Doch nur ein Reförmchen bei der Dualen Hochschule Sachsen?

Langjähriger, studentischer Vorschlag wird endlich umgesetzt

Der Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtags hat heute den Gesetzesentwurf zur Dualen Hochschule besprochen und einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen verabschiedet. Im Anschluss soll das Gesetz im Landtag beraten werden. Mit dem Gesetz soll die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule umgewandelt werden. Der Änderungsantrag ebnet Verbesserungen zur Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall und zur Zusammensetzung des Gründungssenats.

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt einige Änderungen im Gesetzgebungsprozess und kritisiert den Unwillen zu größeren Reformen im Dualen Studium in Sachsen.

Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS: „Die Koalition ändert nach der Gesetzesanhörung nur Kleinigkeiten. Für uns ist wichtig, dass es nun endlich eine klare Regelung zur Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall gibt. Die Abfrage von Symptomen an Sachsens Hochschulen hat damit endlich ein Ende. Die Symptomabfrage habe wir in den letzten Monaten immer wieder kritisiert.“

Sara Prochownik, Referentin Hochschulpolitik der KSS, kritisiert: „Offenbar traut sich die Koalition keine wirklichen Veränderungen zu. Genau jetzt wäre der Zeitpunkt für Reformen im Dualen Studium in Sachsen gewesen. Die Koalition verpasst damit auch, die Wünsche der Expert*innen aufzunehmen. Es kann nicht sein, dass die seit zehn Jahren bestehende Mindestvergütung von 440 Euro und die fehlende Qualitätssicherung im Dualen Studium weiterhin gebilligt werden. Nur allein durch den Namen wird das Studium an der neuen Hochschule nicht attraktiver.“

Diese Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.