Verfasste Studierendenschaft Ja, bitte – Landärzt*innenquote Nein, danke

Studierendenschaft schaut mit lachendem und weinenden Auge auf die nächste Landtagssitzung

Im Sächsischen Landtag wird diese Woche unter anderem der Gesetzesentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen“ beraten. Der Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Vorabquote für Medizinstudienbewerber*innen, die sich mit der Zulassung nach ihrem Studium für 10 Jahre zu einer Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten. Das sogenannte „Landarztgesetz” beinhaltet mit der Wiedereinführung der verpflichtenden Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft jedoch auch eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG). Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) begrüßen die Wiederherstellung der verfassten Studierendenschaft sehr, kritisieren die Einführung der sogenannten Landärzt*innenquote allerdings scharf.

Sabine Giese, Sprecherin der KSS, erklärt: „Die Wiederherstellung der verfassten Studierendenschaft ist ein längst überfälliger Schritt. Bereits seit der Einführung der Austrittsoption 2012 fordern wir, dass diese wieder abgeschafft werden muss. Die verpflichtende Mitgliedschaft aller Studierenden in der verfassten Studierendenschaft ist ein unerlässlicher Schritt für die Stärkung der studentischen Mitsprache und damit auch der inneruniversitären Demokratie. Denn für Demokratie gibt es eben keine Austrittsoption!”. Aus der Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft resultieren zudem die Semesterbeiträge, mit denen die Studierendenvertretungen beispielsweise studentische Beratungs- und Veranstaltungsangebote finanzieren. „Damit stehen alle Studierenden und ihre Vertretungen wieder als solidarische Gemeinschaft – unter anderem wirtschaftlich – füreinander ein. Mit dieser gegenseitigen Unterstützung tragen wir selbst einen großen Teil zu mehr Chancengerechtigkeit und guten Studienbedingungen bei.”, ergänzt Giese.

Gleichzeitig kritisieren die Studierendenvertretung den Gesetzesentwurf jedoch scharf: „Die Landarztquote ist reine Symbolpolitik. Sie wird keinen Effekt haben und ist zudem ein unverhältnismäßig starker Eingriff in die berufliche Freiheit von jungen Menschen.”, kommentiert Sebastian Schramm, Vizepräsident der bvmd. „Die Verantwortlichen verschließen die Augen vor den tatsächlichen Reformbedarfen in unserem Gesundheitssystem und forcieren stattdessen eine Maßnahme, die die falsche Zielgruppe adressiert, sozialpolitisch in hohem Maße ungerecht ist und erneut ein negatives Bild vom ländlichen Raum zeichnet.“ so Schramm weiter. In einer ausführlichen Stellungnahme der bvmd wurde die Kritik der Studierendenvertretung bereits im Vorfeld zur Debatte um das neue Gesetz ausführlich erläutert.

Die Pressemitteilung ist auch als .pdf verfügbar.

Schreibe einen Kommentar