PM 10/17 Studierende begrüßen Urheber*innenrechtsreformen

Das neue Urheber*innenrechtsgesetz soll erst im Sommersemester 2018 in Kraft treten  

Die Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern) und die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zeigen sich erleichtert, dass der Bundestag dem Urheber[*innen]rechts-Wissensgesellschafts-Gesetz zugestimmt hat. „Bis zum Ende haben wir befürchtet, die Novelle würde nicht mehr rechtzeitig vor der Sommerpause beschlossen werden“, erläutert Constantin Pittruff, Sprecher der LAK Bayern. „Die politischen Auswirkungen eines Nichtbeschlusses wären fatal gewesen.“

Erst am Dienstag hatten sich die Koalitionsfraktionen abschließend geeinigt und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. „Ebenfalls die Entscheidung gegen den sogenannten Lizenzvorrang, welcher nach unserem Verständnis das Gesetz ausgehöhlt hätte, ist erst am Dienstag gefallen“, so Daniel Irmer, Sprecher der KSS in Sachsen. „Nach der neuen Regelung dürfen 15 Prozent eines Werkes nun für Lehre digital zur Verfügung gestellt werden – von Studierendenseite hätten wir gerne mindestens die 25 Prozent, wie es im ersten Entwurf des Gesetzes stand, durchgesetzt.“

Die Studierendenvertretungen in Bayern und Sachsen hatten bereits über diverse Petitionen und offene Briefe die Abgeordneten des Bundestags aufgefordert, das Urheber*innenrecht im Bildungssektor zu reformieren und es somit fit für die Digitalisierung der Hochschulen zu machen. Pittruff zweifelt, ob dies auch gelungen ist: „Besonders kritisch bleibt die Evaluierung nach vier Jahren und die neu dazugekommene Befristung von fünf Jahren. Es ist notwendig, dass wir auf Grundlage der neuen Regelungen nachhaltige Verfahren schaffen; die Befristung halten wir daher für nicht zielführend.“

Ende des letzten Jahres haben die Kultusminister*innenkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) einen Rahmenvertrag ausgehandelt, der die Hochschulen verpflichtet, zu Jahresbeginn ein neues System zur Einzelerfassung von Nutzungen urheber*innenrechtlich geschützter Lehrmaterialien zu etablieren. Jedoch haben die Hochschulen diesen Vertrag aufgrund der damit einhergehenden immensen Mehrkosten allesamt boykottiert, sodass KMK und VG WORT letztlich nachgeben mussten und als Übergangsregelung ein Moratorium bis 01.10.2017 vereinbarten.

„Nachdem der Bundestag nun neue gesetzliche Grundlagen geschaffen hat, geht es jetzt darum, dass KMK und VG WORT auf der Basis dieser Gesetzeslage einen neuen Vertrag aushandeln, in dem der Übergang von Oktober 2017 bis März 2018 besondere Beachtung finden muss“, so Irmer. Das derzeitige Moratorium zwischen den Hochschulen und der VG WORT läuft am 01.10.2017 aus, die neuen Regelungen greifen aber erst ab 01.03.2018. „Es bleibt unklar, wie im kommenden Wintersemester die Bereitstellung von digitalen Lehrmaterialien geregelt werden soll“, so Irmer.

„Wir werden auch in der nächsten Zeit intensiv auf die politischen und institutionellen Akteur*innen einwirken, um eine für Studierende zufriedenstellende Lösung zu finden“, so Pittruff abschließend.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landes-ASten-Konferenz Bayern (www.lak-bayern.de) und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (www.kss-sachsen.de).

Die Pressemitteilung als *.pdf-Datei

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