PM 12/19 | Sachsens Hochschulen gehen gestärkt aus den Koalitionsverhandlungen hervor

Anlässlich der Bekanntgabe des Koalitionsvertrages der Parteien CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 01. Dezember in Dresden begrüßt die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) die darin beschlossenen Grundsätze für die sächsischen Hochschulen. Im Laufe der nächsten fünf Jahre werden einige wichtige Neuerungen an den Hochschulen eingeführt, die die sächsischen Studienbedingungen verbessern werden.

“Ganz besonders freut uns natürlich, dass unsere langjährige Forderung aufgenommen wurde die studentische Solidargemeinschaft durch Abschaffung der Austrittsoption vollumfänglich wiederherzustellen. Damit erhalten wir eine Arbeitsbasis mit der wir umfangreiche Projekte wie zum Beispiel Kulturtickets oder umfangreichere Semestertickets realisieren können”, so Lasse Emcken, Sprecher der KSS.
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem eine grundsätzliche Neujustierung der Kompetenzen zwischen Senat, Rektorat und Hochschulrat vor. “Richtig umgesetzt kann das bedeuten, dass die Hochschuldemokratie wieder deutlich gestärkt wird. Unsere Forderung bleibt, dass der Senat als direkt gewähltes Gremium unbedingt mehr Kompetenzen erhalten muss”, führt Emcken aus.
“Wir freuen uns auch sehr über die geplante Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in eine Duale Hochschule. Die vielen strukturellen Probleme, die durch den Sonderstatus der Berufsakademie entstehen, können so effizient gelöst werden“, so Michael Nischik, Referent für Hochschulpolitik der KSS und Student an der BA Sachsen.

Die KSS hat in einem Positionspapier nach den Landtagswahlen die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte gefordert. “Bedauerlicherweise wurde es versäumt die Rechte der studentischen Beschäftigten zu stärken”, so Emcken weiter. Die KSS wird diese Forderungen auch in Zukunft in enger Kooperation mit den Gewerkschaften vertreten.

“Abschließend lässt sich sagen, dass viele unserer wichtigsten Forderungen aufgenommen wurden. Wir hoffen, dass jetzt die Novelle wie angekündigt schnell in Angriff genommen wird. In dieser Novelle muss dann auch eine weitere unserer Forderungen, die nicht im Vertrag erwähnt worden ist, aufgegriffen werden: Die gesetzliche Regelung der krankheitsbedingten Abmeldung von Prüfungsleistungen durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen”, so Emcken abschließen.

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