PM 04/18 Der „gelbe Schein“ muss reichen! – Landesstudierendenvertretung fordert gesetzliche Regelung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) fordert für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine einfache ärztliche Bescheinigung und stellt sich damit klar gegen die Praxis, dass Studierende sensible Daten ihren Prüfungsausschüssen bei Prüfungsabmeldung preisgeben müssen.

Am 26.05.2018 hat der Landessprecher*innenrat der KSS den Beschluss gefasst, sich für eine einfache Regelung der Prüfungsabmeldung bei Krankheit einzusetzen. Der Krankenschein, der durch Mediziner*innen ausgestellt wird, bescheinigt juristisch gesehen „nur“ die Arbeitsunfähigkeit. Jedoch setzt sich die KSS dafür ein, dass dieser auch für die Prüfungsausschüsse zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ausreichen muss. „Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz legt derzeit lediglich fest, dass Prüfungsregularien in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgehalten werden müssen. Die sächsische Staatsregierung stiehlt sich damit aus der Verantwortung, hier klare gesetzliche Vorgaben zu machen“, so Paul Hösler, Sprecher der KSS, „Zudem gibt sie somit den Prüfungsausschüssen die Freiheit, zutiefst intime Daten der Studierenden einzufordern – ein absolut inakzeptables Vorgehen, was an mehreren sächsischen Hochschulen schon traurige Realität ist.“

Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen zeigen hingegen jetzt schon wie studierendenfreundlichere Verfahren aussehen können. „Das Prinzip der Nachweispflicht ist hier umgekehrt. Wenn der Prüfungsausschuss tatsächliche Zweifel an der Prüfungsunfähigkeit der Studierenden per Krankschreibung hat, dann besitzt er die Möglichkeit, eine amtsärztliche Bescheinigung zu verlangen. Dies geschieht aber nicht auf Kosten der Studierenden, sondern auf Kosten der Hochschule. In Sachsen tragen im Zweifel immer noch die Studierenden die Kosten dafür“, so Marius Hirschfeld, ebenfalls Sprecher der KSS.

Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung über das bloße Bestehen der Prüfungsunfähigkeit wird von der Landesstudierendenvertretung auch als Wahlprüfstein für die kommende Landtagswahl 2019 in Sachsen angelegt. „Wir werden nicht müde, auf eine grundlegende Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zu pochen. Es ist und bleibt eine unserer zentralen Forderungen an alle Parteien, endlich ein Gesetz zu schaffen, das das Prädikat ‚studierendenfreundlich‘ auch wirklich verdient hat. Dazu gehört für uns auch eine gesetzliche Regelung, eine unkomplizierte Möglichkeit für die Prüfungsabmeldung bei Krankheit zu schaffen, bei der nicht die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden durch Prüfungsausschüsse verletzt wird“, meint Hösler abschließend.

Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher der KSS:
Marius Hirschfeld – 0171 6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609

Pressemitteilung als *.pdf-Datei finden Sie hier.

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