Rechtsfreier Raum für Studentische Beschäftigte in Sachsen

Sächsische Studierendenvertretung mahnt bessere Personalvertretung für studentische Beschäftigte an

Am Donnerstag wurde im Innenausschuss des Sächsischen Landtages der Gesetzesentwurf zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz angehört. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen. Bisher sind für die ca. 6.600 studentischen Beschäftigten an den sächsischen Hochschulen keine umfassenden Mitbestimmungsmöglichkeiten vorgesehen.

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) kritisiert die auch daraus resultierenden schlechten Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und fordert die Abgeordneten auf, den Weg für studentische Personalräte freizumachen.

Dazu Charlotte BlücherReferentin Studentische Beschäftigte der KSS und Sachverständige der Anhörung„Die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten sind extrem prekär. Geschaffene arbeitsrechtliche Verbesserungen werden von den Hochschulen kaum eingehalten. In den vergangenen Monaten wurden 70 % der Verträge falsch befristet und Hilfskräfte für Tätigkeiten angestellt, die eigentlich nach Tarifvertrag bezahlt werden müssten. Unbezahlte Überstunden und Nacharbeiten von Krankheitstagen führen zu einem Gehalt unterhalb des Mindestlohns. So kann der sächsische Freistaat nicht mit seinen Beschäftigten umgehen!“

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verhindern faktisch die Möglichkeit der eigenständigen Selbstvertretung der Hilfskräfte. Dabei ist diese besonders wichtig, da die Lage so prekär ist. Den studentischen Beschäftigten muss deshalb ermöglicht werden, die Überwachung arbeitsrechtlicher Mindeststandards selbst in die Hand nehmen zu können. Studentische Personalräte helfen die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.“ sagt Ludwig FirkertSprecher der KSS.

Paul SteinbrecherSprecher der KSS, erklärt abschließend:

„Die Beispiele in den anderen Bundesländern zeigen, dass eine stärkere Beteiligung der Hilfskräfte an der Personalvertretung funktioniert. Die Regierungskoalition muss nun im Sinne der studentischen Beschäftigten handeln. Denn das ist eine Einigung im Sinne derer, die die Hochschulen mit am Laufen halten. Ohne diese Kontrollinstanz bleibt jede weitere gesetzliche Regelung wirkungslos und führt zum weiteren Abwandern der Hilfskräfte in die freie Wirtschaft.“