Foto von Schneeglöckchen, darunter ein Banner mit dem Logo der KSS und der Überschrift "2. Newsletter - Februar 2023"

2. Newsletter 2023

Liebe Mitstreiter*innen und Interessierte der KSS,

hiermit erhaltet ihr den monatlichen Rückblick über die aktuelle Arbeit eurer Landesstudierendenvertretung in Sachsen!

Unsere Themen im Februar:

  1. 200 Euro (K)Einmalzahlung für Sachsens Studis
  2. Bezahlbarer ÖPNV mit 29-Euro-Bildungsticket für Studis?
  3. Symptompflicht bei Prüfungsabmeldungen im Krankheitsfall
  4. Fehlender Diskriminierungsschutz für Studis und Anhörung im Wissenschaftsausschuss
  5. Gelder für Studierende in absoluter Not
  6. Amtswechsel der KSS: Neue Amtsträger*innen gewählt
  7. Landessprecher*innenrat an der Uni Leipzig
  8. Ausblick

Den Newsletter könnt ihr hier abonnieren.

 

1. 200 Euro (K)Einmalzahlung für Sachsens Studis

Da die Verantwortung für die Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende an die Länder übertragen wurde, existiert dafür eine sächsische Verordnung. Als KSS haben wir dazu bereits Stellung bezogen. Zwar gibt es mit der Energiepauschale immerhin etwas Geld, gleichzeitig ist aber klar, dass die 200 Euro eher ein Tropfen auf dem heißen Stein sind und Studierende gerade nicht wirklich entlasten. Außerdem kritisieren wir das komplexe und zeitaufwändige Antragsverfahren für die Auszahlung der Pauschale. Dabei hätten besonders schwer durch die Krise belastete Studierende nach der langen Zeit eine niederschwellige Lösung gebraucht. Aus unserer Sicht ist das Portal nicht wirklich datensparsam und birgt Überlastungsgefahren bei dieser hohen Nutzer*innenzahl. Wir hoffen trotz der vielen Schwachstellen darauf, dass der Freistaat sein Versprechen einhält und die Auszahlung im März erfolgt. Um unserem Ärger über die vielen Probleme mit der Energiepreispauschalenauszahlung Luft zu machen, haben wir gemeinsam mit der Piratenpartei und der Bundesstudierendenvertretung fzs eine eigene Internetseite gebaut: https://www.keinmalzahlung200.de/

2. Bezahlbarer ÖPNV mit 29-Euro-Bildungsticket für Studis?

Das 49-Euro-Ticket soll nun ab Mai starten. Es gibt jedoch immer noch keine bundesweite Lösung für Studierende und andere finanzschwache Bevölkerungsgruppen. Wir sind nach wie vor der Meinung: 49 Euro sind für viele Studis einfach zu teuer.

In einigen Bundesländern gibt es zumindest Bestrebungen, die vom Bund ermöglichte 29-Euro-Variante als Bildungsticket o.ä. einzuführen. Wie schon im letzten Jahr schließen wir uns mit den anderen Landesstudierendenvertretungen und dem fzs zusammen, um ein bundesweit gültiges 29-Euro-Bildungsticket zu fordern, welches auch für Studierende gilt.

Wenn unsere Regierungen nicht handeln, dann wird das 49-Euro-Ticket unsere Semestertickets im Solidarmodell immer schwerer zu rechtfertigen machen und gleichzeitig keine valide Alternative bieten.

Wir stehen mit dem Verkehrsministerium im Austausch, um machbare und sinnvolle Lösungen zu finden. Momentan ist die Überlegung von Bund und Ländern unter sächsischer Leitung eine Rabattmöglichkeit (vrmtl. von ca. 10 %) für Semesterticket-Inhaber*innen zu erarbeiten, welche auf das 49-Euro-Ticket upgraden wollen. Damit würde das Deutschlandticket für Studierende mit Semesterticket ca. 44,10 Euro kosten.

