Unsere Referent*in für Feminismus (und kommissarisch soziales ;)) Fay Uhlmann durfte diesen Montag als Expert*in zum Antrag der Linksfraktion, „#MeToo in Science: Diskriminierungsschutz auch für Studierende sichern!“ sprechen. Klingt aufregend oder? Ist aber im parlamentarischen und demokratischen Prozess völlig normal! Anhörungen, zu denen Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft als Expert*innen auf ihren Gebieten eingeladen werden, sind parlamentarischer Alltag. Die dargebotene Expertise soll den anwesenden Parlamentsmitglieder nämlich helfen, sich eine Meinung zu bilden.
Worum ging es eigentlich?
In Sachsen gibt es eine klaffende Gesetzeslücke: Von sexueller Belästigung und Diskriminierung betroffene Studierende haben keine rechtliche Handhabe, um gegen Täter*innen vorzugehen. Denn das geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt zwar für Beschäftigte im Hochschulbereich, nicht aber für Studierende. Das muss sich ändern! Besonders angesichts der aktuellen Novellierung des sächsischen Hochschulgesetzes (sächs. HSG). Der der Ausschusssitzung zu Grunde liegende Antrag fordert zur Schließung der Lücke folgendes:
- die gesetzliche Verankerung eines Diskriminierungsverbots gegenüber Studierenden
- die Einrichtung von unabhängigen und weisungsfrei tätigen Beschwerdestellen an allen Hochschulen
- die Einführung eines unabhängigen Meldungsverfahrens für sexualisierte Übergriffe
- die Stärkung der Rechte der studentischen Gleichstellungsbeauftragten
- die Bereitstellung von genügend Geld für Diskriminierungsschutz an Hochschulen
Ja was sollen wir sagen: dieser Antrag entspricht auch größtenteils unseren Wünschen. Schön wären auch noch für die Hochschulen verpflichtend zu wählende Antidiskriminierungs- und Inklusionsbeauftragte, die sich mit besonders strukturell mit der Antiskriminierungs- und Inklusionsarbeit an Hochschulen beschäftigen. Auch braucht es ein Meldeverfahren für ALLE Arten der Diskriminierung!
Wie liefs?
Überaschenderweise richtig super! Natürlich mit Ausnahme des Redebeitrags der „Expertin“ der AfD-Fraktion gleich zu anfang. Diese bezichtigte dem längst überflüssigen Antrag der Linksfraktion der Idiologieverblendung, sagte, dass der Staat schon genug mache und ignorierte dabei völlig die klaffende Gesetzeslücke.
Aber die tatsächlichen Expert*innen waren sich einig: Diskriminierungserleben im Bereich der Bildung ist besonders ausgeprägt, weshalb die Lücke in der Gesetzesgebung dringlichst geschlossen werden muss. Es braucht eine gesetzliche Festschreibung des Diskriminierungsschutzes von Studierenden, und zwar jetzt! Fay durfte als letzte Redner*in die Vortragsrunde abschließen und betonte dabei vor allem, wie breit das Feld der Diskriminierung ist und das es dafür sensibilisierte, weitergebildetes Personal zur Beratung UND Beschwerde geben MUSS. Diese Bereiche sollten, um die Neutralität zu wahren getrennt voneinander sein. Auch berichtete Fay von Praxisbeispielen und erörterte daran die dringende Notwendigkeit des Antrags. Für ihre*seine erste Landtagsanhörung fühlte sich Fay laut eigener Aussage erstaunlich unaufgeregt ;).