Viel Verbesserungsbedarf bei neuer sächsischer Hochschule

Studierende noch nicht zufrieden mit bisherigen Plänen zur neuen Dualen Hochschule Sachsen

Die bisherige Berufsakademie Sachsen soll zu einer Dualen Hochschule umgewandelt werden. Dort sollen Studierende durch Praxisphasen bei Unternehmen mit einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis studieren können.

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt grundsätzlich den Gedanken von gleichwertigen Studiengängen, fordert in einer Stellungnahme aber noch deutliche Nachbesserungen.

„Niemand kann besser entscheiden, wann, wie, wo und wann für das Studium am Besten gelernt wird, als die Studis selber. Der bisherige Gesetzesentwurf erlaubt dual Studierenden aber nicht, Eigenverantwortung zu übernehmen. Stattdessen ist für dual Studierende eine Anwesenheitspflicht vorgesehen. Am unverständlichsten ist allerdings, dass im Entwurf des Wissenschaftsministeriums die Regelungen zur Anwesenheit sogar verschärft wurden.“, kritisiert Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS und führt weiter aus: „ich erwarte ein Umdenken auf Seiten der Staatsregierung. Wenn aus einer eher schulischen Ausbildung ein richtiges Studium werden soll, müssen die Studierenden auch mehr Eigenverantwortung erhalten. Da passt eine Anwesenheitspflicht nicht dazu.“

„Bisher wird stolz damit geworben, dass dual Studierende während ihres Studiums ein Gehalt bekommen. Die Realität ist aber, dass viele Studierende weniger als 3 Euro pro Stunde bekommen. Damit aus diesem Alleinstellungsmerkmal auch ein echter Vorteil wird, müssen die Löhne erheblich steigen!“, fordert Ludwig Firkert, Sprecher der KSS. Wie aus einer Landtagsanfrage von 2022 hervorgeht, erhalten die Studierenden häufig lediglich 440 Euro im Monat. Ludwig Firkert ergänzt: „Die Praxispartner müssen dafür Sorge tragen, dass das Duale Studium auch ohne BAföG oder Nebenjob finanziell stemmbar ist und Studierende ein angemessenes Leben führen können. Bisher bleibt das aus. Deshalb muss eine Mindestvergütung von 80% des durchschnittlichen Tariflohns festgeschrieben werden.“

„Der vorgelegte Zeitplan der Staatsregierung ist sehr ambitioniert. Es ist kaum vorstellbar, wie innerhalb von drei Monaten eine Grundordnung formuliert werden soll. Das funktioniert entweder ohne Beteiligung der Hochschulgemeinschaft oder eben mit Beteiligung – aber dann nur über einen deutlich längeren Zeitraum. Letzteres wäre auch die demokratischere Variante.“, mahnt Sara Prochownik, Referentin für Hochschulpolitik der KSS. Zusammenfassend sagt sie: „Der Gründungssenat muss sich auch Zeit nehmen dürfen, um zu schauen, was die Duale Hochschule Sachsen braucht. Schon allein, weil das Gesetz zahlreiche Lücken im Qualitätsmanagement, bei der Mindestvergütung und dem Umgang mit den Dualen Praxispartnern aufweist.“

Die Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.

 

Hintergrund:

Die Duale Hochschule Sachsen soll sich zum 01.01.2025 gründen. Für die Vorbereitung einer Grundordnung soll bereits im April 2024 ein Grüdungssenat zusammenkommen. Dieser soll die grundlegende Ordnung ausarbeiten, rechtlich prüfen lassen und bis Ende Juni beschließen. Der Entwurf sieht zudem vor, die Dualen Praxispartner zur fünften Statusgruppe an der Hochschule zu machen. Damit gehen neue Rechte und Pflichten einher. Duale Praxispartner sollen nach Vorstellung des Wissenschaftsministeriums in den Gremien der Hochschule zu stimmberechtigten Mitgliedern werden. Der Hochschulrat, als Nachfolger des bisherigen Aufsichtsrats, soll nun 17 Mitglieder umfassen und sich auch mit der Aufstellung von Grundsätzen zur Ausgestaltung der Studienverträge beschäftigten. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die neue Gruppe der Dualen Praxispartner eine Mehrheit hat. Im übrigen sieht das neue Gesetz vor, dass Studierende an den Lehrveranstaltungen immer teilnehmen müssen. Eine Exmatrikulation kann erfolgen, soweit diese Pflicht nicht eingehalten wird. Ebenfalls erhalten die sächsichen Studierendenwerke einen Versorgungsauftrag für die sieben Studienakademien.