PM 05/18 Und täglich grüßt das Hochschulgesetz – KSS begrüßt Gesetzesinitiative der Grünen

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt die Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag für eine Reformierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (Drs 6/13676[1]). „Es ist der zweite Gesetzesentwurf innerhalb eines Jahres, der eine grundlegende Änderung des immer noch bestehenden Hochschulgesetzes in Sachsen einfordert. Alle sehen die Notwendigkeit einer Novellierung – nur die Staatsregierung schaut weg“, so Paul Hösler, Sprecher der KSS.
Der vorliegende Gesetzesentwurf greift dabei viele Positionen auf, die auch die KSS von der Staatsregierung einfordert. Neben der Stärkung des Senats als höchstes, demokratisch legitimiertes Gremium der Hochschule will die Grüne Fraktion die Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft aus dem Gesetz streichen. „Wir sind froh, bei den Grünen einen Bündnispartner zur Stärkung des Solidargedankens innerhalb der Studierendenschaften zu haben. Die Einführung der ‚Austrittoption aus der Verfassten Studierendenschaft‘ war ein gezielter Angriff der vorherigen schwarz-gelben Regierung zur Schwächung der sächsischen Studierendenschaften. Seit ihrer Einführung gehört sie auch wieder abgeschafft“, so Marius Hirschfeld, ebenfalls Sprecher der KSS.
Weiterhin soll die Abmeldung von Prüfungen bei Krankheit studierendenfreundlicher ausgestaltet und Langzeitstudiengebühren abgeschafft werden. Zweitstudiengebühren bleiben dagegen weiterhin erhalten. „Das Studium muss gebührenfrei bleiben. Studiengebühren, egal in welcher Form, befördern soziale Selektion und schränken den Zugang zu höherer Bildung für Menschen ein. Wir zeigen uns daher irritiert, wieso sich Zweitstudiengebühren immer noch im Gesetzesentwurf wiederfinden lassen“, ergänzt Hösler.
Nichtsdestotrotz bekräftigt die KSS ihre Forderung nach einer umfassenden Novellierung. „Vier Jahre der jetzigen Legislaturperiode sind vorbei und seit vier Jahren hat die Staatsregierung nicht wirklich etwas am Gesetz getan. Die Hoffnungen, die die Studierenden vor der letzten Landtagswahl hatten, wurden bis jetzt bitter enttäuscht. Wir müssen weiterhin unter einem Gesetz studieren, das widersprüchlich und rückwärtsgewandt ist. Das muss sich schnellstens ändern“, so Hösler abschließend.

Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher der KSS:  Marius Hirschfeld – 0171 6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609

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