3. Symptompflicht bei Prüfungsabmeldungen im Krankheitsfall

Spätestens durch die nun elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern viele Hochschulen mittlerweile Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen zur Krankmeldung der Studierenden bei Prüfungen. Mit den dafür ausgegebenen Formblättern der Hochschulen müssen Studierende oft Symptome oder sogar Diagnosen offenlegen. Als KSS kritisieren wir diesen Eingriff in die Privatsphäre Studierender und fordern einheitliche Regelungen im Hochschulgesetz. Die letztliche Entscheidung über die Anerkennung des Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit trifft nach aktueller Rechtslage der Prüfungsausschuss. Die Einschätzung einer Prüfungsunfähigkeit sollte jedoch von Ärzt*innen vorgenommen und ohne Symptome und Diagnose an die Prüfungsausschüsse zur Entscheidung übermittelt werden. Zudem kritisiert die KSS die finanzielle Belastung scharf, da Ärzt*innen für die Ausstellung solcher Bescheinigungen Gebühren verlangen. Wir fordern eine Übernahme der Kosten durch die Hochschulen: Denn diese könnten ebenso Abhilfe mit besseren Studienbedingungen schaffen und beispielsweise die Abmeldefristen für Prüfungen deutlich verlängern. Ein flexibleres Prüfungsgeschehen würde ein selbstbestimmtes Studium und damit den Studienerfolg fördern. Wir fordern eine gesetzliche Regelung wie bspw. in NRW und Thüringen, welche in den aktuellen Novellierungsprozess unseres Hochschulgesetzes einfließen könnte.

4. Fehlender Diskriminierungsschutz für Studis und Anhörung im Wissenschaftsausschuss

In Sachsen gibt es eine klaffende Gesetzeslücke: Von sexueller Belästigung und Diskriminierung betroffene Studierende haben keine rechtliche Handhabe, um gegen Täter*innen vorzugehen. Zahlreiche Studien und Befragungen haben bereits belegt, dass mehr als die Hälfte der Studierenden schon mal von sexueller Belästigung oder Diskriminierung im Hochschulalltag betroffen waren. Der Bereich Bildung gilt als der dritthäufigste von Diskriminierungen betroffene Lebensbereich in Sachsen. Denn in einer so stark hierarchisierten Struktur wie in Hochschulen besteht nicht zuletzt aufgrund der Abhängigkeitsverhältnisse eine besondere Gefahr vor Diskriminierung. Doch das geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt nicht für Studierende. Die KSS hat in der Vergangenheit schon mehrfach auf diese Gesetzeslücke hingewiesen. Bereits acht Bundesländer haben diese Lücke geschlossen und einen Diskriminierungsschutz für Studierende gesetzlich verankert. Das und die Einrichtung von unabhängigen und weisungsfrei tätigen Beschwerdestellen und unabhängigen Meldeverfahren für sexualisierte Übergriffe an den Hochschulen fordert nun ebenfalls der Antrag der Linksfraktion des Sächsischen Landtages #MeToo in Science, wozu auch die Referent*in für Feminismus der KSS, Fay Uhlmann, als Sachverständige*r angehört wurde. In der Anhörung waren sich die Expert*innen einig: Es braucht eine gesetzliche Regelung! Argumente dagegen gab es nicht wirklich. Wir hoffen nun endlich, dass die Diskriminierung und sexuelle Belästigung gegenüber Studierenden an den söchsichen Hochschulen damit endlich verboten wird.

Die Presse berichtete:

5. Gelder für Studierende in absoluter Not

In Sachsen zeigt sich nun ein erster Erfolg mit Blick auf die Unterstützung von Studierenden in finanziellen Notlagen, nachdem sich die KSS mehrfach an die Landesregierung gewandt und zahlreiche Gespräche geführt hat. Nach einer Mitteilung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) sollen nun die bereits existierenden Nothilfefonds der Studierendenwerke unterstützt werden. Dabei sollen die Studierendenwerke einen Vorschuss der im Haushalt eingeplanten Zuschüsse erhalten, um deren Liquidität für die Auszahlungen von Härtefallmitteln für Studierende abzusichern. Im Falle überplanmäßiger Ausgaben erwägt das SMWK, die Mehrbedarfe auszugleichen, da die Antragszahlen trotz der geringen Bekanntheit unter den Studierenden bereits in den letzten Wochen stark zunahmen. Um die Studierenden über die Möglichkeiten der Unterstützung über die Nothilfefonds zu informieren, trat die KSS in engen Austausch mit Sachsens Rektoraten und Studierendenwerken. Das wurde bisher jedoch nur spärlich umgesetzt, da die Angst bestand, dass die Mittel nicht ausreichen würden. Durch die Versprechen des Ministeriums verbessert sich die Situation nun. Als KSS befürchten wir aber, dass auch diese Maßnahme ähnlich verpuffen könnte wie die Einmalzahlung für alle Studierenden. Die Mittel sind zwar extrem wichtig, aber sie halten die Betroffenen eben nur gerade so und vorübergehend über Wasser. Um der Armut unter den Studierenden in der Breite entgegenzuwirken, braucht es deshalb dringend mehr staatliche Unterstützung in den Bereichen Mensen und Wohnheime. Denn ein warmes Essen am Tag und ein Dach über den Kopf müssen sich alle weiter leisten können. Das Finanzministerium hat auf unseren offenen Brief noch immer nicht reagiert.

