Kleine SächsHSFG-Novelle beschlossen: Nicht das erhoffte Update!

KSS und Junge GEW sehen weiterhin Verbesserungsbedarf

Am gestrigen 1. Juni hat der sächsische Landtag eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) verabschiedet. Prüfungen in digitaler Form, die Ermöglichung der Regelstudienzeitverlängerung in Krisenzeiten sowie verlängerte Befristungsdauern für einige wissenschaftlich Beschäftigte sind in Sachsen nun gesetzlich verankert. Wesentliche Teile der studentischen Kritik blieben dabei jedoch unbeachtet. Neben der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sieht auch der sächsische Jugendverband der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (Junge GEW) konkreten Nachbesserungsbedarf.

„Im Mittelpunkt allen Handelns der Hochschulen sollten die Studierenden stehen – und das sollte sich auch im Hochschulgesetz widerspiegeln. Die Gesetzesnovelle zeigt wieder deutlich, dass die sächsische Landesregierung nicht ausreichend auf die Stimmen der Studierenden hört und denkt, besser zu wissen, was Studierenden helfe. Sowohl die Regelstudienzeitverlängerung als auch das Ermöglichen systematischer Überwachung durch Online-Prüfungen wurden nicht im Interesse aller Studierenden umgesetzt“, erläutert Charlotte Blücher, Landessprecherin der Jungen GEW Sachsen.

Nachbesserungen sind jedoch teilweise erfolgt: Nach zahlreicher Kritik wurde die Freiwilligkeit zur Teilnahme an Prüfungen in digitaler Form explizit im Gesetz aufgenommen. Somit ist für Studierende die Möglichkeit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie online oder in Präsenz an ihren Prüfungen teilnehmen möchten. „Wir befürworten sehr, dass Studierende damit nicht direkt zur Ableistung von Onlineprüfungen gezwungen werden. Diese Ergänzung der Koalition war deswegen sehr wichtig! Doch auch mit Freiwilligkeit können fehlende Mindeststandards zum Datenschutz nicht ausgeglichen werden – Maßnahmen wie Proctoring greifen einfach zu weit in die Privatsphäre der Studierenden ein. Ganz zu schweigen davon, dass in Krisensituationen wie der Coronapandemie, die diese Gesetzesänderung überhaupt erst veranlasst hat, eine Freiwilligkeit schwer zu erreichen wäre“, erläutert Uta Lemke, Sprecher*in der KSS und Masterstudent*in der Informatik.

Auch die zahlreichen Vorschläge der KSS hinsichtlich der Regelstudienzeitverlängerung wurden nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Diese kritisierte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf insbesondere, dass viele Studierende gar nicht erst von einer Verlängerung der Regelstudienzeit profitieren. „Wenn wir Studis entlastet werden sollen, wäre es doch angebracht gewesen zu fragen, was uns denn überhaupt belastet. Die Regelstudienzeitverlängerung war in der Pandemie dringend notwendig – aber nur diese allein kann nicht das Instrument der Wahl sein. Eine gesetzliche Regelung von Freiversuchen wäre allen Studierenden zugutegekommen – doch wurde gar nicht erst debattiert“, so Sabine Giese, ebenfalls Sprecherin der KSS. „Wir schauen nun gespannt darauf, welche Nachbesserungen, die seit über zwei Jahren angekündigte große Gesetzesnovellierung diesen Sommer bringen wird“, ergänzt sie.

 

Hintergrund:
Auch die Studierenden der AG Link für kritische Informatik an der Uni Leipzig haben sich bereits mit einer ausführlicheren Stellungnahme zum Gesetzesentwurf geäußert. Die Kritik der Gruppe zielt insbesondere auf die tatsächliche Freiwilligkeit bei der Teilnahme an Prüfungen in digitaler Form und richtet sich gegen digitale Prüfungsüberwachung. „Vor dem Hintergrund des langfristigen Wirkens dieser Gesetzesänderung hoffen wir, dass die noch offenen und diskussionswürdigen Punkte nicht in die Verwaltung delegiert werden, sondern der Landtag mit einem klaren Bekenntnis zu Datenschutz einer modernen Hochschulpolitik den Weg bereitet“, so die AG.

Die Pressemitteilung ist auch als pdf. verfügbar.

 

                            

 

Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle über 100.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen.

Die Junge GEW ermöglicht den Austausch und die Vertretung der Interessen aller jungen Menschen im Bereich Bildung, Erziehung und Wissenschaft bis 35 Jahre.