Die Solidarität endet heute

Sächsische Staatsregierung nimmt Abschiebungen in Kauf

Mit dem heutigen 31. August läuft die Aufenthaltserlaubnis für viele aus der Ukraine geflohene Studierende aus, welche keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Das bedeutet, dass diese sich ab morgen ohne eine legale Erlaubnis in Deutschland aufhalten und demnächst in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Trotz mehrfacher Bitten der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) – bereits im April [1] an Sachsens Wissenschaftsminister Gemkow sowie zuletzt in einem offenen Brief [2] direkt an Innenminister Schuster – will sich die Sächsische Regierung keinen Schritt nach vorn bewegen und nimmt Abschiebungen der vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen in Kauf.

„Ich schäme mich für meine Regierung. Diese Doppelmoral im Umgang mit den aus der Ukraine geflohenen Menschen ist kaum aushaltbar. Die Verantwortung wird ständig weitergeschoben. Sowohl der Bund als auch das Land Sachsen hätte reagieren können und damit wirkliche Solidarität und Humanität bewiesen. Wir wurden jedoch bitter enttäuscht. Weiterhin fordern wir nachhaltige Lösungen“, erklärt Sabine Giese, Sprecherin der KSS.

Laut Aussagen des Staatsministeriums für Inneres (SMI) wäre für Sachsen keine Möglichkeit gegeben, die den betroffenen Studierenden helfen würde. Hamburg [3], Bremen [4] und Berlin [5] haben jedoch Übergangslösungen gefunden: Dort werden Fiktionsbescheinigungen ausgestellt, die den betroffenen Studierenden noch ein halbes Jahr länger einen legalen Aufenthalt ermöglichen, um die Voraussetzungen für die Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland zu erfüllen. Diese Handhabung wird teilweise auch in den Ausländerbehörden in Sachsen verfolgt – ist jedoch nicht die Regel.

Auch die vier für Studium und Lehre verantwortlichen Prorektor*innen der sächsischen Universitäten hatten über die Landessrektor*innenkonferenz ein entsprechendes Schreiben mit Bitte für allgemeingültige rechtliche Lösungen für die betroffenen Studierenden im SMI eingereicht: „Während die sächsischen Universitäten allen aus der Ukraine geflüchteten Studierenden unabhängig von deren Nationalität die gleiche Unterstützung für die Fortsetzung ihres Studiums in Sachsen anbieten, sind durch die Regelungen des Bundes für Drittstaatsangehörige ungleich höhere Hürden für Aufenthaltstitel geblieben. Leider hat Sachsen es bisher im Gegensatz zu anderen Bundesländern versäumt, dieser besonders bleibewilligen Gruppe durch eigene Übergangsregeln eine Perspektive zu eröffnen. Durch ein eigenes Landesaufnahmeprogramm könnte Sachsen ein deutliches Signal der Gleichbehandlung setzen und gleichzeitig einen Beitrag gegen den allseits beklagten Fachkräftemangel im Land leisten“, schließt Michael Kobel, Prorektor Bildung der Technischen Universität Dresden.

Die Pressemitteilung ist auch als pdf. verfügbar.

 

 [1] https://www.kss-sachsen.de/pm_10_22

[2] https://www.kss-sachsen.de/pm_19_22

[3] https://www.hamburg.de/faq-fuer-fluechtlinge/#16078650_15964588

[4] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/studenten-aus-drittstaaten-aus-der-ukraine-erhalten-eine-reelle-perspektive-393665?asl=bremen02.c.732.de

[5] https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1235532.php