6. Amtswechsel der KSS: Neue Amtsträger*innen gewählt

Der LSR wählte auf seiner Sitzung die neuen Amtsträger*innen für die Legislatur 2023/24. Als Sprecher der KSS konnten Ludwig Firkert (TU Dresden) und Paul Steinbrecher (Uni Leipzig) gewählt werden. Als Amtsträger*innen ab 01.04.2023 hat der LSR zudem Tilman Köhler als Beauftragung Finanzen, Matthias Jakobi als Beauftragung Administration Rechentechnik, Valeriia Kliuieva als Referentin Ausländische Studierende, Fay Uhlmann als Referent*in Feminismus, Lisa Iden als Referentin Inklusion, Oliver Franz als Referent Lehre und Studium, Cao Son Ta als Referent Mobilität, Roman Behrends als Referent Ökologie sowie Charlotte Blücher als Referent*in Studentische Beschäftigte. Wir freuen uns sehr einige bekannte, aber auch einige neue engagierte Amtsträger*innen gewinnen zu können. Einzelne Posten, wie z. B. die Beauftragungen Koordination und Öffentlichkeitsarbeit oder das Referat Soziales sind noch unbesetzt. Wenn ihr Interesse daran habt, schaut euch doch in unseren Ausschreibungen um und schickt eure Bewerbung an kontakt@kss-sachsen.de.

7. Landessprecher*innenrat an der Uni Leipzig

Im Hinblick auf die letzte Anhörung zur Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes hat der LSR seine Forderung zur krankheitsbedingten Prüfungsabmeldung aktualisiert. Der LSR kritisierte außerdem per Beschluss nochmals die prekären Beschäftigungsbedingungen von studentisch Beschäftigten an Hochschulen und fordert die Einführung von studentischen Personalräten in Sachsen. Bis dahin soll das Personalvertretungsgesetzes geändert werden und Studierenden die Mitwirkung im Personalrat ermöglicht werden. Es wurde ein Finanzantrag für Merchandise für die KSS genehmigt, um die Bekanntheit und Sichtbarkeit unter den sächsischen Studierenden zu steigern. Schließlich hat der LSR noch die in zweiter Lesung diskutierte Verfahrensordnung für die Sitzungen sowie die Finanzvereinbarung der KSS für die kommende Amtszeit beschlossen.

Die ausführliche Zusammenfassung dieser und der anderen vergangenen LSR-Sitzungen findet ihr unter https://www.kss-sachsen.de/sitzungszusammenfassungen.

8. Ausblick

Nach der Anhörung zum neuen Hochschulgesetz, zu der unsere Sprecherin Bine als Sachverständige eingeladen wurde, sind wir nun gespannt, wie viel diese und unsere begleitende Öffentlichkeitsarbeit, wie die am selbigen Tag stattgefundene Banner-Aktionen an verschiedenen Hochschulstandorten, an der finalen Fassung noch rütteln können. Nach viel positiven Reaktionen der verschiedenen Landtagsfraktionen blicken wir vorsichtig optimistisch auf den Monat April, in dem voraussichtlich das neue Gesetz verabschiedet wird.

Im Monat März wird uns auch die Notlage der Studierenden weiter beschäftigen sowie die Umsetzung des 29-Euro-Bildungstickets, zu welchen wir nochmals mit der Landesrektor*innenkonferenz ins Gespräch treten wollen. Darüber hinaus bemühen wir uns derzeit um die Prüfung unserer vergangenen Haushaltsjahre, bei denen der Prüfbericht bisher nicht abgeschlossen ist. Zum Ende der aktuellen Amtszeit möchten wir dann am 31.03.2023 nochmals gemeinsam anstoßen und planen eine Amtswechselfeier in Leipzig. Gern kann sich jede Person bei uns melden, die gern dazukommen würde. Wir bieten auch Übernachtungsmöglichkeiten an (um Anmeldung bis zum 15.03. wird gebeten). Um neben der Vernetzung auch produktiv zu arbeiten, soll im Anschluss am ersten Tag der neuen Amtszeit ein Amtsträger*innen-Treffen zur Übergabe stattfinden.