie zum beispiel bei der Bestellung des Kanzlers oder Einführung bzw. Aufhebung eines neuen Studiengängs, wird der Senat nur um eine Stellungnahme gebeten. Es gehört zur guten Praxis, dass sich das Rektorat an den Äußerungen des Senats orientiert, verpflichtet ist es dazu jedoch nicht. Der Senat verkommt dadurch zum Informationsgremium, daher ist eine unserer zentralen Forderungen an eine Novelle des Hochschulgesetztes die „Stärkung der Kompetenzen des akademischen Senats“.

Schreibe einen Kommentar