PM 03/18 Qualitätssicherung an sächsischen Hochschulen – ein riesiger Flickenteppich mit klaffenden Brandlöchern

Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß vom 22.05.2018 (Drs. 6/13152 ) [1] zum Thema der externen Evaluation von Studiengängen zeigt vor allem eines: Einheitliche Qualitätssicherungsstandards sucht man an Sachsens Hochschulen vergeblich. Zudem scheint das Wissenschaftsministerium noch nicht einmal zu wissen, was an den sächsischen Hochschulen im Hinblick auf Qualitätssicherung eigentlich passiert.

Paul Hösler, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), erläutert: „Neu eingerichtete und wesentlich geänderte Studiengänge müssen extern evaluiert werden. Durch diese Regelung im Hochschulgesetz soll sichergestellt werden, dass studierbare Programme entwickelt werden. Eine vorgegebene Frist ist dafür jedoch nicht vorgesehen.“ Die Antwort aus dem Ministerium verdeutlicht, dass die Abstände durchgeführter Evaluierungen vollkommen unpassend geplant sind. „Hochschulen setzen externe Evaluationen erst nach fünf oder mehr Jahren an. Dies ist vollkommen weltfremd und benachteiligt Studierende, die innerhalb dieser Zeit ihr Studium beginnen oder sogar abschließen“, ergänzt Hösler.

Besondere Defizite zeigen sich bei den Verfahren an der TU Chemnitz und der TU BA Freiberg. „An beiden Universitäten finden die geforderten externe Evaluationen nur bei Bedarf statt. Warum das Ministerium hier nicht einschreitet, ist vollkommen unklar. Auch über rechtsaufsichtliche Maßnahmen wird in der Antwort geschwiegen“, führt Marius Hirschfeld, ebenfalls Sprecher der KSS, aus. „Hinzu kommt, dass das Ministerium bezüglich der TU Dresden und der HTW Dresden antwortet, dass Programmakkreditierungen durchgeführt werden. Dabei sind beide Hochschulen systemakkreditiert.“, so Hirschfeld zu den irreführenden Antworten des Ministeriums.

„Die Staatsministerin soll endlich ihrer Aufgabe nachkommen, die gesetzlichen Forderungen an die Qualitätssicherung an den Hochschulen schärfer zu prüfen und tätig zu werden“, fordert Hösler. „Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden, um verbindliche Fristen und Zeiträume für Evaluationen festzulegen. Auch eine Pflicht zur Akkreditierung kann hierbei eine adäquate Lösung darstellen“, schließt Hirschfeld ab.

Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher der KSS: Marius Hirschfeld – 0171 6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609

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[1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13152&dok_art=Drs&leg_per=6

 

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